Bilaterale Ebene: Analysen und Dialog vor Ort
Bilateral diskutiert die Schweiz Menschenrechtsfragen grundsätzlich mit allen Staaten und auf jeder Ebene. Mit ausgewählten Staaten führt die Schweiz Menschenrechtsdialoge oder Menschenrechtskonsultationen. Das schweizerische Aussennetz (Botschaften, Kooperationsbüros und Konsulate) spielt eine wichtige Rolle, indem die Menschenrechtssituation im Gastland analysiert und der Dialog zu Menschenrechtsthemen mit dem Gaststaat und lokalen gesellschaftlichen Akteuren geführt wird.
Multilaterale Ebene: Diplomatische Initiativen in der UNO, dem Europarat und der OSZE
Multilateral setzt sich die Schweiz in den verschiedenen relevanten UNO-Gremien für die Verwirklichung der Menschenrechte ein, insbesondere im UNO-Menschenrechtsrat, in der UNO-Generalversammlung sowie in Organen des Wirtschafts- und Sozialrats. Dort nimmt die Schweiz aktiv an den Debatten zu Menschenrechtsfragen und an der Verhandlung von thematischen oder länderspezifischen Resolutionen teil und lanciert eigene diplomatische Initiativen. Zu den erfolgreichen diplomatischen Initiativen der Schweiz gehört etwa die Gründung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf (2006). Auch in den Gremien des Europarats und der OSZE setzt sich die Schweiz für die Umsetzung der Menschenrechte ein.
Nationale und Internationale Projekte
Zur Förderung der Menschenrechte weltweit setzt die Schweiz konkrete Projekte in Zusammenarbeit mit internationalen und nationalen Akteuren um. Die Schweiz stärkt Akteure, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Die Schweiz anerkennt die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure für die Verwirklichung der Menschenrechte und setzt sich für deren Stärkung ein. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit sind die Stärkung der Menschenrechte entweder ein Ziel (Unterziel 9 der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-24) oder werden bei der Umsetzung von Projekten durch die Anwendung des menschenrechtsbasierten Ansatzes der DEZA berücksichtigt.
Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-24
Innerhalb des EDA ist das Staatssekretariat für die Koordination der Menschenrechtsdiplomatie der Schweiz verantwortlich. Die Direktion für Völkerrecht stellt die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Menschenrechte sicher.