Die Lage im Nahen Osten

Die Feindseligkeiten im Nahen Osten dauern seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023, welchen die Schweiz aufs Schärfste verurteilt, an. Die Schweiz ist besorgt über die hohe Anzahl an zivilen Opfern. Es besteht die Gefahr einer weiteren regionalen Ausdehnung des Konflikts. Die Schweiz setzt sich ein für eine regionale Deeskalation, die Rückkehr zum Dialog und eine Verbesserung der humanitären Situation. Sie ruft alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und die Zivilbevölkerung zu schützen. Alle News im Ticker.

Karte, die den Nahen Osten zeigt.

Naher Osten: Die Schweiz verurteilt die Terrorhandlungen der Hamas und setzt sich für die Verbesserung der humanitären Lage ein. Die Schweiz ruft alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und die Zivilbevölkerung zu schützen. © EDA

Für weitere Unterstützung und in Notfällen können sich betroffene Schweizerische Staatsangehörige an die Schweizerischen Botschaften in Tel Aviv (Israel) und Beirut (Libanon) oder die Helpline des EDA in Bern wenden (24 Stunden am Tag unter +41 800 24 7 365 / 0 800 24 7 365 oder per E-Mail an helpline@eda.admin.ch).

Position des Bundesrats zum Konflikt im Nahen Osten

Der Bundesrat verurteilt «die Terrorakte, welche die Hamas seit dem 7. Oktober 2023 verübt, auf das Schärfste und fordert die sofortige Freilassung aller Geiseln». Er anerkennt «das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen und erinnert daran, dass beide Parteien verpflichtet sind, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht zu beachten».  Das humanitäre Völkerrecht berücksichtigt legitime Bedürfnisse eines Staats wie Sicherheit und militärische Notwendigkeit, es muss aber ausnahmslos von allen Parteien eingehalten werden. Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte müssen untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

«Der bewaffnete Konflikt im Nahen Osten hat verheerende humanitäre Folgen für Israel, das Besetzte Palästinensische Gebiet und die betroffenen Nachbarländer», erklärt der Bundesrat. Seit dem 7. Oktober 2023 sind Tausende von Zivilpersonen ums Leben gekommen. Angesichts dessen ist es zentral, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts wahrnehmen und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für die humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen. «Es braucht humanitäre Feuerpausen oder Waffenruhen, um den Zugang von Hilfsgütern zu ermöglichen und die Bevölkerung zu versorgen», betont der Bundesrat.

Gemäss MENA-Strategie 2021-2024 des Bundesrats kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur mit friedlichen Mitteln erreicht werden. Dies auf Basis einer durch beide Seiten verhandelten Zwei-Staaten-Lösung: zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.

26.11.2024 – Die Schweiz begrüsst die Ankündigung eines Waffenstillstands in Libanon

Die Schweiz begrüsst die Ankündigung eines Waffenstillstands in Libanon. Das Abkommen zwischen Israel und der Hisbollah beruht auf der Resolution 1701 des UNO-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2006, welche seit damals die vollständige Einstellung der Feindseligkeiten durch die Hisbollah und Israel fordert. Die Schweiz fordert die Parteien dazu auf, das Abkommen vollständig umzusetzen. Das Leiden der Zivilbevölkerung muss ein Ende finden.

Die Schweiz fordert alle Parteien auf, das Völkerrecht zu respektieren und die Diplomatie für eine Deeskalation in der gesamten Region zu priorisieren. Ein Waffenstillstand in Gaza, die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln und die Aufstockung der humanitären Hilfe sind ebenfalls dringend notwendig.

22.11.2024 – Bundesrat informiert die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zu den rechtlichen Folgen der UNRWA-Gesetze der Knesset

Das israelische Parlament Knesset hat am 28. Oktober 2024 zwei Gesetze verabschiedet, die zum Ziel haben die Arbeit der UNRWA im Besetzten Palästinensischen Gebiet zu verhindern. Im Hinblick auf die Beratung der drei UNRWA-Motionen in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats am 21. November 2024 hat der Bundesrat die Direktion für Völkerrecht (DV) im EDA beauftragt, zusammen mit der Abteilung MENA und der DEZA einen Kurzbericht zu den völkerrechtlichen, humanitären und politischen Folgen der israelischen Gesetze zu verfassen. Dieser wurde dem Bundesrat am 13. November zur Kenntnis gebracht und anschliessend den Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat zugestellt.

Der Bericht schlussfolgert, dass die israelischen Gesetze zu UNRWA grösstenteils unvereinbar sind mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels, insbesondere mit der UNO-Charta und dem humanitären Völkerrecht. Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass die Zivilbevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet mit der Umsetzung der israelischen UNRWA-Gesetze kurzfristig mit einem Zusammenbruch der Grundversorgung und der humanitären Hilfe konfrontiert sein wird. Die Schweiz forderte Israel, auch im Rahmen des UNO-Sicherheitsrats dazu auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen als Besatzungsmacht nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die Grundbedürfnisse der Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet gedeckt werden.

Nach derzeitiger Einschätzung gibt es zurzeit keinen Akteur, der die Aufgaben der UNRWA übernehmen könnte. Diese Einschätzung wird von der internationalen Gemeinschaft, einschliesslich der Vereinigten Staaten, weitgehend geteilt. Das EDA wird die Umsetzung dieser Gesetze eng verfolgen und sich weiterhin mit ihren Partnern koordinieren.

Bericht: Lage der UNRWA nach Verabschiedung israelischer Gesetze zur UNRWA vom 28. Oktober 2024 (PDF, 6 Seiten, 214.6 kB, Deutsch)

20.11.2024 – Nahost: Resolution für sofortigen Waffenstillstand und Freilassung der Geiseln scheitert im UNO-Sicherheitsrat

Ein Resolutionsentwurf für einen Waffenstillstand in Gaza ist heute im UNO-Sicherheitsrat aufgrund des Vetos eines ständigen Mitglieds gescheitert. Die Resolution wurde von der Schweiz gemeinsam mit den anderen neun nichtständigen Mitgliedern im Sicherheitsrat verhandelt und zur Abstimmung vorgelegt. Die Resolution hätte unter anderem folgende Punkte gefordert:

  • Einen sofortigen, bedingungslosen und dauerhaften Waffenstillstand sowie die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln
  • Den sofortigen Zugang der Zivilbevölkerung in Gaza zu grundlegenden Dienstleistungen sowie die Erleichterung der schnellen und ungehinderten Einfuhr von humanitärer Hilfe in grossem Umfang nach und innerhalb des Gazastreifens
  • Die uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts, einschliesslich des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien, insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung

Die Schweiz hat die Resolution in New York unterstützt, weil sie Position des Bundesrats zur aktuellen Lage im Nahen Osten reflektiert. Der Sicherheitsrat hätte mit einer Annahme des Resolutionsentwurfs seine tiefe Besorgnis über die anhaltende katastrophale Lage in Gaza, den Mangel an angemessener Gesundheitsversorgung und die drohende Hungernot in Gaza gezeigt. Zudem hätte der Rat alle Angriffe auf Zivilpersonen und alle terroristischen Handlungen bedauert. Darüber hinaus hätten die Ratsmitglieder ihr Bekenntnis zur Vision einer Zweistaatenlösung bekräftigt, bei der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen in Frieden nebeneinander existieren.

Die Schweiz hat die Resolution in New York unterstützt und bedauerte deren Scheitern. In ihrer Erklärung nach der Abstimmung erinnerte sie daran, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen aller Parteien unabhängig von der Annahme oder Nichtannahme von Resolutionen durch Sicherheitsrat fortbestehen. «Der Gewalt und der Entmenschlichung in diesem Konflikt muss ein Ende gesetzt werden», betonte die Schweiz.

Stellungnahme der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 20.11.2024 (en, fr)

18.11.2024 – Nahost: Bundesrat Ignazio Cassis unterstreicht im UNO-Sicherheitsrat die Bedeutung der Zweistaatenlösung

Unter dem Ratsvorsitz des Vereinigten Königreichs hat Bundesrat Ignazio Cassis an einer Sitzung des UNO-Sicherheitsrats zur aktuellen Lage im Nahen Osten teilgenommen. «Nach über einem Jahr dieses entsetzlichen Konflikts ist es höchste Zeit, den gegenwärtigen Pfad der Gewalt und der Entmenschlichung entscheidend zu verlassen», unterstrich der EDA-Vorsteher in New York. Nach wie vor hält die Hamas Geiseln fest, im Gazastreifen droht eine Hungersnot und die regionalen Spannungen nehmen zu. Die Überlebenden in Gaza leiden an Hunger, Verletzungen und Krankheiten, während das Gesundheitssystem fast vollständig zerstört ist. Im Sicherheitsrat verurteilte Bundesrat Cassis im Namen der Schweiz auch die Feindseligkeiten vom letzten Wochenende, im Zuge derer durch israelischen Beschuss ein Wohnhaus zerstört wurde, wobei es zahlreiche zivile Opfer, darunter viele Kinder, gegeben hat. Er verurteilte gleichermassen den anhaltenden Raketenbeschuss Israels durch die Hamas.

Bundesrat Ignazio Cassis spricht im UNO-Sicherheitsrat
Bundesrat Ignazio Cassis hat die Schweiz am 18. November im UNO-Sicherheitsrat vertreten. © EDA

«Es sind sofortige Massnahmen von allen am Konflikt beteiligten Akteuren notwendig, um die Zivilbevölkerung zu schützen», betonte Bundesrat Cassis. Ein Waffenstillstand in Gaza und im Libanon, die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln sowie die schnelle und ungehinderte Lieferung von humanitärer Hilfe sind dringend notwendig. Das Völkerrecht, einschliesslich der UNO-Charta und dem humanitären Völkerrecht, muss von allen Parteien ausnahmslos respektiert werden. Zur Sprache kam auch die Verabschiedung der zwei Gesetze zur UNRWA durch die Knesset am 28. Oktober 2024, die grösstenteils nicht mit Völkerrecht vereinbar sind und die humanitäre Hilfe in Gaza bedrohen. Vor diesem Hintergrund erinnerte die Schweiz im Sicherheitsrat Israel an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen als Besatzungsmacht, dafür zu sorgen, dass die Grundbedürfnisse der Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet gedeckt werden.

Eine neue Dynamik ist notwendig, um zu einer gemeinsamen Grundlage der Menschlichkeit zurückzufinden und auf einen Frieden im Einklang mit dem Völkerrecht und der UNO-Charta hinzuwirken. «Die politische Lösung ist uns bekannt: Es ist die Zwei-Staaten-Lösung, die Israelis und Palästinensern die Aussicht auf ein Leben in Frieden und Sicherheit bietet», sagte Cassis. In diesem Zusammenhang brachte der EDA-Vorsteher im Rat die Unterstützung der Schweiz für die Bemühungen der 94 Staaten (darunter auch die Schweiz) und Organisationen zum Ausdruck, die sich Ende Oktober anlässlich der Konferenz der Globalen Allianz zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung in Riad getroffen haben. Es sind konkrete Vorschläge nötig, die darauf abzielen, die Palästinensische Autonomiebehörde durch rechtliche, politische und wirtschaftliche Massnahmen zu stärken und zu reformieren. Die Schweiz wird am 28. November an der Folgekonferenz der Allianz in Brüssel ebenfalls teilnehmen. 

Darüber hinaus unterstrich der EDA-Vorsteher, dass es für das Erreichen eines dauerhaften Friedens im Nahen Osten zwingend notwendig ist, in die Jugend zu investieren: «Ich bin davon überzeugt, dass die jungen Generationen in der Lage sind, den Weg der Versöhnung zu beschreiten und Hass und Extremismus zu bekämpfen. Es ist diese junge Generation, für die wir uns für unsere Taten verantworten müssen.»

Rede von Bundesrat Ignazio Cassis zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 18.11.2024

12.11.2024 – UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung zu drohender Hungersnot in Gaza

Der UNO-Sicherheitsrat.
Die Schweiz hat gemeinsam mit Guyana in ihrer Rolle als «Co-Focal Point für Konflikt und Hunger» eine Dringlichkeitssitzung zur humanitären Situation in Gaza beantragt. © EDA

Die Schweiz hat gemeinsam mit Guyana in ihrer Rolle als «Co-Focal Point für Konflikt und Hunger» eine Dringlichkeitssitzung zur humanitären Situation in Gaza beantragt. Die Schweiz ist zutiefst besorgt über den letzten Bericht der «Integrated Food Security Phase Classification» (IPC), die vor einer kurz bevorstehenden Hungersnot im Gazastreifen warnt. Gemäss IPC wächst die Wahrscheinlichkeit, dass das Worst-Case-Szenario einer Hungersnot im Gazastreifen, insbesondere im Norden, eintreten könnte. Gemäss dem humanitären Völkerrecht sind alle Konfliktparteien verpflichtet, den schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zu allen bedürftigen Zivilisten zu gewährleisten. Als Besatzungsmacht muss Israel darüber hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür sorgen, dass die Grundbedürfnisse der Bevölkerung im Gazastreifen gedeckt werden. Im Sicherheitsrat erinnerte die Schweiz daran, dass der Einsatz von Hunger als Kriegsmethode durch das humanitäre Völkerrecht verboten ist und ein Kriegsverbrechen darstellt, für das die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Angesichts der aktuellen Lage im Nahen Osten ist ein Waffenstillstand zwingend notwendig. Die Schweiz ruft zudem zur sofortigen und bedingungslosen Freilassung der Geiseln auf. Sie setzt sich konstruktiv in laufenden Verhandlungen für eine mögliche neue Resolution zur Situation in Gaza ein.

In New York rief die Schweiz ein weiteres Mal alle Parteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten und unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Darüber hinaus erinnerte sie daran, dass humanitäres Personal geschützt werden muss und nicht Ziel von Angriffen werden darf. In diesem Zusammenhang unterstrich die Schweiz im Sicherheitsrat die Bedeutung des lokalen Personals humanitärer Organisationen im Nahen Osten und die zentrale Rolle der UNRWA bei der Zurverfügungstellung von Basisdienstleistungen.

Abschliessend nahm die Schweiz die Ratsmitglieder in die Pflicht zu handeln, um dem menschlichen Leid ein Ende zu setzen und einen politischen Horizont für Frieden im Nahen Osten wiederherzustellen.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 12.11.2024

29.10.2024 – Nahost: Bundesrat Ignazio Cassis leitet hochrangige Debatte im UNO-Sicherheitsrat

Unter der Leitung von Bundesrat Ignazio Cassis hat sich der UNO-Sicherheitsrat am 29. Oktober 2024 mit der aktuellen Lage im Nahen Osten befasst. Seit den Terrorakten der Hamas vom 7. Oktober 2023 eskaliert die Gewalt in Israel, im Gazastreifen, im Westjordanland, in Ost-Jerusalem und hat mittlerweile die gesamte Region erfasst. 97 Geiseln hält die Hamas noch immer fest, die Feindseligkeiten in Gaza dauern an, unzählige Zivilisten wurden getötet und die humanitäre Lage der Bewohnerinnen und Bewohner im Gazastreifen ist katastrophal.

Bundesrat Ignazio Cassis spricht im UNO-Sicherheitsrat.
Unter der Leitung von Bundesrat Ignazio Cassis hat sich der UNO-Sicherheitsrat am 29. Oktober 2024 mit der aktuellen Lage im Nahen Osten befasst. © EDA

Worte sind nicht mehr genug

Die Resolutionen, die der UNO-Sicherheitsrat mit Unterstützung der Schweiz seither verabschiedet hat, fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln, einen Waffenstillstand in Gaza, die Einhaltung des Völkerrechts, den Schutz der Zivilbevölkerung und den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe. «Keine dieser Resolutionen wurde umgesetzt. Die Genfer Konventionen, wie auch das Völkerrecht, werden von allen Akteuren, ob staatlich oder nicht, regelmässig missachtet», betonte der EDA-Vorsteher in New York. Die Appelle an die Konfliktparteien, die Beschlüsse des Sicherheitsrats umzusetzen, verlieren an Bedeutung, wenn alle ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.

Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung

Angesichts dessen müssen die Staaten Verantwortung für mehr Menschlichkeit im Krieg übernehmen, eine Verantwortung, die ihnen als Unterzeichner der Genfer Konventionen obliegt. «Wir brauchen einen starken Willen aller Hohen Vertragsparteien», erklärte Bundesrat Cassis vor dem Rat. In diesem Zusammenhang bereitet sich die Schweiz, mandatiert von der UNO-Generalversammlung, als Depositarstaat der Genfer Konventionen darauf vor, eine Konferenz von Hohen Vertragsparteien über die Umsetzung der Vierten Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich Ost-Jerusalems, in Genf zu organisieren.

Die gestern in der Knesset verabschiedeten Gesetze, die zum Ziel haben, die Präsenz der UNRWA in Israel und deren Aktivitäten auch im besetzten palästinensischen Gebiet zu verhindern, sind nicht nur weitgehend unvereinbar mit dem Völkerrecht, sondern bedrohen auch die humanitäre Hilfe für die unter grosser Not leidende Zivilbevölkerung. Eine Hilfe, die bisher durch UNRWA gewährleistet wurde. Die Schweiz erwartet von Israel, dass es seinen Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts, einschliesslich der UNO-Charta und des humanitären Völkerrechts, nachkommt.

Waffenstillstand und Zweistaatenlösung

Humanitäre Hilfe ist zentral für die notleidende Zivilbevölkerung, doch sie stellt keine dauerhafte Lösung für diesen Konflikt dar. «Es ist an der Zeit, einen Ausweg aus diesem Konflikt zu finden», unterstrich der Schweizer Aussenminister. Frieden muss auf politischem Weg erreicht werden. Konkret kann ein kurz-, mittel- und langfristiges Waffenstillstandsabkommen dazu beitragen. Darüber hinaus ist die Schweiz nach wie vor davon überzeugt, dass eine verhandelte Zweistaatenlösung möglich ist, um der israelischen und palästinensischen Bevölkerung die Aussicht auf ein Leben in Frieden und Sicherheit zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Schweiz jede Initiative in diese Richtung. Dazu zählen unter anderem die Vermittlungsbemühungen der USA, Katars und Ägyptens für die Freilassung der Geiseln und einen Waffenstillstand in Gaza sowie die Lancierung der «Internationalen Allianz zur Umsetzung der Zweistaatenlösung», die am 30. Oktober 2024 in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad in Anwesenheit der Schweiz stattfinden wird. «Die Schweiz ruft alle Konfliktparteien auf, sich in gutem Glauben an den Verhandlungen zu beteiligen und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen», sagte Bundesrat Cassis im Sicherheitsrat.

Rede von Bundesrat Ignazio Cassis zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 29.10.2024

29.10.2024 – Israel verbietet UNRWA per Gesetz

Das israelische Parlament (Knesset) hat am 28.10.2024 zwei Gesetze verabschiedet, welche zum Ziel haben, die Präsenz von UNRWA in Israel und deren Aktivitäten im besetzten palästinensischen Gebiet zu verhindern. Konkret fordern die Gesetze, die per Ende Januar 2025 in Kraft treten, unter anderem folgende Punkte:

  • Kündigung des sogenannten Comay-Michelmore Briefwechsels von 1967 zwischen Israel und UNRWA, in dem Israel (1) anerkennt, dass das Übereinkommen der UNO über Privilegien und Immunitäten von 1946 die Rechtsbeziehungen zwischen Israel und UNRWA regelt und (2) allgemeine Unterstützung für die Aktivitäten der UNRWA in den besetzten palästinensischen Gebieten (BPG) zusichert.
  • Verbot der Zusammenarbeit Israels mit der UNRWA, indem Kontakte zwischen den israelischen Behörden und dem Hilfswerk untersagt werden.
  • Möglichkeit rechtliche Schritte gegen UNRWA-Mitarbeitende zu ergreifen (oder sogar Aufhebung der Immunität der Organisation und/oder ihrer Mitarbeitenden).
  • Verhinderung der Präsenz der UNRWA und Beendigung von deren Aktivitäten im Hoheitsgebiet Israels, einschliesslich Ost-Jerusalems, das nach internationalem Recht als besetzt gilt.

Die Schweiz ist besorgt über die operationellen, sicherheitsrelevanten, politischen und rechtlichen Folgen der Gesetze gegen die UNRWA, welche die Knesset am 28. Oktober 2024 verabschiedet hat. Die Schweiz hat ihre Bedenken auf multilateraler Ebene (u.a. im UNO-Sicherheitsrat) und in ihren bilateralen Kontakten mit Israel geäussert. Zudem hat sie sich zusammen mit anderen Staaten entsprechenden Initiativen angeschlossen, darunter zwei von der EU geführte Demarchen.

Diese neuen Gesetze Israels sind grösstenteils unvereinbar mit den Verpflichtungen Israels im Rahmen des Völkerrechts, insbesondere der UNO-Charta und des humanitären Völkerrechts. Sie stehen auch im Widerspruch zum Mandat der UNO-Generalversammlung, welche die UNRWA gegründet hat, um die Bedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung bis zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung und der Gründung eines palästinensischen Staates zu decken.

UNRWA ist der grösste humanitäre Akteur in Gaza und stellt lebenswichtige Dienstleistungen (z. B. im Bereich Gesundheit) für eine Bevölkerung bereit, die mit immensen Bedürfnissen konfrontiert ist, insbesondere im Norden des Gazastreifens. Wenn UNRWA ihre Arbeit im besetzten palästinensischen Gebiet einstellen muss, bedroht dies nicht nur die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung, sondern hat auch Auswirkungen auf alle anderen humanitären Akteure in der Region. Keine andere Organisation kann die Aufgaben der UNRWA übernehmen und eine noch grössere Destabilisierung der Palästinensischen Gebiete und darüber hinaus (in Libanon, Jordanien und Syrien) ist zu befürchten.

Die Schweiz ruft alle Parteien, einschliesslich Israel, immer wieder dazu auf, im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zum besetzten palästinensischen Gebiet zu ermöglichen. Sie bekräftigt diese Position im Sicherheitsrat und in ihren bilateralen Kontakten mit Israel. Die Schweiz finanziert weiterhin die Operationen der humanitären Akteure in der gesamten Region, einschliesslich Gaza und Westjordanland.

Die Schweiz nimmt die Anschuldigungen ernst, dass einige UNRWA-Mitarbeiter verdächtigt wurden, an den Terroranschlägen vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein. Sie nahm die Ergebnisse der UNO-internen Untersuchung zu 19 Mitarbeitern sowie die von der UNRWA ergriffenen Massnahmen zur Kenntnis. Die Schweiz erwartet auch, dass die Empfehlungen des Colonna-Berichts vollständig umgesetzt werden.

Aufgrund der israelischen Anschuldigungen gegenüber der UNRWA hatten verschiedene Geberstaaten ihre Beiträge an die UNRWA im Januar 2024 sistiert – darunter auch die Schweiz. Die Schweiz hat, wie zahlreiche andere Staaten auch, ihre Unterstützung für die UNRWA mittlerweile wieder aufgenommen. Die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat stimmten im Juni dem Bundesratsentscheid vom 8. Mai zu, eine Tranche von 10 Millionen Franken an das UNO-Hilfswerk auszuzahlen. Die Verwendung der 10 Millionen Franken durch die UNRWA beschränkt sich strikt auf die dringenden humanitären Bedürfnisse in Gaza und dient ausschliesslich der Finanzierung des humanitären Hilfsappels der UNO-Agentur. Der Bundesrat hat entschieden, dieses Jahr keine weitere Zahlung an UNRWA zu leisten aufgrund der laufenden Debatten und den Sparvorgaben des Parlaments. Die Position des Bundesrats zur UNRWA bleibt jedoch unverändert. Er betrachtet die Organisation nach wie vor als zentralen humanitären Akteur im Gazastreifen. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die laufenden Parlamentsdebatten abgeschlossen sind, über einen Beitrag an die UNRWA für die kommenden Jahre entscheiden.

28.10.2024 – Nahost: Die Schweiz verurteilt im UNO-Sicherheitsrat die regionale Eskalation des Konflikts

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute im Rahmen einer vom Iran verlangten Dringlichkeitssitzung zum Nahen Osten getroffen. Die Schweiz verurteilt die gefährliche Eskalation der Gewalt in der Region, in die auch die Luftschläge Israels gegen den Iran in der Nacht von Freitag auf Samstag sowie der Beschuss Israels mit ballistischen Raketen durch den Iran Anfang Oktober einzuordnen sind. Die Schweiz betonte auch, dass alle Feindseligkeiten in der Region sofort eingestellt werden müssen. «Ein regionaler Krieg kann für keine der Parteien zu einem günstigen Ausgang führen und wird unzählige Menschenleben gefährden», unterstrich die Schweiz in New York.

Angesichts dessen rief die Schweiz im Rat alle Parteien dazu auf, innerhalb der Grenzen des Völkerrechts zu handeln und das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten. Um der regionalen Eskalation Einhalt zu gebieten, erinnerte sie daran, dass alle Resolutionen des Sicherheitsrats zum Nahen Osten umgesetzt werden müssen. Dazu zählen die Resolutionen, die in Gaza einen sofortigen Waffenstillstand, die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln und den sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe fordern. Die Schweiz rief auch zu einem sofortigen Waffenstillstand im Libanon auf sowie zur vollständigen Umsetzung der Resolution 1701.

Die Schweiz unterstrich in New York abschliessend, dass die Spirale der Gewalt im Nahen Osten durchbrochen und ein regionaler Krieg verhindert werden muss. Vor diesem Hintergrund rief sie alle Parteien zur Deeskalation und zum Dialog auf. Die Schweiz unterstützt alle Bemühungen, um diplomatische Lösungen zu finden, die zu einem sofortigen Ende der Gewalt in der gesamten Region beitragen können.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 28.10.2024 (en, fr)

16.10.2024 – Gaza: Humanitäre Hilfe muss ausreichend in einem sicheren Umfeld ermöglicht werden

«Wir brauchen einen sofortigen Waffenstillstand in Gaza», unterstrich die Schweiz heute im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats. Anlässlich des Welternährungstags vom 16. Oktober rief die Schweiz in New York in Erinnerung, dass die Hungersnot in Gaza das Leben Hunderttausender Menschen – allen voran Kinder – bedroht.  Sie unterstrich, dass der Einsatz von Aushungern als Kriegsmethode ein Kriegsverbrechen darstellt. Die Menschen im Gazastreifen sind einer katastrophalen humanitären Lage ausgesetzt: Schulen, die zu Zufluchtsorten geworden sind, und Krankenhauskomplexe werden bombardiert. Durch die beinahe komplette Verweigerung von humanitärer Hilfe ist die Zivilbevölkerung zudem Epidemien ausgesetzt. Dazu gehört Polio. Die humanitäre Situation der weiterhin von der Hamas festgehaltenen Geiseln ist ebenfalls katastrophal.

Die Schweiz fordert vor diesem Hintergrund von allen Parteien, wozu auch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen im Gazastreifen gehören, dass sie das humanitäre Völkerrecht strikt einhalten. Die Völkerrechtsverletzungen der Hamas setzten die Pflicht Israels nicht aus, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Dazu gehört, dass Israel dringend wirksame Massnahmen ergreifen muss, damit die Zivilbevölkerung in Gaza mit grundlegenden Dienstleistungen und humanitärer Hilfe versorgt wird, wie es der Internationale Gerichtshof verlangt. Dies bedingt die enge Zusammenarbeit Israels mit den humanitären Agenturen der Vereinten Nationen – einschliesslich der WHO, UNICEF und UNRWA – damit diese schnellen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang haben und ihre Arbeit durchführen können – auch im Rahmen der zweiten Phase der Polio-Impfkampagne.

Die Schweiz forderte im Sicherheitsrat erneut die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln und bekräftigte ihre Verurteilung der Terrorakte der Hamas vom 7. Oktober 2023.

Angesichts der massiven Eskalation der Gewalt im besetzten palästinensischen Gebiet und in der Region sind die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats unverzichtbare Etappen auf dem Weg hin zur Deeskalation und zum Frieden. Die Schweiz unterstützt daher alle Bemühungen für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung, bei der Israel und Palästina innerhalb sicheren und anerkannten Grenzen existieren.

Statement der Schweiz zur Lage in Gaza, UNO-Sicherheitsrat, 16.10.2024 (fr, en)

14.10.2024 – Die Schweiz verurteilt Angriffe auf die UNIFIL

Der UNO-Sicherheitsrat wird sich heute zu geschlossenen Konsultationen treffen, um die aktuelle Lage in Libanon und die jüngsten Angriffe auf UNIFIL-Truppen zu besprechen. Auf Antrag Frankreichs hat die Schweiz in ihrer Rolle als Ratspräsidentin die Sitzung festgelegt. Die Schweiz ist alarmiert über die Eskalation des Konfliktes zwischen der Hisbollah und Israel. Sie fordert einen sofortigen Waffenstillstand und die ausnahmslose Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien.

Mit Blick auf die jüngsten Angriffe der israelischen Streitkräfte auf Einrichtungen der UNIFIL, unterstreicht die Schweiz ihre Unterstützung für die UNIFIL und dessen Mandat voll und ganz. Aufgabe der Friedensmission ist die Überwachung der Umsetzung von Resolution 1701 aus dem Jahr 2006, welche die vollständige Einstellung der Feindseligkeiten durch die Hisbollah und Israel fordert. Für die Umsetzung der Resolution sind Libanon und Israel verantwortlich.

Die Schweiz verurteilt alle Angriffe auf UNIFIL-Truppen. Sie fordert die israelische Armee auf, die Angriffe gegen UNIFIL-Einrichtungen einzustellen und unterstreicht, dass auch die Hisbollah gleichermassen dazu verpflichtet ist, von jeglichen Handlungen abzusehen, welche die Sicherheit der UNIFIL gefährden. Vor dem Hintergrund seiner Mandatierung der UNIFIL muss der Sicherheitsrat seine Verantwortung für die Sicherheit der Truppen wahrnehmen.

10.10.2024 – Libanon: Die Schweiz verurteilt Feindseligkeiten und fordert die Einhaltung des Völkerrechts

Auf Antrag Frankreichs hat der UNO-Sicherheitsrat heute im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung die Lage in Libanon diskutiert. Die Schweiz zeigte sich in New York zutiefst besorgt über die Verschärfung des Konflikts zwischen der Hisbollah und Israel. Die Schweiz verurteilt die Angriffe der Hisbollah auf Israel und seine Bevölkerung sowie alle anderen Verletzungen des Völkerrechts, für die diese Gruppe verantwortlich ist. Sieverurteilt ebenfalls alle Verletzungen des Völkerrechts durch Israel im Libanon, insbesondere die Luftangriffe, die zahlreiche zivile Opfer gefordert haben. Angesichts dessen forderte die Schweiz alle Parteien zu einem sofortigen Waffenstillstand auf.

«Es gibt keine militärische Lösung für diesen Konflikt», erklärte die Schweiz im Gremium. Eine weitere Eskalation schürt den Hass auf beiden Seiten und erschwert die Suche nach einer friedlichen Lösung. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Schweiz alle Bemühungen, eine diplomatische Lösung zu erreichen.

Die Lage für die Zivilbevölkerung in Libanon spitzt sich zu. So steht das libanesische Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch und über 600'000 Menschen wurden bereits intern vertrieben. Die Schweiz erinnerte in New York unter anderem daran, dass Angriffe auf Zivilisten und die zivile Infrastruktur Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und Kriegsverbrechen darstellen. Sie rief alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten. Um die Not der betroffenen Menschen abzufedern, hat der Bundesrat am 9. Oktober 2024 seine Absicht mitgeteilt zusätzliche humanitäre Hilfe in Höhe von 7 Millionen Franken für die betroffene Bevölkerung bereitzustellen. Diese Gelder müssen von den Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat noch gutgeheissen werden.

Abschliessend forderte die Schweiz alle Parteien auf Zurückhaltung zu üben, sich strikt an das Völkerrecht zu halten und dringend auf eine Deeskalation im Libanon und in der gesamten Region hinzuarbeiten.

Die Schweiz erwartet von allen Parteien, dass sie die Sicherheit der Truppen der UNIFIL (United Nations Interim Force in Lebanon) garantieren. Sie erinnerte daran, dass das UNO-Personal – wie auch das humanitäre Personal – von allen Konfliktparteien respektiert und geschützt werden muss, wie es in der Resolution 2730, die der Rat Ende Mai verabschiedet hat, festgehalten ist. Vor diesem Hintergrund verurteilt die Schweiz die jüngsten Angriffe der israelischen Streitkräfte auf Einrichtungen der UNIFIL, die Verletzte gefordert haben.

Statement der Schweiz zur Lage im Libanon, UNO-Sicherheitsrat, 10.10.2024 (fr, en)

09.10.2024 – UNO-Sicherheitsrat: Die Schweiz verurteilte die Terrorakte der Hamas und fordert die Einhaltung des Völkerrechts

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich unter Schweizer Präsidentschaft im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung mit der humanitären Lage in Gaza befasst. Ein Jahr nach dem 7. Oktober 2023 zeigte sich die Schweiz nach wie vor zutiefst betroffen über die Terrorakte und Geiselnahmen durch die Hamas in Israel. Sie verurteilte in New York diese Taten erneut und wiederholte ihre Forderung nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller noch festgehaltenen Geiseln. Gleichzeitig verurteilte die Schweiz den unterschiedslosen Raketenbeschuss Israels durch die Hamas, wie vor zwei Tagen geschehen.

Die massive Eskalation der Gewalt, insbesondere durch die israelischen Militäroperationen, die auf den Terror vom 7. Oktober 2023 folgte, hat zu unermesslichem Leid der Zivilbevölkerung in Gaza geführt: Über 41'000 Menschen haben im Gazastreifen seither ihr Leben verloren und 2,2 Millionen, das heisst die ganze Bevölkerung, leben unter katastrophalen Bedingungen – ohne Schutz ständigen Kämpfen, Hunger und Epidemie ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund forderte die Schweiz im Rat die Einstellung der Feindseligkeiten sowie der Gewalt, die zahlreiche zivile Opfer im besetzten palästinensischen Gebiet und somit auch im Westjordanland fordern. In diesem Zusammenhang appellierte sie erneut an alle Parteien einen sofortigen Waffenstillstand und die vier seit dem 7. Oktober 2023 verabschiedeten, rechtlich verbindlichen Resolutionen des Sicherheitsrats umzusetzen.

Im Vorfeld der zweiten Phase der Polio-Impfkampagne der UNO und darüber hinaus muss ein schneller und ungehinderter humanitärer Zugang über alle Grenzübergänge und im ganzen Gazastreifen sichergestellt werden. Der Hunger in Gaza breitet sich aus und die humanitäre Hilfe, die nach Gaza gelangt, ist bei weitem nicht ausreichend. Die Schweiz wies erneut darauf hin, dass der Einsatz von Hunger als Kriegsmethode als Kriegsverbrechen gilt. Darüber hinaus muss das humanitäre Personal geschützt werden, wie es die Resolution 2730 aus Schweizer Feder, die der UNO-Sicherheitsrat vergangenen Mai verabschiedet hat, bekräftigt. Die Schweiz ruft alle Konfliktparteien dringend dazu auf, das humanitäre Völkerrecht strikt zu respektieren. Die Schweiz erinnerte auch daran, dass alle Staaten verpflichtet sind, dieses Recht durchzusetzen, und rief sie dazu auf, ihren Einfluss zu diesem Zweck geltend zu machen.

Die Schweiz betonte, dass die Achtung des Völkerrechts, inklusive des humanitären Völkerrechts der erste Schritt auf dem Weg für die Beilegung der Streitigkeiten und notwendig ist, um eine noch schlimmere regionale Eskalation zu verhindern und das Leid der Zivilbevölkerung zu begrenzen. Für nachhaltigen Frieden im Nahen Osten braucht es eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung mit zwei demokratischen Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben. Diese Lösung stellt die einzige Möglichkeit dar für ein friedliches und würdevolles Zusammenleben von Israelis und Palästinensern.

Statement der Schweiz zur Lage in Gaza, UNO-Sicherheitsrat, 09.10.2024 (fr, en)

02.10.2024 – Die Schweiz verurteilt die regionale Eskalation und ruft zu einem Ende der Feindseligkeiten auf

Anlässlich einer Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats hat sich die Schweiz besorgt über die Entwicklungen im Nahen Osten sowie über das immer grösser werdende Risiko eines regionalen Krieges geäussert. Sie verurteilte die Gewaltspirale der letzten Wochen und rief alle Akteure dazu auf, die Feindseligkeiten einzustellen. „Der Dialog ist der einzige Weg, um einen regionalen Krieg zu verhindern. Die Schweiz unterstützt alle Bemühungen um diplomatische Lösungen, die zu einem sofortigen Ende der Gewalt in der gesamten Region führen können“, sagte die Ständige Vertreterin der Schweiz, Pascale Baeriswyl.

Die Schweiz erinnerte zudem alle Parteien an ihre Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, insbesondere aus dem humanitären Völkerrecht. Die Souveränität und territoriale Integrität aller Länder sowie die für die Region relevanten Resolutionen des Sicherheitsrats müssen ebenfalls respektiert werden. Schliesslich hat die Schweiz ihre Unterstützung für das Engagement und die guten Dienste der UNO bekräftigt, insbesondere für UNIFIL (United Nations Interim Force in Lebanon) und UNSCOL (Office of the United Nations Special Coordinator for Lebanon). Ihre Mitarbeiter arbeiten in einem extrem gefährlichen Umfeld und spielen eine wichtige Rolle, um Spannungen abzubauen und zwischen den Parteien zu vermitteln.

Erklärung der Schweiz, UNO-Sicherheitsrat, 02.10.2024

27.09.2024 – Die Schweiz bekräftigt ihre Appelle anlässlich einer Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats zur Lage im Nahen Osten

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Eskalation im Libanon und beidseits der Blauen Linie bleibt auch die Lage in Gaza äusserst prekär. Der Sicherheitsrat trat heute zu einer hochrangigen Sitzung zusammen, um die Lage erneut zu erörtern. Die Schweiz bekräftigte ihre Position und ihre Prioritäten, nämlich die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand, der sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln, einem sicheren, raschen und ungehinderten humanitären Zugang, dem Schutz von humanitärem Personal und der Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts.

Erklärung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat, 27.09.2024

25.09.2024 – Die Schweiz ruft bei einer Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats nach den Angriffen im Libanon die Parteien zur Einstellung der Feindseligkeiten auf

Auf Antrag Frankreichs wurde am Dienstagabend in New York eine Dringlichkeitssitzung zum Libanon im UNO-Sicherheitsrat einberufen.

In den letzten Tagen hatten intensive Luftangriffe Israels auf libanesisches Territorium zahlreiche zivile Opfer gefordert, darunter rund 50 Kinder. Gleichzeitig verursachten wahllose Raketenangriffe der Hisbollah Verletzte, Schäden und ständige Angst unter der israelischen Bevölkerung. Zehntausende Bewohnerinnen und Bewohner des Südlibanons und der Bekaa sind auf der Flucht, und viele Vertriebene in Israel können noch immer nicht in ihre Häuser zurückkehren. Angesichts dieses alarmierenden Hintergrunds verurteilte die Schweiz die Angriffe mit zivilen Opfern und betonte, dass Dialog und Deeskalation die einzigen Mittel sind, um diesen Konflikt zu beenden. Die Schweiz rief zudem Israel und die Hisbollah dazu auf, die Feindseligkeiten einzustellen, und alle Parteien, sich für die Umsetzung der Resolution 1701 einzusetzen.

In ihrer Erklärung forderte Botschafterin Baeriswyl auch die vollständige Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien – insbesondere die Grundsätze der Unterscheidung, der Verhältnismässigkeit und der Vorsicht bei der Führung von Feindseligkeiten. Alle möglichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung und des humanitären und medizinischen Personals zu ergreifen, ist eine Verpflichtung gemäss dem humanitären Völkerrecht.

Ein späterer regionaler Flächenbrand, für den die Zivilbevölkerung den höchsten Preis zahlen würde, muss unter allen Umständen vermieden werden. In diesem Sinne unterstützt die Schweiz alle Bemühungen um eine diplomatische Lösung.

Erklärung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat, 25.09.2024 (en)

20.09.2024 – Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats zu den Explosionen in Libanon

Der UNO-Sicherheitsrat traf sich heute im Anschluss an die jüngsten Entwicklungen in Libanon zu einer Dringlichkeitssitzung. Die Schweiz brachte in New York ihre tiefe Besorgnis über die Explosionen von Pagern in den vergangenen Tagen zum Ausdruck und verurteilte, dass diese Explosionen auch Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert haben. Sie unterstrich, dass die Umstände und die Verantwortlichkeiten geklärt werden müssen.

Die Folgen der explodierenden Kommunikationsgeräte sind beunruhigend. Einerseits haben sie Panik ausgelöst und Krankenhäuser überlastet – Leidtragende davon ist insbesondere die Zivilbevölkerung. Andererseits könnten die Explosionen die Stabilität und Sicherheit im Libanon und in der gesamten Region weiter gefährden. Vor diesem Hintergrund rief die Schweiz im Sicherheitsrat alle Parteien dazu auf, grösste Zurückhaltung zu üben, um eine grössere regionale Eskalation zu vermeiden. Der Schutz der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten der blauen Linie zwischen Israel und Libanon ist zwingend, deswegen muss Dialog und Deeskalation sowie die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch alle Parteien oberste Priorität haben. «Eine militärische Eskalation ist keine Lösung. Sie würde die Region in den Abgrund eines regionalen Krieges ziehen», betonte die Schweiz im Rat.

Schliesslich ist ein Waffenstillstand in Gaza dringend notwendig, genauso wie die bedingungslose Freilassung der Geiseln und ein schneller und ungehinderter humanitärer Zugang, um das Leiden der Zivilbevölkerung zu verringern und eine weitere regionale Eskalation zu verhindern. Die entsprechenden Verhandlungen unter der Leitung der USA, Katars und Ägyptens müssen dringend fortgesetzt werden, um dies zu erreichen.

Statement der Schweiz zur Lage im Libanon, UNO-Sicherheitsrat, 20.09.2024 (fr, en)

19.09.2024 – UNO-Sicherheitsrat: Israelische Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet sind ein Hindernis für die Zwei-Staaten-Lösung

An der heutigen Sitzung des UNO-Sicherheitsrats hielt die Schweiz fest, dass sie den Internationalen Gerichtshof sowie dessen Gutachten vom 19. Juli unterstützt. Die Illegalität der israelischen Besatzung des palästinensischen Gebiets, die seit 1967 andauert, steht somit ausser Zweifel. Sie muss beendet und ein politischer Horizont wiederhergestellt werden.

In New York verurteilte die Schweiz die Ankündigungen der israelischen Regierung Siedlungen auf palästinensischem Gebiet weiter auszubauen und unterstrich, dass damit die Zwei-Staaten-Lösung untergraben werde.

Die Schweiz ist überzeugt, dass eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die einzige Möglichkeit für einen dauerhaften Frieden in der Region ist. Die Schweiz begrüsst, dass die am 18. September 2024 verabschiedete Resolution der UNO-Generalversammlung die Notwendigkeit anerkennt, einen Prozess hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung wieder in Gang zu setzen. Darüber hinaus erteilte die Generalversammlung mit ihrem Entscheid der Schweiz in ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen das Mandat innerhalb von sechs Monaten eine Konferenz Hoher Vertragsparteien der Vierten Genfer Konvention zu organisieren. Die Konferenz wird sich mit den Vorkehrungen befassen, die zur Umsetzung der Vierten Genfer Konvention im besetzten palästinensischen Gebiet, einschliesslich Ost-Jerusalem, getroffen werden müssen und die deren Respekt entsprechend dem Gemeinsamen Artikel 1 sicherstellen sollen.

Die Schweiz zeigte sich im Sicherheitsrat zudem weiterhin zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Situation in Gaza und erklärte, das die erfolgreiche Durchführung der ersten Phase der Polio-Impfkampagne der UNO zeigt, dass grosse humanitäre Operationen in Gaza mit dem notwendigen politischen Willen der Konfliktparteien durchgeführt werden können. Die erfolgreiche Durchführung dieser ersten Phase reicht jedoch nicht aus. Die Parteien müssen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen respektieren und den sicheren, schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zur Zivilbevölkerung ermöglichen. Dies schliesst die Geiseln, deren sofortige und bedingungslose Freilassung die Schweiz fordert, mit ein. Zudem ist ein sofortiger Waffenstillstand dringend. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Schweiz die Vermittlungsbemühungen der USA, Katars und Ägyptens, um so schnell wie möglich eine entsprechende Einigung zu erzielen.

Ein Waffenstillstand in Gaza ist auch zentral, um eine noch schlimmere regionale Eskalation zu vermeiden. Die Schweiz äusserte ihre grosse Besorgnis über die Explosionen im Libanon vom 17. und 18. September und die Berichte über zahlreiche zivile Opfer. Sie rief die Parteien auf, grösste Zurückhaltung zu üben und sich für eine sofortige Deeskalation einzusetzen.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 19.09.2024

18.09.2024 – UNO-Generalversammlung stimmt über Resolution zur Umsetzung des IGH-Rechtsgutachtens bezüglich der israelischen Besatzung im besetzten palästinensischen Gebiet ab

Der internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am 19. Juli 2024 ein Rechtsgutachten zur Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen der israelischen Politik und Praxis im besetzten palästinensischen Gebiet (BPG) publiziert. Der IGH kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass diese Präsenz Israels unrechtmässig ist. Gemäss Gutachten verletzen die Massnahmen und Praktiken Israels das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte wie auch das allgemeine Völkerrecht. Palästina – Beobachterstaat bei der UNO – legte am 18. September 2024 der UNO-Generalversammlung (UNO-GV) eine Resolution zur Abstimmung vor, die grosse Teile des Rechtsgutachtens aufgreift und konkrete Massnahmen zu dessen Umsetzung fordert. Die Resolution wurde verabschiedet. Die Schweiz hat sich in New York ihrer Stimme enthalten.

Das Gutachten des IGH spiegelt die Regeln und Verpflichtungen der Konfliktparteien wider, einschliesslich des geltenden humanitären Völkerrechts. Die Schweiz hat zum Gutachten des IGH vom 19. Juli beigetragen und unterstützt es. Die Illegalität der israelischen Besetzung des palästinensischen Gebiets, die seit 1967 andauert, steht ausser Zweifel. Sie muss beendet und ein politischer Horizont wiederhergestellt werden.

Die Schweiz hat jedoch festgestellt, dass einige Punkte der am 18. September verabschiedeten Resolution eindeutig über das Rechtsgutachten des IGH hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Frist von 12 Monaten für den Rückzug Israels aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, ohne zu erwähnen, wie die Sicherheit Israels gewährleistet werden soll, sowie ein Punkt im Zusammenhang mit den Sanktionen. Diese 12-monatige Frist ist angesichts der laufenden Kampfhandlungen in Gaza und der aktuellen eskalierenden Lage im Westjordanland, zu kurzfristig ausgelegt. Sie ist aus dem IGH-Gutachten nicht ableitbar. Diese Feststellung war der Grund für die Schweizer Stimmenthaltung, was auch in ihrer Erklärung nach der Abstimmung reflektiert ist.

Die Stimmenthaltung beeinträchtigt in keiner Weise das Schweizer Engagement für die Einhaltung und Durchsetzung des humanitären Völkerrechts im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet gemäss den Genfer Konventionen. Die UNO-Generalversammlung beauftragt mit der Verabschiedung der Resolution die Schweiz, als Depositarstaat der Genfer Konventionen innerhalb von sechs Monaten eine Konferenz durchzuführen. Im Zentrum davon sollen Massnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung im BPG stehen.

Die Enthaltung der Schweiz stellt ihre Unterstützung für den IGH und die Grundsatzprinzipien der Schweizer Position im Nahen Osten nicht in Frage. Sie unterstützt entschieden eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung. Zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, die innerhalb von anerkannten und sicheren Grenzen leben, stellen die Grundlage für Frieden und Stabilität in der Region dar. Prioritär ist die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Parteien, inkl. des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Dazu gehört gleichermassen ein Ende der Siedlergewalt wie auch ein Ende der Terrorakte wie denjenigen vom 7. Oktober sowie der Schutz der Zivilbevölkerung. In Gaza, sind ein sofortiger Waffenstillstand, die bedingungslose Freilassung aller Geiseln und die Aufstockung der humanitären Hilfe zentral. Gleichzeitig ist die Wiederherstellung eines politischen Horizonts unabdingbar, um den Wiederaufbau in Gaza anzugehen und Verhandlungen hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung aufzunehmen.

Erklärung der Schweiz nach der Abstimmung

04.09.2024 – UNO-Sicherheitsrat: Die Schweiz fordert die Einhaltung des Völkerrechts, die bedingungslose Freilassung der Geiseln und einen sofortigen Waffenstillstand

Im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung nach der Hinrichtung von sechs Geiseln durch die Hamas am vergangenen Wochenende, zeigte sich die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat zutiefst schockiert über diese Tat. Sie verurteilte erneut aufs Schärfste die Terrorakte und die Geiselnahme durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen seit dem 7. Oktober. Die Geiselnahme sowie deren Hinrichtung sind Kriegsverbrechen. Die Schweiz forderte in New York die sofortige und bedingungslose Freilassung aller verbliebenen Geiseln. Darüber hinaus müssen sowohl die Geiseln als auch die Personen, die von Israel im Zusammenhang mit dem Konflikt festgehalten werden, unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.

Die humanitäre Lage in Gaza ist nach wie vor katastrophal. Die Schweiz erinnerte daran, dass Zivilisten und zivile Infrastruktur geschützt sind und verurteilte alle Angriffe auf jegliche Zivilisten. Das humanitäre Personal muss geschützt werden, um der notleidenden Zivilbevölkerung helfen zu können, insbesondere für die weitere Durchführung der UNO-Impfkampagne, um 640'000 Kinder in Gaza vor Polio zu schützen. Die Schweiz begrüsste vor dem Rat, dass die erste Phase der Impfkampagne ohne grössere Zwischenfälle verläuft und rief die Parteien dazu auf, diese Kampagne weiter zu ermöglichen.

Die Schweiz unterstrich erneut, dass ein Waffenstillstand in Gaza zentral ist. Vor diesem Hintergrund unterstützt sie die Vermittlungsbemühungen der USA, Katars und Ägyptens, um einen Konsens für ein entsprechendes Abkommen zu finden. Dieses würde auch zur regionalen Deeskalation beitragen.

Die Einhaltung des Völkerrechts, einschliesslich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, durch alle Parteien ist dringend notwendig. Dies gilt auch für das Westjordanland, wo eine Zunahme der Gewalt zu beobachten ist, unter anderem der Siedlergewalt und im Rahmen von Operationen der israelischen Sicherheitskräfte. Die Schweiz betonte im Sicherheitsrat, dass Israel bei der Gewaltanwendung insbesondere dem Kriterium der Notwendigkeit und der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen und die Rechte jedes Einzelnen auf Leben und Sicherheit respektieren muss. Darüber hinaus erinnerte die Schweiz in New York daran, dass Israel als Besatzungsmacht für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung im Westjordanland verantwortlich ist und den Schutz und das Wohlergehen der Bevölkerung gewährleisten muss.

Die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Parteien ist der erste Schritt auf dem Weg zum Frieden im Nahen Osten, der zu einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung führen muss.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 04.09.2024

29.08.2024 – UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung auf Antrag der Schweiz zur humanitären Lage in Gaza

Während sich in Gaza die humanitäre Lage für die Zivilbevölkerung täglich verschlechtert, erlaubt es die prekäre Sicherheitslage dem humanitären Personal und UNO-Mitarbeitenden nicht, ihre Arbeit zu tun. Deswegen hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen, welche die Schweiz gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich beantragt hat.

Vor dem Hintergrund einer drohenden Polio-Epidemie im Gaza-Streifen sollen rund 640'000 Kinder unter zehn Jahren im geimpft werden. Für die Umsetzung dieser Impfkampagne benötigen die UNO und ihre Partner einen sicheren und ungehinderten humanitären Zugang im gesamten Gazastreifen. Dieser ist momentan nicht gewährleistet und die jetzigen Bedingungen aufgrund mangelnder Sicherheit, anhaltender Kampfhandlungen und Evakuationsbefehlen erschweren die UNO-Operationen massiv. «Es ist zwingend notwendig, dass die Impfkampagne in absoluter Sicherheit für das humanitäre Personal und die Zivilbevölkerung durchgeführt wird», unterstrich die Schweiz an der Dringlichkeitssitzung. Die Schweiz unterstützt die Polio-Impfkampagne mit einer Million Franken, wie Bundesrat Ignazio Cassis vergangenen Montag in Genf angekündigt hat.

In New York wiederholte die Schweiz die Dringlichkeit eines sofortigen Waffenstillstands in Gaza und der Freilassung der Geiseln. Sie bekräftigte in diesem Zusammenhang auch ihre Unterstützung für die Vermittlung durch Ägypten, Katar und die USA. Darüber hinaus forderte sie erneut, dass das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte unter allen Umständen von allen Parteien eingehalten werden muss. Dies gilt auch für bewaffnete Gruppen wie die Hamas.

Die Schweiz zeigte im Sicherheitsrat auch ihre tiefe Besorgnis über die Lage im Westjordanland. «Wir beobachten die starke Zunahme von israelischen Operationen», erklärte die Schweiz. Vor diesem Hintergrund erinnerte sie Israel daran, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. So muss die Anwendung von Gewalt unter anderem die Kriterien der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit erfüllen und das Recht jedes Einzelnen auf Leben und Sicherheit gewährleistet sein.

Abschliessend unterstrich die Schweiz, dass die Einhaltung des Völkerrechts und die Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats auch eine unabdingbare Voraussetzung ist für Deeskalation und einen ersten Schritt für einen dauerhaften Frieden auf Basis einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung, bei der Israel und Palästina Seite an Seite in Frieden und Sicherheit innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 29.08.2024 (fr, en)

25.08.2024 – Nahost: Eskalation der Gewalt

Die Schweiz ist zutiefst beunruhigt über die eskalierende Gewalt im Nahen Osten, insbesondere heute entlang der Blauen Linie. Sie fordert alle Parteien zur Deeskalation auf und von weiteren eskalierenden Handlungen abzusehen. Dialog und der Schutz der Zivilbevölkerung müssen priorisiert werden. Darüber hinaus ist es zentral, dass sich die beteiligten Parteien konstruktiv an den laufenden Verhandlungen zu einem sofortigen Waffenstillstand in Gaza beteiligen.

22.08.2024 – Risiko einer Polio-Epidemie in Gaza: Die Schweiz fordert sofortigen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute erneut mit der Lage im Nahen Osten befasst. Im Zentrum stand die humanitäre Lage in Gaza und insbesondere das Risiko einer Polio-Epidemie, nachdem erste Fälle bekannt wurden und die WHO Polio-Spuren im Abwasser gefunden hat. Polio befällt hauptsächlich Kinder unter fünf Jahren. Die Krankheit greift das Nervensystem an und kann innerhalb weniger Stunden zu einer vollständigen Lähmung führen. Es existiert keine Therapie, Prävention ist die einzige Lösung. Die Zerstörung der Infrastruktur, der Mangel an sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen sowie der fehlende Zugang zur Gesundheitsversorgung verstärken das Risiko einer grossflächigen Verbreitung der Krankheit in Gaza. Gemäss Zahlen von UNICEF sind 640’000 Kinder unter zehn Jahren im Gazastreifen durch Polio gefährdet. «Die Vereinten Nationen und ihre Partner plädieren seit Monaten für einen sicheren, schnellen und ungehinderten humanitären Zugang und sind bereit, Massnahmen zur Verhinderung und Eindämmung von Polio zu ergreifen», unterstrich die Schweiz im Sicherheitsrat. Die UNO plant eine Polio-Impfkampagne im Gazastreifen durchzuführen. Im Sicherheitsrat erklärte die Schweiz, dass sie diese Kampagne begrüsst und Möglichkeiten prüft, diese finanziell zu unterstützen.

Ein Waffenstillstandsabkommen, wie es der Sicherheitsrat in seiner Resolution 2735 (en) vom 10. Juni 2024 fordert, muss so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Die Schweiz begrüsst daher die Vermittlungsbemühungen Katars, Ägyptens und der Vereinigten Staaten und ruft die Parteien dazu auf, sich konstruktiv an diesen Verhandlungen zu beteiligen. Die Schweiz erinnerte in New York daran, dass unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen das humanitäre Völkerrecht von allen Konfliktparteien eingehalten werden muss und alle noch festgehaltenen Geiseln sofort und bedingungslos freigelassen werden müssen.

Zudem wies die Schweiz in New York auch auf das weiterhin bestehende Risiko einer grossen regionalen Eskalation hin. Sie verurteilt in diesem Zusammenhang auch die anhaltende Gewalt von Siedlern im Westjordanland gegen die palästinensische Zivilbevölkerung. Die Schweiz wiederholte im Rat ihren dringenden Aufruf zur Deeskalation, wozu auch ein sofortiger Waffenstillstand in Gaza beitragen kann. Darüber hinaus bekräftigte sie erneut ihre Unterstützung für die Zwei-Staaten-Lösung als Grundlage für Frieden im Nahen Osten.

Statement der Schweiz zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 22.08.2024 (fr, en)

13.08.2024 – UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung nach Angriff auf die al Tabeen Schule in Gaza

Der UNO-Sicherheitsrat traf sich zu einer Dringlichkeitssitzung, die nach dem israelischen Angriff auf die al Tabeen Schule in Gaza am letzten Samstag, einberufen wurde. «In Gaza sind die Schulen heute oft der letzte Anlaufpunkt, um etwas zu essen, zu trinken oder einen Unterschlupf zu finden. Und selbst diese Schulen, die zu Notunterkünften geworden sind, bieten oft keine Zuflucht für die Zivilbevölkerung», sagte die Schweiz in New York.

Die Schweiz verurteilt alle Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht. Ebenfalls verurteilt sie die Tatsache, dass die Feindseligkeiten in Gaza weiterhin zahlreiche zivile Opfer fordern, wie beim Angriff auf die Schule am letzten Samstag. Gemäss dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte wurden bei diesem Angriff mindestens 93 Personen getötet.

Das humanitäre Völkerrecht verbietet es – auch bewaffneten Gruppen wie der Hamas – die Präsenz von Zivilisten zu nutzen, um ein militärisches Ziel vor einem Angriff zu schützen. Selbst wenn diese Regel verletzt wird, ändert dies nichts an der Verpflichtung Israels, sich bei ihren Kampfhandlungen strikt an das humanitäre Völkerrecht zu halten. Dies schliesst bei Feindseligkeiten die Grundsätze der Unterscheidung, der Vorsichtsmassnahmen und der Verhältnismässigkeit ein. «Gestern vor 75 Jahren wurden die Genfer Konventionen verabschiedet. Mit der Unterzeichnung dieser Konventionen gingen die Mitgliedsstaaten die Verpflichtung ein, die Menschlichkeit auch in Kriegszeiten zu bewahren», betonte die Schweiz im Sicherheitsrat und unterstrich, dass das humanitäre Völkerrecht im Nahen Osten von allen Konfliktparteien eingehalten werden muss.

Die humanitäre Lage für die Zivilbevölkerung in Gaza ist nach wie vor unhaltbar: Es besteht das Risiko der Ausbreitung von Krankreiten – wie es das Wiederauftreten von Polio zeigt – und Menschen hungern. Im Rat erinnerte die Schweiz daran, dass der Einsatz von Hunger als Kriegsmethode gegen die Zivilbevölkerung ein Kriegsverbrechen darstellt. In diesem Zusammenhang bekräftigte sie, dass die Äusserungen des israelischen Finanzministers von vergangener Woche inakzeptabel sind und forderte, dass sofort die ungehinderte Lieferung von humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung im gesamten Gazastreifen möglich gemacht wird.

Die Schweiz bekräftigte erneut ihre Forderung für die Freilassung aller Geiseln und rief die Parteien dazu auf, sich konstruktiv an den Waffenstillstandsgesprächen unter der Führung der USA, Katars und Ägyptens zu beteiligen. Vor dem Hintergrund einer drohenden grösseren Eskalation in der gesamten Region des Nahen Ostens, ist ein Waffenstillstand in Gaza für eine regionale Deeskalation von entscheidender Bedeutung. Schliesslich bekräftigte die Schweiz die Notwendigkeit der Widerherstellung eines politischen Horizonts auf der Basis der Zwei-Staaten-Lösung.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 13.08.2024 (en, fr)

10.08.2024 – Reaktion der Schweiz nach Angriff auf Schule in Gaza

Die Schweiz ist alarmiert über die hohe Zahl an Todesopfer, die nach einem israelischen Angriff auf eine als Schutzraum genutzte Schule in Gaza gemeldet wurden. Das humanitäre Völkerrecht schützt die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur in Konfliktgebieten.

08.08.2024 – Reaktion der Schweiz auf inakzeptable Äusserungen des israelischen Finanzministers

Das absichtliche Aushungern von Zivilpersonen ist gemäss dem humanitären Völkerrecht verboten und gilt als Kriegsverbrechen. Das EDA hat auf inakzeptable Äusserungen des israelischen Finanzministers Bezalel Smotrich von vergangenem Montag reagiert.

06.08.2024 – Telefonat zwischen Bundesrat Cassis und dem iranischen Aussenminister Bagheri Kani

In einem Telefonat mit dem iranischen Aussenminister Ali Bagheri Kani hat Bundesrat Ignazio Cassis seine Besorgnis über die hohen Eskalationsrisiken im Nahen Osten zum Ausdruck gebracht.

Bundesrat Cassis bekräftigte den Einsatz der Schweiz für Zurückhaltung, Mässigung und die Verfolgung eines diplomatischen Wegs zum Abbau der Spannungen.

05.08.2024 – Eskalation im Nahen Osten: Das EDA erinnert an die Sicherheitsempfehlungen für Schweizer Staatsangehörige in den betroffenen Ländern

Die Schweiz ist äusserst besorgt über die Lage im Nahen Osten und die Angriffe, die in den vergangenen Tagen stattgefunden haben. Sie fordert alle Akteure dazu auf, grösste Zurückhaltung zu üben und den diplomatischen Weg einzuschlagen, um die Spannungen in der Region abzubauen. Deeskalation und Dialog sind dringend notwendig, um einen regionalen Krieg zu verhindern und Lösungen für einen Frieden zu finden. Das EDA verfolgt die Lage und arbeitet eng mit den Schweizer Vertretungen in der Region, insbesondere in Beirut, Teheran, Tel Aviv und Ramallah, an verschiedenen Szenarios für den Fall einer weiteren Eskalation in der Region.

Angesichts der angespannten und äusserst volatilen Situation im Nahen Osten werden Schweizer Staatsangehörige, die sich in den entsprechenden Ländern befinden, daran erinnert die Sicherheitsempfehlungen des EDA zu beachten:

Libanon: An der Südgrenze des Libanon finden täglich bewaffnete Schlagabtausche zwischen Israel und der Hisbollah sowie anderen bewaffneten Gruppierungen statt. Es kommt in grossen Teilen des Libanons zu gezielten Luftangriffen, wobei auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen können. Die Sicherheitslage kann sich jederzeit markant verschlechtern. Das EDA rät seit dem 25. Juni 2024 generell von Reisen nach Libanon ab und empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, die sich im Libanon aufhalten, das Land mit eigenen Mitteln zu verlassen, wenn dies möglich und sicher erscheint. Das EDA führt keine organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen durch. Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid.

EDA-Reisehinweise für den Libanon

Iran: Das Eskalationsrisiko des Konflikts im Nahen Osten hat weiter zugenommen – dies betrifft auch den Iran. Eine markante Verschlechterung der Sicherheitslage im ganzen Land ist jederzeit möglich. Bei Luftangriffen können unbeteiligte Personen zu Schaden kommen. Das EDA rät seit dem 2. August 2024 generell von Reisen in den Iran ab.

EDA-Reisehinweise für den Iran

Israel: Seit Oktober 2023 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Israel ab. Die bewaffneten Feindseligkeiten im Gazastreifen sowie willkürliche Raketenangriffe aus Gaza und dem Libanon auf israelisches Territorium halten an. Darüber hinaus bestehen grosse Spannungen im Westjordanland, inklusive Ostjerusalem, die unvermittelt weiter zunehmen können.

EDA-Reisehinweise für Israel

Besetztes Palästinensisches Gebiet: Vor dem Hintergrund der bewaffneten Auseinandersetzungen im Gazastreifen bleibt die Entwicklung der Lage im besetzten Palästinensischen Gebiet ungewiss und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist nicht auszuschliessen. Das EDA rät von Reisen in das besetzte Palästinensische Gebiet generell ab.

EDA-Reisehinweise für das besetzte Palästinensische Gebiet

Der Entscheid zur Ausreise aus einer Krisenregion erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person. Schweizer Staatsangehörige, die entgegen den Empfehlungen des Bundes, im Libanon, Israel, im besetzten Palästinensischen Gebiet und im Iran bleiben oder dorthin reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz bei einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage unter Umständen nur noch beschränkte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen und in Notfällen nur noch eingeschränkt Hilfe leisten kann.

31.07.2024 – UNO-Sicherheitsrat: Die Schweiz zeigt sich äusserst besorgt über die Eskalation im Nahen Osten

Die Schweiz hat sich heute im UNO-Sicherheitsrat im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung äusserst besorgt über die Eskalation der letzten Tage im Nahen Osten gezeigt. «Wir lehnen diese Spirale der Gewalt ab und rufen mit Nachdruck zur Rückkehr zur Diplomatie auf», sagt die Schweiz in New York. Sie fordert alle Akteure und diejenigen, die Einfluss auf sie haben, dazu auf, grösste Zurückhaltung zu üben, und den Weg der Diplomatie einzuschlagen, um die Spannungen abzubauen, und nach Lösungen im Einklang mit dem Völkerrecht zu suchen. «Es gibt keine militärische Lösung für diesen Konflikt. Dialog und Deeskalation sind die einzigen Mittel, um nicht in die Abgründe eines regionalen Krieges zu stürzen und den Weg zum Frieden wieder zu finden», unterstrich die Schweiz.

Die Schweiz fordert den Respekt des Völkerrechts, inkl. der UNO-Charta. Alle UNO-Resolutionen müssen umgesetzt werden.

Die Schweiz appelliert auch an alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und die Zivilbevölkerung zu schützen. Darüber hinaus bekräftigte sie ihre Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand in Gaza und der Freilassung aller Geiseln. Dies würde auch dazu beitragen, die Lage in der Region zu beruhigen. «Die Verhandlungen müssen dringend fortgesetzt werden», betonte die Schweiz.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 31.07.2024 (en, fr)

31.07.2024 – Nahost: Die Schweiz ruft zu regionaler Deeskalation auf

Die Schweiz ist zutiefst besorgt über das hohe Risiko einer grösseren Eskalation in der Region. Sie ruft alle Akteure zu grösstmöglicher Zurückhaltung und dringenden Anstrengungen zur Deeskalation auf. Die Schweiz ist bereit, alle entsprechenden Bemühungen zu unterstützen.

26.07.2024 – Gaza: Die Einhaltung des Völkerrechts ist unerlässlich

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute in Anwesenheit der stellvertretenden Generalkommissarin der UNRWA, Antonia Marie De Meo, mit der humanitären Situation in Gaza befasst. Die Schweiz zeigte sich dankbar für die wichtige humanitäre Arbeit, die von der UNO, einschliesslich der UNRWA, in einem besonders schwierigen Umfeld geleistet wird.

In einer Situation, in der Männer, Frauen und Kinder unter inakzeptablen Bedingungen leben, wiederholte die Schweiz ihren Aufruf zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zu einem sofortigen Waffenstillstand in Gaza - der im Übrigen auch in den Resolutionen des Sicherheitsrats gefordert wird - sowie zur sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln.

Die Schweiz verurteilte in New York entschieden alle Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, einschliesslich wahlloser Angriffe und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, kampfunfähige Personen und zivile Objekte sowie Menschenrechtsverletzungen. Humanitäre Hilfe muss über alle Grenzübergänge in den Gazastreifen gelangen und im gesamten Gazastreifen sicher, schnell und ungehindert verteilt werden können.

Diese Elemente sind nur die ersten Schritte auf dem Weg zu einer politischen Lösung des Konflikts. Diese muss sich auf die Zwei-Staaten-Lösung stützen, in der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben.

Statement der Schweiz, UNO-Sicherheitsrat, 26.07.2024 (en, fr)

17 .07.2024 – Nahost: die Schweiz stellt den Respekt des Völkerrechts für einen Friedensprozess ins Zentrum

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute im Rahmen einer offenen Debatte mit der Lage im Nahen Osten befasst. Die Schweiz zeigte sich in New York weiterhin alarmiert über die Lage im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet und auf beiden Seiten der Blauen Linie zwischen Israel und dem Libanon. Die Zivilbevölkerung zahlt den höchsten Preis für die von allen Seiten begangenen Verletzungen des Völkerrechts und die mangelnde Umsetzung der entsprechenden vier Sicherheitsratsresolutionen. «Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um die Spirale der Gewalt zu durchbrechen und zu den Grundlagen der Menschlichkeit zurückzukehren, die in diesem Konflikt schon viel zu lange mit Füssen getreten wurden», unterstrich der MENA-Sondergesandte der Schweiz in New York.

Der MENA-Sondergesandte der Schweiz im UNO Sicherheitsrat in New York.
Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute im Rahmen einer offenen Debatte mit der Lage im Nahen Osten befasst. © UN Photo

Vor diesem Hintergrund ist ein sofortiger Waffenstillstand in Gaza, wie er in den Resolutionen des Sicherheitsrats gefordert wird, unabdingbar. Zudem müssen alle Parteien das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, zwingend respektieren. Entsprechend dürfen die Zivilbevölkerung und zivile Objekte wie Wohnhäuser, Schulen oder Krankenhäuser nicht angegriffen werden. Auch muss die humanitäre Hilfe über alle Grenzübergänge nach Gaza gelangen und im gesamten Gazastreifen auf sichere Weise, schnell und ungehindert verteilt werden können. Die Schweiz forderte zudem die sofortige und bedingungslose Freilassung aller verbliebenen Geiseln.

Der Schweizer Sondergesandte betonte im Sicherheitsrat, dass das Völkerrecht auch im Westjordanland, inkl. Ost-Jerusalem, zu respektieren ist. Dies gilt auch im Hinblick auf die israelische Siedlungspolitik. Entsprechend erinnerte die Schweiz daran, dass Siedlungen gemäss Völkerrecht illegal sind und zeigte sich über die letzten israelischen Ankündigungen, u.a. neue Siedlungseinheiten zu bauen, besorgt.

Nur eine politische Lösung kann zu einem dauerhaften Frieden führen. Diese soll sich auf die Zwei-Staaten-Lösung stützen, bei der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen existieren.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 17.07.2024

Schweizer Einsatz für Stabilität im Nahen Osten

Die Schweiz setzt sich bilateral, multilateral und durch ihre internationale Zusammenarbeit für Frieden und Stabilität im Nahen Osten ein, inkl. für eine Lösungsfindung zum Nahostkonflikt. Die MENA-Strategie 2021-2024 des Bundesrats ist dabei der Kompass, um die Folgen der Syrien-Krise und des Nahostkonflikts auf die Gesellschaften in der Region abzufedern. Im Zentrum stehen die Themen «Frieden, Sicherheit und Menschenrechte», «Migration und Schutz» sowie «nachhaltige Entwicklung».

Infografik, die den Einsatz der Schweiz im Nahen Osten aufzeigt.
Überblick über den Einsatz der Schweiz im Nahen Osten. © EDA

02.07.2024 – 17:30 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Die humanitäre Lage in Gaza verschärft sich zusehends

Die dramatische humanitäre Lage in Gaza stand heute im Zentrum eines Briefings des UNO-Sicherheitsrats. Untergeneralsekretärin Sigrid Kaag, die im vergangenen Dezember als UNO-Nothilfekoordinatorin für humanitäre Massnahmen und Wiederaufbau in Gaza durch den Rat eingesetzt.

Die Schweiz zeigte sich tief besorgt über den andauernden Konflikt im Nahen Osten, der weiterhin zahlreiche zivile Opfer fordert und über die humanitäre Lage in Gaza. Gemäss neusten unabhängigen Zahlen sind 95 Prozent der Bevölkerung im Gazastreifen mit akuter Ernährungsunsicherheit konfrontiert. Das Risiko einer Hungersnot wird weiter bestehen bleiben, solange der Konflikt anhält und humanitäre Hilfe behindert wird.

Die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten müssen durch alle Parteien strikt eingehalten werden. Diese verpflichten die Parteien, den humanitären Zugang zu bedürftigen Zivilistinnen und Zivilisten zuzulassen und verbietet die Verwendung von Hunger als Kriegsmethode. Die Zivilbevölkerung muss zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen, wie sauberes Wasser, Nahrung oder Strom Zugang haben. Die Hilfe, die in Gaza ankommt, ist angesichts des immensen Bedarfs bei weitem nicht ausreichend. «Dies muss sich dringend ändern», betonte die Schweiz in ihrer Erklärung im Sicherheitsrat. Sie appellierte daran, dass ausreichende Hilfe die Bedürftigen erreichen muss und nahm insbesondere auch die Konfliktparteien in die Pflicht, entsprechend zu handeln.

Erneut bekräftigte die Schweiz in New York, dass ein sofortiger Waffenstillstand sowie die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln dringend sind. Darüber hinaus unterstrich sie, dass die Wiederherstellung eines politischen Horizonts notwendig ist. Die Schweiz wiederholte ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Zwei-Staaten-Lösung, welche die einzige Grundlage darstellt, die den Menschen in der Region ein Leben in Frieden, Sicherheit und Würde bieten kann.

Statement der Schweiz zur humanitären Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 02.07.2024

26.06.2024 – 10 Millionen Franken werden nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen an UNRWA ausbezahlt

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 über das Ergebnis der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (APK) bezüglich der Auszahlung des Beitrags der Schweiz an UNRWA informiert. Beide Kommissionen stimmten dem Bundesratsentscheid vom 8. Mai 2024 zu, 10 Millionen Franken an das UNO-Hilfswerk auszuzahlen. Damit wird dieser Beitrag in den kommenden Wochen an UNWRA überwiesen. Dieser Beitrag ergänzt die Hilfszahlungen von 56,2 Millionen Franken, die der Bundesrat am 24. April 2024 für die humanitären Bedürfnisse der Länder im Nahen Osten genehmigt hat.

Die Verwendung der 10 Millionen Franken durch die UNRWA beschränkt sich strikt auf die dringenden humanitären Bedürfnisse in Gaza und dient ausschliesslich der Finanzierung des humanitären Hilfsappels des UNO-Hilfswerks. Unterkünfte, Nahrungsmittel, Trinkwasser und medizinische Notversorgung sollen dadurch bereitgestellt werden. Der Entscheid bedeutet aber auch, dass die Schweizer Gelder nicht für die Deckung der allgemeinen Betriebs- und Administrationskosten der UNRWA verwendet werden dürfen.

Vor dem Hintergrund der Eskalation der Gewalt im Nahen Osten seit dem 7. Oktober, hat das Parlament im Dezember 2023 beschlossen, dass die humanitären Auszahlungen für den Nahen Osten in Tranchen und erst nach Konsultation der beiden APK erfolgen darf.

Der Bundesrat konsultierte seinen Entscheid vom 8. Mai mit den beiden APK. Am 13. Juni folgte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats dem Entscheid des Bundesrats. Am 21. Juni stimmte die Aussenpolitische Kommission des Ständerats der Auszahlung ebenfalls zu. Ausschlaggebend für den Entscheid der APK war die katastrophale humanitäre Lage in Gaza sowie die Auffassung, dass die UNRWA die einzige Organisation ist, die über die logistischen Kapazitäten verfügt, um das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza zu lindern. Sie ist bei weitem der grösste humanitäre Akteur im Gazastreifen. Sie bietet Grundversorgung, Zuflucht und Hilfe für mehr als zwei Millionen Menschen. In der derzeitigen Situation wäre es für eine andere Organisation oder Behörde kaum möglich, ihre Aufgaben vollständig zu übernehmen.

25.06.2024 – 17:00 Uhr

Die Schweiz fordert Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute erneut mit der Lage im Nahen Osten befasst. In ihrer Erklärung betonte die Schweiz, dass die Einhaltung des Völkerrechts und die Umsetzung der Sicherheitsrats-Resolutionen dringend ist.

Die Resolution 2334, die der Rat im Dezember 2016 verabschiedet hatte, bekräftigt, dass die Siedlungen Israels im besetzten palästinensischen Gebiet eine Verletzung des Völkerrechts und ein Hindernis für die Verwirklichung der Zwei-Staaten-Lösung darstellen. Die Schweiz kritisierte in New York, dass Angriffe, Drohungen und Einschüchterungen israelischer Siedler gegenüber der palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland, einschliesslich Ost-Jerusalem, praktisch ungestraft weitergehen. Sie verurteilt diese Angriffe, fordert deren unverzügliche Beendigung und erinnert an die völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht, einschliesslich der Verpflichtung, die Zivilbevölkerung zu schützen.

Die Schweiz hielt an der heutigen Sitzung zudem fest, dass das humanitäre Personal, humanitäre Infrastruktur und Güter respektiert und geschützt werden müssen, was die Räumlichkeiten der UNRWA sowie des IKRK miteinschliesst. Mit der Verabschiedung der Resolution zum Schutz von humanitärem Personal, welche die Schweiz dem Sicherheitsrat am 24. Mai 2024 zur Abstimmung vorgelegt hatte, hat der Rat die Verantwortung der Staaten und Konfliktparteien, die Zivilbevölkerung, einschliesslich des humanitären Personals, zu achten und zu schützen, kürzlich noch einmal in Bezug auf alle Konflikte weltweit bekräftigt.

Vor rund zwei Wochen verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolution 2735, die alle Parteien auffordert, den von der US-Regierung präsentierten Drei-Phasen-Plan, der zu einem dauerhaften Waffenstillstand in Gaza führen soll, unverzüglich und ohne Bedingungen umzusetzen. Bereits bei der Verabschiedung der Resolution am 10. Juni hatte die Schweiz betont, dass dieser Plan im Moment die beste Chance für einen Ausweg aus dem Konflikt darstellt, der seit den Terrorakten der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres, welche die Schweiz aufs Schärfste verurteilt, Zehntausende von Opfern gefordert hat.

Entsprechend bekräftigte die Schweiz ihre Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand, nach der schnellen und ungehinderten Lieferung humanitärer Hilfe in den Gazastreifen, der Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien sowie nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln.

Sie unterstrich zudem erneut die Bedeutung der Zwei-Staaten-Lösung, welche die einzige Grundlage für Frieden und Stabilität in der Region darstellt.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat. 25.06.2024 (en)

10.06.2024 – 22:00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat fordert die Umsetzung des Drei-Phasen-Plans von US-Präsident Biden

Mit der Verabschiedung der Resolution aus der Feder der USA fordert der UNO-Sicherheitsrat Israel und die Hamas auf, sich bezüglich dem von US-Präsident Joe Biden präsentierten Drei-Phasen-Plan zu einigen und diesen vollständig, unverzüglich und bedingungslos umzusetzen. In der Resolution werden die Phasen des Plans wie folgt festgehalten:

  • Phase 1: ein sofortiger, uneingeschränkter und vollständiger Waffenstillstand mit der Freilassung der Geiseln, einschliesslich Frauen, älterer Menschen und Verwundeter, Rückgabe der sterblichen Überreste einiger getöteter Geiseln, Austausch palästinensischer Gefangener, Rückzug der israelischen Streitkräfte aus den bewohnten Gebieten im Gazastreifen, Rückkehr der palästinensischen Zivilbevölkerung in ihre Häuser und Wohnviertel in allen Gebieten des Gazastreifens, einschliesslich des Nordens, sowie sichere und wirksame Verteilung humanitärer Hilfe in grossem Umfang im gesamten Gazastreifen an die gesamte bedürftige palästinensische Zivilbevölkerung, einschliesslich von der internationalen Gemeinschaft bereitgestellter Wohneinheiten;
  • Phase 2: nach Einigung der Parteien eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten im Austausch für die Freilassung aller anderen Geiseln, die sich noch im Gazastreifen befinden, und vollständiger Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gazastreifen;
  • Phase 3: Beginn eines umfassenden mehrjährigen Wiederaufbauprogramms für den Gazastreifen und Rückgabe der sterblichen Überreste aller noch im Gazastreifen befindlichen Geiseln an ihre Familien.
Der UNO-Sicherheitsrat stimmt ab.
Der UNO-Sicherheitsrat fordert die Umsetzung des Drei-Phasen-Plans von US-Präsident Biden. © EDA

Auf dieser Grundlage sollen die Konfliktparteien mit der Unterstützung der UNO-Mitgliedstaaten ein dauerhaftes Ende der Feindseligkeiten erreichen. Die verabschiedete Resolution unterstreicht erneut das Engagement des Rats für die Zwei-Staaten-Lösung, in der Israel und Palästina Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen existieren. In diesem Zusammenhang betont die Resolution auch die Bedeutung der Vereinigung des Gazastreifens mit dem Westjordanland unter der Verwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde.

Die Schweiz unterstützte die Resolution im Sicherheitsrat. Nach den acht Monaten Krieg seit den Terrorakten der Hamas vom 7. Oktober – welche die Schweiz aufs Schärfste verurteilt – ist die Wiederherstellung eines politischen Horizonts im Nahen Osten dringend. In ihrer Erklärung betonte die Schweiz nach der Abstimmung, dass der von den USA präsentierte Plan im Moment die Option mit den besten Chancen für einen Ausweg aus der Gewalt im Nahen Osten darstellt. Die Schweiz erwartet entsprechend von der Hamas und Israel eine unverzügliche und bedingungslose Einigung und die Umsetzung des Plans. Darüber hinaus unterstrich sie, dass die Parteien ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschliesslich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, in vollem Umfang nachkommen müssen, wie es die seit dem 7. Oktober verabschiedeten Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats fordern.

Erklärung der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 10.06.2024

01.06.2024 – 15:00 Uhr

Drei-Phasen-Plan der USA für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten

Die Schweiz unterstützt den Drei-Phasen-Plan von US-Präsident Joe Biden, der einen sofortigen Waffenstillstand, die Freilassung aller Geiseln in Gaza und den Zugang für humanitäre Hilfe vorsieht. Damit soll der Weg zu einem dauerhaften Ende der Feindseligkeiten geebnet werden.

Es ist dringend notwendig einen politischen Horizont auf Grundlage der Zweistaatenlösung wiederherzustellen.

29.05.2024 – 16:00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Schweiz verurteilt Raketenbeschuss auf Israel und Angriffe auf Rafah

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute erneut mit der Lage im Nahen Osten befasst. Die Schweiz ist äussert besorgt über die Gewaltspirale, die am vergangenen Wochenende eine neue Stufe erreicht hat.

Die Schweiz verurteilt den israelischen Angriff auf ein Lager für Vertriebene in Rafah am 26. Mai aufs Schärfste. Gemäss Angaben der UNO hat dieser Angriff Dutzende Opfer in der Zivilbevölkerung gefordert. Der Bevölkerung in Gaza mangelt es dringend an Schutz, nachdem sie bereits vertrieben wurde, einer drohenden Hungersnot ausgesetzt ist und weiterhin unter den Feindseligkeiten leidet. Auch den kontinuierlichen und wahllosen Raketenbeschuss Israels durch die Hamas, wie am 26. Mai, verurteilt die Schweiz aufs Schärfste. Solche Angriffe verstossen gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie hat dies im Sicherheitsrat unterstrichen.

In diesem Zusammenhang erinnerte die Schweiz in New York daran, dass alle Parteien ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht nachkommen. So müssen sie das Prinzip der Unterscheidung ausnahmslos einhalten und Vorsichtsmassnahmen treffen, um die Zivilbevölkerung zu schützen und Schäden an zivilen Objekten zu vermeiden. Die Schweiz bekräftigte vor dem Rat ihre Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand, einem sicheren und ungehinderten humanitären Zugang sowie der unverzüglichen und bedingungslosen Freilassung der Geiseln.

Die Schweiz äusserte sich im Sicherheitsrat auch zur Lage im Westjordanland. Sie verurteilt die Gewalt durch israelische Siedler, darunter wiederholte Angriffe auf Einrichtungen der UNO in Ost-Jerusalem und auf humanitäre Hilfskonvois.

Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien und die Umsetzung der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats sowie der präventiven Massnahmen des Internationalen Gerichtshofs sind Voraussetzung für eine Deeskalation. Die Schweiz ist weiterhin fest davon überzeugt, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung, bei der Israel und Palästina Seite an Seite in Frieden und Sicherheit innerhalb anerkannter Grenzen existieren, die Grundlage für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten darstellt.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 29.05.2024 (en, fr)

 

20.05.2024 – 23:20 Uhr

Nahost: Schweiz fordert sofortigen Waffenstillstand und Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute mit der humanitären Situation und der Not der Zivilbevölkerung im Nahen Osten befasst. Weiterhin werden im Gazastreifen zahlreiche Zivilistinnen und Zivilisten aufgrund der anhaltenden Feindseligkeiten getötet und verletzt. Hunderttausende wurden vertrieben. Vor diesem Hintergrund forderte die Schweiz im Sicherheitsrat einen sofortigen Waffenstillstand und die Beendigung der laufenden Militäroperation in Rafah. Die Folgen dieser Operation für die Zivilbevölkerung in Rafah, die seit mehr als sieben Monaten unter Bombardierungen, wiederholten Vertreibungen und Hunger leidet, sind unannehmbar. «Die Bevölkerung braucht heute Unterstützung und nicht noch mehr Leid», unterstrich die Schweizer UNO-Botschafterin Pascale Baeriswyl in New York.

In ihrer Erklärung verwies die Schweiz auf die zahlreichen Resolutionen, die der Sicherheitsrat verabschiedet hat, um Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilsten, Geiselnahmen sowie Terrorakte zu verurteilen und zu beenden. Die Terrorakte der Hamas und die Geiselnahmen vom 7. Oktober, welche die Schweiz auf Schärfste verurteilt, verstossen gegen all diese Resolutionen. Die Schweiz verlangt weiterhin die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln.

Die Schweiz begrüsste im Rat, dass die Möglichkeit geschaffen wurde, humanitäre Hilfe via Seeweg in den Gazastreifen zu bringen. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die humanitäre Hilfe, die momentan den Gazastreifen erreicht, bei Weitem nicht ausreichend ist. Sie forderte, dass alle Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen, den humanitären Zugang im gesamten Gazastreifen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es zentral, dass der Schutz von humanitärem Personal durch die Parteien sichergestellt wird, damit diese ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen können.

Angesichts der humanitären Katastrophe, die sich im Nahen Osten abspielt, rief die Schweiz zur unverzüglichen Umsetzung der relevanten Sicherheitsratsresolutionen auf. Sie sind völkerrechtlich bindend und fordern von allen Parteien die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Zudem unterstrich die Schweiz erneut ihre Unterstützung für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung, bei der Israel und Palästina Seite an Seite in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen existieren. Eine solche Lösung stellt die einzige Möglichkeit für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten dar.

Statement der Schweiz zu Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 20.05.2024 (fr, en)

10.05.2024 – 17:00 Uhr

UNO-Generalversammlung: Abstimmung über Aufwertung des Status von Palästina in der UNO

Am 10. Mai wurde in der UNO-Generalversammlung eine Resolution verabschiedet, die den Status von Palästina als Beobachterstaat aufwertet und dem UNO-Sicherheitsrat empfiehlt, sich noch einmal wohlwollend mit dem Gesuch Palästinas auf UNO-Vollmitgliedschaft zu beschäftigen. Palästina hat seit 2012 den Status als Beobachterstaat in der UNO. Mit dem heutigen Beschluss der Generalversammlung erhält Palästina zusätzliche Rechte als Beobachterstaat. Palästina kann so in der UNO-Generalversammlung unter anderem im Namen von Staatengruppen das Wort ergreifen und wird in der Sprechreihenfolge in Debatten gleich berücksichtigt wie UNO-Vollmitglieder. Der heutige Entscheid ist nicht mit einer UNO-Vollmitgliedschaft gleichzusetzen. Palästina bleibt nach wie vor ohne Stimmrecht in der UNO.

Die Schweiz hat sich heute ihrer Stimme enthalten, in Übereinstimmung mit ihrem Abstimmungsverhalten vom 18. April 2024 im UNO-Sicherheitsrat über eine UNO-Vollmitgliedschaft Palästinas. Eine Vollmitgliedschaft muss zwingend durch den UNO-Sicherheitsrat empfohlen werden. Dies wurde für Palästina am 18. April durch ein Veto der USA im Sicherheitsrat verhindert.

Der Bundesrat war damals der Ansicht, dass dieser Schritt aus einer friedenspolitischen Perspektive angesichts der grossen Instabilität und Unsicherheit in der Region für eine Entspannung der Lage vor Ort nicht förderlich ist. Ohne sich dagegen zu stellen, erachtet es die Schweiz nach wie vor für besser, Änderungen am Status Palästinas in der UNO zu einem Zeitpunkt in Betracht zu ziehen, an dem dies in die Logik eines sich abzeichnenden Friedens passen wird.

Die heutige Enthaltung der Schweiz in der UNO-Generalversammlung gründet auf der Einschätzung, dass die heute verabschiedete Resolution zu viele Elemente enthält, die das Resultat einer allfälligen Wiedererwägung einer Vollmitgliedschaft Palästinas durch den UNO-Sicherheitsrat vorwegnehmen. Gemäss UNO-Charta ist eine Empfehlung des Sicherheitsrats zur Aufnahme eines Staates als UNO-Vollmitglied eine Bedingung bevor die UNO-Generalversammlung darüber entscheidet.

Die Enthaltung der Schweiz ändert nichts an ihrer festen Unterstützung einer Zwei-Staaten-Lösung. Sie ist überzeugt, dass nur eine Verhandlungslösung, bei der zwei Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, zu einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten führen kann. Darüber hinaus fordert die Schweiz weiterhin einen sofortigen Waffenstillstand, den sicheren und ungehinderten Zugang für Nothilfe nach Gaza, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Generalversammlung, 10.05.2024 (fr, en)

08.05.2024 – 11:30 Uhr

Der Bundesrat will 10 Millionen für die Nothilfe in Gaza freigeben

Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024, einen Beitrag von 10 Millionen Franken an den humanitären Hilfsappell des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zu leisten. Der Beitrag ist auf Gaza und die Finanzierung der dringenden Bedürfnisse des UNRWA Humanitarian Emergency Appeal (April bis Dezember 2024) beschränkt. In seiner Gesamtbeurteilung stützt sich der Bundesrat auf die Analyse des so genannten Colonna-Berichts sowie auf die Koordination mit anderen Geldgebern. Er wird die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zu diesem Entscheid konsultieren.

In Gaza sind 2,3 Millionen Menschen auf Nothilfe angewiesen, darunter 1,7 Millionen Binnenvertriebene. Die Vereinten Nationen warnen vor einer unmittelbaren Hungersnot. Der neue Nothilfeaufruf der UNRWA für Gaza, der am 24. April 2024 veröffentlicht wurde, beläuft sich auf rund eine Milliarde Franken. Der Bundesrat anerkennt diese Notlage. Der Schweizer Beitrag von 10 Millionen Franken an die UNRWA wird auf Gaza beschränkt und dient der Finanzierung der dringendsten Lebensbedürfnisse: Ernährung, Wasser, Unterbringung, medizinische Grundversorgung und Logistik.

Ein palästinensisches Mädchen trägt zwei Wassercontainer in einem Zeltlager für Binnenvertriebene in Gaza.
In Gaza sind 2,3 Millionen Menschen auf Nothilfe angewiesen. Der Bundesrat will 10 Millionen Franken für dringenden humanitären Bedürfnisse dieser Menschen freigeben. © Keystone

Gemäss Parlamentsentscheid vom Dezember 2023 werden die Aussenpolitischen Kommissionen zu diesem Beitrag konsultiert. Er ergänzt die Hilfszahlungen von 56,2 Millionen Franken, die der Bundesrat am 24. April 2024 für die humanitären Bedürfnisse der Länder im Nahen Osten genehmigt hat. Die Aussenpolitischen Kommissionen wurden dazu bereits konsultiert. In der zweiten Hälfte 2024 wird über die nächste finanzielle Unterstützung entschieden.

Der heutige Bundesratsbeschluss berücksichtigt die Schlussfolgerungen des Berichts der unabhängigen Expertengruppe unter der Leitung der ehemaligen französischen Aussenministerin Catherine Colonna. Der Bericht, der vom Generalsekretär der UNO in Auftrag gegeben und am 22. April 2024 veröffentlicht wurde, hatte zum Ziel, die Neutralität der UNRWA zu untersuchen. Er stellt einerseits fest, dass die Organisation über solide Aufsichtsmechanismen verfügt, und gibt andererseits 50 Empfehlungen ab, um die Neutralität der Organisation weiter zu stärken, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Unterrichtsmaterialien und Nutzung der Einrichtungen.

Verschiedene Geberstaaten hatten ihre Beiträge an die UNRWA im Januar 2024 aufgrund der Anschuldigungen gegenüber der Organisation sistiert. Die Beitragszahlungen wurden von vielen Gebern zwischenzeitlich wieder aufgenommen. 

Der Bundesrat fordert weiterhin einen humanitären Waffenstillstand, den ungehinderten Zugang für Nothilfe nach Gaza, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln.

23.04.2024 – 17:00 Uhr

Austausch zwischen Bundesrat Cassis und dem Staatminister Katars Al-Khulaifi zur Lage im Nahen Osten

Bundesrat Ignazio Cassis hat heute den Staatsminister von Katar, Dr. Mohammed bin Abdulaziz Al-Khulaifi, zu einem bilateralen Treffen in Bern empfangen. Im Zentrum des Gesprächs stand die Besorgnis beider Länder über die Lage im Nahen Osten. 

Bundesrat Ignazio Cassis trifft den Staatsminister Katars Mohammed bin Abdulaziz Al-Khulaifi zum bilateralen Gespräch in Bern.
Bundesrat Ignazio Cassis trifft den Staatsminister Katars Mohammed bin Abdulaziz Al-Khulaifi zum bilateralen Gespräch in Bern. © EDA

Vor diesem Hintergrund sprachen Ignazio Cassis und Staatsminister Al-Khulaifi über ihre gemeinsamen Bemühungen eine grössere regionale Eskalation des Konflikts zu vermeiden, den Frieden im Nahen Osten voranzutreiben sowie die Zwei-Staaten-Lösung zu unterstützen. Die Schweiz würdigt die Rolle Katars bei der Aushandlung eines Waffenstillstands in Gaza und der Ermöglichung der Freilassung aller verbliebenen Geiseln.

18.04.2024 – 23:00 Uhr

Antrag auf Vollmitgliedschaft Palästinas in den Vereinten Nationen

Der Antrag Palästinas auf eine UNO-Vollmitgliedschaft wird aufgrund des Vetos der USA vom 18. April im UNO-Sicherheitsrat nicht der UNO-Generalversammlung unterbreitet. Die Schweiz hat sich bei der Abstimmung ihrer Stimme enthalten. Der Bundesrat ist nach einer Gesamtabwägung und der Konsultation der Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zum Schluss gekommen, dass eine Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied zum aktuellen Zeitpunkt der Entspannung der Lage und den Friedensbemühungen im Nahen Osten nicht zuträglich ist. Die Schweiz bekennt sich weiterhin zur Zwei-Staaten-Lösung.

Seit 2012 hat Palästina den Status eines Beobachterstaats bei den Vereinten Nationen. Palästina hat am 2. April 2024 sein Gesuch um UNO-Vollmitgliedschaft aus dem Jahr 2011 reaktiviert, das damals nicht abschliessend behandelt wurde. Über die UNO-Vollmitgliedschaft entscheidet gemäss UNO-Charta die UNO-Generalversammlung. Bevor die Generalversammlung eine entsprechende Abstimmung tätigen kann, ist eine positive Empfehlung zur Aufnahme als UNO-Vollmitglied durch den Sicherheitsrat nötig. Die USA haben ihr Veto zur Empfehlung eingelegt, womit der Antrag in der Generalversammlung nicht zur Abstimmung kommt.

Die Schweiz erachtet eine Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied aufgrund der aktuell sehr instabilen Lage im Nahen Osten und in einer gesamtheitlichen friedenspolitischen Perspektive zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht förderlich. Deshalb hat sich der Bundesrat für eine Enthaltung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat zum palästinensischen Antrag entschieden. Diesem Entscheid ging neben einer umfassenden Beurteilung der geopolitischen Gesamtsituation auch die Konsultation der Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat gemäss Art. 152 Abs. 4 des Parlamentsgesetzes voraus. Die Schweiz ist der Ansicht, dass es besser wäre, die Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied zu einem Zeitpunkt zu vollziehen, an dem ein solcher Schritt in die Logik eines sich abzeichnenden Friedens passen wird.

Die Schweiz bekennt sich weiterhin zur Zwei-Staaten-Lösung. Der Bundesrat ist – wie in der MENA-Strategie 2021-2024 festgehalten – überzeugt, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und international vereinbarten Parametern zu einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten führen kann.

Erklärung der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 18.04.2024 (en, fr)

Medienmitteilung: Antrag auf Vollmitgliedschaft Palästinas in den Vereinten Nationen, 18.04.2024

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat?

18.04.2024 – 17:00 Uhr

Zwei-Staaten-Lösung ist die Grundlage für dauerhaften Frieden

Im Rahmen einer ministeriellen Debatte hat sich der UNO-Sicherheitsrat mit der aktuellen Lage im Nahen Osten befasst. Angesichts der jüngsten Entwicklungen und der eskalierenden Gewaltspirale unterstrich die Schweiz in ihrer Erklärung die dringende Notwendigkeit der Deeskalation und des Respekts des Völkerrechts. «Die Achtung der UNO-Charta, des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte muss allen Konfliktparteien als Richtschnur dienen», sagte die Schweizer UNO-Botschafterin im Sicherheitsrat.

Seit den Terrorakten der Hamas vom 7. Oktober, welche die Schweiz aufs Schärfste verurteilt, hat der Sicherheitsrat drei Resolutionen verabschiedet, die nicht umgesetzt worden sind. In New York forderte die Schweiz heute deren sofortige Umsetzung. «Der in der Resolution vom 25. März geforderte Waffenstillstand wurde nicht eingehalten und zahlreiche Zivilisten werden jeden Tag Opfer der Feindseligkeiten», rief die Schweizer UNO-Botschafterin in Erinnerung.

Die bereits dramatische humanitäre Lage im Gazastreifen verschlechtert sich zusehends, eine Hungersnot steht unmittelbar bevor. Humanitäre Hilfe muss ungehindert über alle möglichen Grenzübergänge geleitet und in ganz Gaza, einschliesslich des Nordens, verteilt werden können. «Dies ist eine Verpflichtung nach internationalem Recht», sagte die Botschafterin. Darüber hinaus bekräftigte sie die Forderung der Schweiz, dass alle verbliebenen Geiseln sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Gleichzeitig darf die Situation im Westjordanland nicht aus den Augen verloren werden. Dort hat die Gewalt ein sehr hohes Niveau erreicht, unter anderem die Gewalt durch Siedler, welche die Schweiz verurteilt.

Die Schweiz rief in New York alle Konfliktparteien zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Sie ist nach wie vor überzeugt, dass die Grundlage für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten auf einer Zwei-Staaten-Lösung beruht. Nur diese Lösung, die von beiden Seiten im Einklang mit dem Völkerrecht ausgehandelt wird, kann zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen. «Die Schweiz ist bereit, konstruktiv zu einer solchen Lösung beizutragen» unterstrich die Schweizer Botschafterin in New York.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 18.04.2024 (fr, en)

05.04.2024 – 17:00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung zu einer drohenden Hungersnot und Angriffen auf humanitäres Personal

In einer Dringlichkeitssitzung hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute mit der Situation der katastrophalen Lage der Ernährungssicherheit im Gazastreifen und Angriffen auf humanitäres Personal befasst. Die Sitzung wurde unter anderem von der Schweiz beantragt. Trotz der Verabschiedung der Resolution vom 25. März 2024, die einen sofortigen Waffenstillstand fordert, gehen die Kämpfe weiter. Der dadurch fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln und die unzureichende Wasserversorgung sind für die Zivilbevölkerung katastrophal. Gemäss Angaben von UNICEF ist die Unterernährung von Kindern nirgendwo auf der Welt so prekär wie im Gazastreifen.

In einer Dringlichkeitssitzung hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute mit der Situation der katastrophalen Lage der Ernährungssicherheit im Gazastreifen und Angriffen auf humanitäres Personal befasst.
In einer Dringlichkeitssitzung hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute mit der Situation der katastrophalen Lage der Ernährungssicherheit im Gazastreifen und Angriffen auf humanitäres Personal befasst. UN Photo

Abhilfe schaffen könnte nur die humanitäre Hilfe. Die weit verbreitete Unsicherheit und die Bewegungseinschränkungen zwingen humanitäre Organisationen jedoch dazu, ihre Arbeit einzustellen. «Der Gazastreifen ist zum gefährlichsten Ort für humanitäre Akteure geworden», unterstrich der Schweizer Botschafter Adrian Hauri und Chargé d’affaires im UNO-Sicherheitsrat. Die Schweiz brachte in New York ihren Respekt gegenüber allen humanitären Helferinnen und Helfern zum Ausdruck, die täglich im Nahen Osten ihr Leben riskieren. «Unsere Gedanken sind heute bei den Organisationen und Familien der rund 200 Helferinnen und Helfer, die seit dem 7. Oktober in Gaza getötet wurden. Die Angriffe auf humanitäre Helfer stellen eine Verletzung des humanitären Völkerrechts dar und müssen sofort eingestellt werden», sagte Adrian Hauri.

Die Schweiz erinnerte im Rat an die Forderung des Internationalen Gerichtshofs gegenüber Israel eng mit der UNO zusammenzuarbeiten, um die Bereitstellung der dringend benötigten Grundversorgung und der humanitären Hilfe durch alle beteiligten Parteien zu gewährleisten. Angesichts dessen appellierte sie erneut an die Parteien, das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, strikt einzuhalten. Die Schweiz forderte mit Nachdruck die Umsetzung aller Nahost-Resolutionen, die der Sicherheitsrat seit der Eskalation der Gewalt im vergangenen Oktober verabschiedet hat. «Ein sofortiger Waffenstillstand ist der einzige Weg, um nicht noch mehr zivile Leben zu verlieren», betonte der Schweizer Botschafter. Darüber hinaus müssen alle noch in Gaza festgehaltenen Geiseln sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Statement der Schweiz zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 05.04.2024 (fr, en)

02.04.2024 – 21:30 Uhr

Luftangriff gegen das iranische Konsulat in Damaskus

Die Schweiz verurteilt den Luftangriff gegen das iranische Konsulat in der syrischen Hauptstadt Damaskus, der mehrere Tote und Verletzte gefordert hat. Dieser Luftangriff erhöht das Risiko einer grösseren Eskalation in der Region erheblich. Die Eskalationsspirale muss sofort gestoppt werden. Die Schweiz ruft alle Parteien zu Dialog und äusserster Zurückhaltung auf, um eine weitere Zuspitzung der Lage zu verhindern und eine Lösung zu finden. Dies unterstrich die Schweiz heute auch an einer Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats in New York.

Statement der Schweiz zum Luftangriff gegen das iranische Konsulat in Damaskus, UNO-Sicherheitsrat, 02.04.2024 (en)

25.03.2024 – 15:45 Uhr

UNO-Sicherheitsrat fordert sofortigen Waffenstillstand

Der UNO-Sicherheitsrat hat am 25. März 2024 eine Resolution zur Situation im Nahen Osten verabschiedet. Der Rat fordert damit einen sofortigen Waffenstillstand für die verbleibende Zeit des Ramadans, der zu einem dauerhaften und nachhaltigen Waffenstillstand führen soll. Die Resolution wurde von der Schweiz zusammen mit den neun weiteren nichtständigen Ratsmitgliedern als Co-Penholder dem Sicherheitsrat zur Abstimmung vorgelegt.

Nach mehreren Vetos hat der UNO-Sicherheitsrat heute das erste Mal seit dem 7. Oktober 2023 eine Resolution mit der klaren Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand im Nahen Osten verabschiedet. Die Schweiz, die sich während den Verhandlungen massgeblich für die Lösungsfindung zwischen den Ratsmitgliedern eingesetzt hat, begrüsst diese Verabschiedung. Angesichts der dramatischen Folgen des Konflikts auf die Zivilbevölkerung war ein klarer Appell des Sicherheitsrats unerlässlich. 

Der UNO-Sicherheitsrat stimmt ab.
Der UNO-Sicherheitsrat hat am 25. März 2024 eine Resolution zur Situation im Nahen Osten verabschiedet. Der Rat fordert damit einen sofortigen Waffenstillstand für die verbleibende Zeit des Ramadans. © EDA

Die Resolution beinhaltet weitere Kernanliegen der Schweiz: Der Rat bekräftigt seine Forderung, dass alle Parteien ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, inkl. dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten, nachkommen müssen. Die Resolution verlangt die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, den Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Sicherstellung des Zugangs für humanitäre Hilfe. Darüber hinaus bedauert der Rat alle Terrorakte und erinnert daran, dass die Geiselnahme gemäss Völkerrecht verboten ist.

In ihrer Erklärung nach der Abstimmung betonte die Schweiz die zentrale Bedeutung dieser Resolution. Sie geht die dringendsten Bedürfnisse vor Ort an und muss unverzüglich umgesetzt werden, dies im Hinblick auf einen dauerhaften und nachhaltigen Waffenstillstand. Die Schweiz bekräftigte in New York ihre Verurteilung der Terrorakte der Hamas vom 7. Oktober und unterstrich erneut, dass die Zwei-Staaten-Lösung die einzige Friedensperspektive darstellt, in welcher Israel und Palästina Seite an Seite in Würde und Sicherheit existieren können.

Die Schweiz hat unermüdlich mit allen Ratsmitgliedern zusammengearbeitet, um die Annahme dieser Resolution zu ermöglichen. Der heutige Ratsentscheid unterstreicht das Gewicht der nichtständigen Ratsmitglieder, die es dem Sicherheitsrat trotz Blockaden ermöglicht haben, sein Mandat für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit wahrzunehmen.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, 25.03.2024 (fr, en)

22 .03.2024 – 15:00 Uhr

Nahost: Resolution der USA scheitert im UNO-Sicherheitsrat an einem Doppelveto

Eine Resolution zur Situation im Nahen Osten, die dem UNO-Sicherheitsrat von den USA vorgelegt wurde, ist heute an einem Veto von Russland und China gescheitert. Die Resolution hätte die Notwendigkeit eines sofortigen und dauerhaften Waffenstillstands in Gaza unterstrichen. Zu diesem Ziel hätte die Resolution die laufenden diplomatischen Verhandlungen, die von den USA, Katar und Ägypten geführt werden, unterstützt. Die Resolution forderte unter anderem auch, dass die Parteien ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht nachkommen und rief zu einer Aufstockung der humanitären Hilfe auf. Die Schweiz ist der Ansicht, dass ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand notwendig ist. Eine solche Massnahme soll unter anderem die Freilassung der Geiseln und die unverzügliche Lieferung von humanitärer Hilfe in und innerhalb des Gazastreifens erleichtern. Die Schweiz hat die Resolution in New York unterstützt und bedauert den Ausgang der Abstimmung. Es ist dringend notwendig, dass der Sicherheitsrat die Parteien dazu aufruft, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und die Zivilbevölkerung zu schützen.

In ihrer Erklärung nach der Abstimmung begrüsste die Schweiz, dass die Verabschiedung dieser Resolution eine klare Aufforderung an die Parteien enthalten hätte, ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten, in vollem Umfang nachzukommen. Die Resolution wäre ebenfalls ein Signal an die Konfliktparteien Parteien gewesen, um auf einen dauerhaften Waffenstillstand hinzuarbeiten, fast sechs Monate nach den Terrorakten der Hamas, welche die Schweiz verurteilte. Darüber hinaus hätte die Resolution die zentrale Bedeutung einer Zweistaaten-Lösung unterstrichen, welche die einzige Grundlage für Frieden und Sicherheit in der Region darstellt.

Statement nach der Abstimmung über die Resolution der USA, UNO-Sicherheitsrat, 22.03.2024 (fr, en)

11.03.2024 – 22:00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Sexuelle Gewalt stellt eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts dar

Der UNO-Sicherheitsrat befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bericht der UNO-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten Pramila Patten, der am 4. März nach ihrem Besuch in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet veröffentlicht wurde». Gemäss ihren Ausführungen existieren Gründe für die Annahme, dass im Rahmen der von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen koordinierten Terrorakte vom 7. Oktober an verschiedenen Orten Frauen und Mädchen vergewaltigt und gefoltert wurden. Die Schweiz bekräftigte in New York die Verurteilung der Terrorakte und wiederholte ihre Verurteilung jeglicher sexuellen Gewalt in Konflikten. Zudem geht der Bericht von Patten davon aus, dass die weiterhin festgehaltenen Geiseln sexueller Gewalt ausgesetzt sind. In New York forderte die Schweiz erneut deren sofortige und bedingungslose Freilassung.

Sexuelle Gewalt in Konfliktsituationen stellt eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte dar. «Es ist daher erforderlich, dass der Sicherheitsrat solche Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt wie auch in allen anderen Konflikten einstimmig verurteilt und Massnahmen ergreift, um diese zu verhindern», erklärte die Stv. Ständige Vertreterin der Schweiz bei der UNO, Riccarda Chanda in der Sicherheitsratssitzung. Zudem betonte sie, dass die Verantwortlichen identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Den dafür zuständigen UNO-Organen ist dafür der entsprechende Zugang zu gewährleisten. Die Schweiz wies auf die bereits laufenden Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs hin. Diese beschäftigen sich mit der Untersuchung aller Völkerrechtsverletzungen in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet seit dem 7. Oktober.

Die Schweiz äusserte auch ihre tiefe Besorgnis über die im Bericht enthaltenen Informationen über Formen sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt gegen palästinensische Männer und Frauen in Haftanstalten, bei Hausdurchsuchungen und an Checkpoints. Sie verurteilte, dass die Feindseligkeiten in Gaza weiterhin zahlreiche zivile Opfer fordern, darunter fast 9'000 Frauen. Gemäss Informationen der UNO haben 95% der Mütter nicht genug zu essen. Die Schweiz unterstrich während der heutigen Ratssitzung erneut die Notwendigkeit eines sofortigen humanitären Waffenstillstands in Gaza, um die Geiseln freizulassen, humanitären Zugang zu ermöglichen und die Zivilbevölkerung zu schützen. «Der Sicherheitsrat muss um jeden Preis die derzeitige Spirale der Gewalt im Nahen Osten beenden und einen Dialogprozess für eine politische Lösung des Konflikts in Gang setzen, an dem Frauen massgeblich beteiligt sind», sagte die Schweizer Vertreterin in New York.

Statement der Schweiz zu geschlechtsspezifischer Gewalt im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 11.03.2024 (en)

05.03.2024 – 21:30 Uhr

Briefing zur Situation und Rolle der UNRWA in der UNO-Generalversammlung

Die UNO-Generalversammlung hat sich vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage in Gaza mit der Rolle der UNRWA befasst. Die Schweiz wiederholte in ihrer Erklärung in New York, dass die Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza mit humanitärer Nothilfe unzureichend ist. UNRWA ist derzeit der grösste humanitäre Akteur in Gaza. In der gegenwärtigen Situation wäre es für eine andere Organisation oder Behörde kaum möglich, sämtliche Aufgaben, welche die UNRWA im Nahen Osten ausführt, zu übernehmen. UNRWA liefert auch grundlegende Dienstleistungen im Westjordanland, im Libanon, in Jordanien und in Syrien. Auch deswegen ist die Schweiz umso besorgter über die schwerwiegenden Anschuldigungen gegen gewisse UNRWA-Mitarbeiter, die verdächtigt werden, an den Terrorakten der Hamas vom 7. Oktober– welche die Schweiz aufs Schärfste verurteilte – beteiligt gewesen zu sein. Die Schweiz verfolgt eine Nulltoleranz gegenüber jeglicher Unterstützung von Terrorismus und jeglichem Aufruf zu Hass oder Gewalt. Sie hat die von der UNRWA eingeleiteten Sofortmassnahmen zur Kenntnis genommen, insbesondere die Entscheidung, die beschuldigten Angestellten mit sofortiger Wirkung zu entlassen und eine Untersuchung einzuleiten. Die Schweiz erwartet von der laufenden Untersuchung, dass sie die Vorwürfe vollständig aufklärt, und verlangt, dass anschliessend geeignete Massnahmen ergriffen werden.

In der Generalversammlung bekräftigte die Schweiz ihre Position zum Konflikt im Nahen Osten und forderte alle Konfliktparteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, die Zivilbevölkerung zu schützen sowie einen schnellen und ungehinderten humanitären Zugang nach Gaza zu ermöglichen. Die Lieferung und Verteilung humanitärer Hilfe muss ermöglicht werden, und zwar unter akzeptablen Sicherheitsbedingungen. Es bedarf eines sofortigen humanitären Waffenstillstands und der Freilassung der Geiseln. Zudem betonte sie, dass die Wiederherstellung eines politischen Horizonts zentral ist, damit auf eine Zweistaaten-Lösung hingearbeitet werden kann, welche die Grundlage für dauerhaften Frieden und Stabilität im Nahen Osten darstellt.

Erklärung der Schweiz zur Rolle der UNRWA, UNO-Generalversammlung, 05.03.2024

27.02.2024 – 22.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Akute Ernährungsunsicherheit in Gaza

Die sich zuspitzende Ernährungskrise der Bevölkerung im Gazastreifen stand heute im Zentrum einer Sitzung des UNO-Sicherheitsrats. Die Sitzung wurde auf Anfrage der Schweiz und Guyanas in ihrer Rolle als Co-Focal Points im Rat für das Thema «Hunger und Konflikt» einberufen. Gemäss Informationen des humanitären Büros der UNO (OCHA) ist das Ausmass der Ernährungsunsicherheit und das damit verbundene Risiko einer Hungersnot im Gazastreifen alarmierend. Die Eskalation der Feindseligkeiten im Nahen Osten seit dem 7. Oktober ist die Hauptursache für diese akute Not. Die Kampfhandlungen wirken sich negativ auf die Wasserversorgung, die Landwirtschaft und die Produktion von Nahrungsmitteln in Gaza aus. Wegen der Bewegungs- und Zugangsbeschränkungen im Rahmen der seit 2008 bestehenden Abriegelung des Gazastreifens war die Situation aufgrund der herrschenden Armut bereits vorher besorgniserregend. Nach Angaben von OCHA ist heute einer von vier Menschen in Gaza von schwerwiegender Mangelernährung betroffen – was mehr als einer halben Million Menschen entspricht. Kinder, schwangere und stillende Frauen, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind dabei einem besonders hohen Sterblichkeitsrisiko ausgesetzt.

Die dramatische Situation wird durch die erheblichen Einschränkungen von Lebensmitteltransporten in und innerhalb des Gazastreifens noch verschärft. Die Schweiz erinnerte im Sicherheitsrat Israel daran, die angeordneten Massnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Februar 2024 umzusetzen. Der Gerichtshof fordert Israel unter anderem dazu auf, die dringend benötigte Grundversorgung der palästinensischen Bevölkerung sicherzustellen sowie schnelle und ungehinderte humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund rief die Schweiz alle Konfliktparteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht, einschliesslich des Verbots Hunger als Kriegsmethode einzusetzen, einzuhalten und die Zivilbevölkerung zu schützen.

«Wir, die Mitglieder dieses Rates, müssen unseren Einfluss nutzen und Massnahmen ergreifen, um eine Hungersnot zu verhindern und Leben zu retten», betonte der Vertreter der Schweiz im Sicherheitsrat. Ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand ist dringend notwendig. Mit der Resolution 2417 aus dem Jahr 2018 verurteilt der UNO-Sicherheitsrat das Aushungern der Zivilbevölkerung und die unrechtmässige Verweigerung des Zugangs für humanitäre Hilfe als Kriegstaktik aufs Schärfste. Die Schweiz erklärte im Rat, dass sie weiterhin bereit ist, mit allen Ratsmitgliedern zusammenzuarbeiten, um eine politische Lösung zu finden, die das Leid der Menschen beendet und die Aussicht auf Frieden wiederherstellt.

Statement der Schweiz zur Lage der Ernährungssicherheit im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 27.02.2024 (en)

20.02.2024 – 17.00 Uhr

Resolution für einen humanitären Waffenstillstand scheitert im UNO-Sicherheitsrat 

Der UNO-Sicherheitsrat hat heute über eine Resolution abgestimmt, die einen sofortigen humanitären Waffenstillstand im Nahen Osten forderte. Der Resolutionsentwurf, der von Algerien vorgelegt wurde, scheiterte an einem Veto der USA. Die katastrophale humanitäre Lage für über 2 Millionen Menschen in Gaza spitzt sich kontinuierlich zu: Hunger grassiert, der Gesundheitssektor liegt in Ruinen und ein Grossteil der Bevölkerung wurde bereits mehrfach intern vertrieben. Es fehlt an allem, insbesondere humanitärem Zugang. Darüber hinaus stellt die drohende militärische Bodenoffensive Israels in Rafah im Süden des Gazastreifens eine ernsthafte Bedrohung für über 1 Million Menschen dar. Zahlreiche Geiseln werden festgehalten, und ihre medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hätte die Resolution neben einem sofortigen Waffenstillstand die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, die uneingeschränkte Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien, einen schnellen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zur Zivilbevölkerung in Not gefordert und jegliche Zwangsvertreibung der palästinensischen Bevölkerung zurückgewiesen. Mit einer Verabschiedung der Resolution hätte der Sicherheitsrat auch an die vorsorglichen Massnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar 2024 für das Verhindern eines Genozids im Nahen Osten erinnert und seine Forderung nach einer Zwei-Staaten-Lösung wiederholt. Schliesslich drückte der gescheiterte Resolutionsentwurf auch die grosse Besorgnis über die drohende weitere Eskalation in der grösseren Region infolge der Gewalt in Gaza aus.

Die Schweiz unterstützte die Resolution und bedauerte das Abstimmungsergebnis. In ihrer Stimmerklärung bekräftigte sie ihre Position zur aktuellen Eskalation im Nahen Osten und unterstrich, dass der Aufruf zu einem sofortigen humanitären Waffenstillstand in Gaza im Einklang mit der kollektiven Verpflichtung des Sicherheitsrats steht, die Genfer Konventionen und das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen zu respektieren und für ihre Einhaltung zu sorgen. «Wir können nicht zulassen, dass Hunderttausende belagerte Zivilisten dem Hunger und den Epidemien überlassen werden, ohne angemessene Sicherheitsgarantien, sei es für die Bereitstellung humanitärer Hilfe oder für ihren eigenen Schutz», sagte die Schweiz.

Während den Verhandlungen zum Resolutionsentwurf setzte sich die Schweiz massgeblich dafür ein, dass die Forderung nach der unverzüglichen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln, die Einhaltung des Völkerrechts und der Schutz der Zivilbevölkerung im Resolutionstext verankert wurden. Die Schweiz appelliert an die Konfliktparteien die im Dezember und November 2023 verabschiedeten Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats zur Lage vor Ort unverzüglich umzusetzen. Die sofortige Freilassung der Geiseln, ein humanitärer Waffenstillstand, der ungehinderte Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza und die uneingeschränkte Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie der Menschenrechte durch alle Parteien sind dringlich. Auf dieser Grundlage muss anschliessend auf einen politischen Dialog hingearbeitet werden, mit dem Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 20.02.2024 (fr, en)

Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

31.01.2024 – 18.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Massnahmen des Internationalen Gerichtshofs sind für beide Parteien bindend

Der UNO-Sicherheitsrat hat sich heute erneut mit der aktuellen Lage im Nahen Osten auseinandergesetzt. Die Schweiz bekräftigte ihre Position und appellierte insbesondere an die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Situation in Gaza ist ein humanitärer Waffenstillstand dringend, um den humanitären Zugang und die Freilassung aller Geiseln zu ermöglichen. Die Schweiz unterstrich ihre unablässige Unterstützung für den Internationalen Gerichtshof und erinnerte daran, dass die vorsorglichen Massnahmen vom 26. Januar für beide Parteien bindend sind. Sie erwartet von Israel, dass es die Anordnung des Gerichtshofs befolgt und die notwendigen Massnahmen ergreift, um die Begehung jeglicher Akte des Völkermords und die Anstiftung dazu zu verhindern. Dies erfordert wirksame Massnahmen, die unverzüglich ergriffen werden müssen, um auch die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen.

Darüber hinaus zeigte sich die Schweiz in New York besorgt über die schwerwiegenden Anschuldigungen gegen Mitarbeitende der UNRWA, die verdächtigt werden, an den Terrorakten vom 7. Oktober beteiligt gewesen zu sein. Die Schweiz verfolgt eine Nulltoleranzpolitik gegenüber jeglicher Unterstützung von Terrorismus und dem Aufruf zu Hass oder Gewalt. Die Schweiz hat die Sofortmassnahmen der UNRWA gegen die Mitarbeitenden zur Kenntnis genommen und erwartet, dass die interne Untersuchung die Vorwürfe vollständig aufklärt.

Schliesslich warnte die Schweiz vor einer Regionalisierung des Konflikts und betonte erneut, dass die Einhaltung des Völkerrechts, ein humanitärer Waffenstillstand, der Zugang für Hilfslieferungen nach Gaza und die Freilassung der Geiseln nur die ersten Schritte auf dem Weg zu einer dauerhaften politischen Lösung des Konflikts sind, die auf einer Zwei-Staaten-Lösung beruhen muss.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 31.01.2024 (en)

23.01.2024 – 22.00 Uhr

Nahost: Bundesrat Cassis betont die Notwendigkeit einer umfassenden Lösung

Bundesrat Ignazio Cassis hat am 23. Januar an einer ministeriellen Debatte des UNO-Sicherheitsrats zur Lage im Nahen Osten teilgenommen. Unter französischem Vorsitz sollte diese Debatte zu konkreten Fortschritten im Hinblick auf eine politische Lösung der Krise im Nahen Osten beitragen. Im Rat analysierte der Vorsteher des EDA die Lage und legte seine Ansichten für eine Lösung des Konflikts und einen dauerhaften Frieden in der Region dar.

Bundesrat Ignazio Cassis bekräftigte gestern anlässlich einer hochrangigen Debatte im UNO-Sicherheitsrat die Position des Bundesrats zum Nahostkonflikt. Er verurteilte die Terrorangriffe der Hamas gegen Israel und forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung aller von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Der EDA-Vorsteher wies auch auf die prekäre humanitäre Lage in Gaza hin: «Seit dem 7. Oktober scheint die Gewalt in Israel, in Gaza wie auch im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet keine Grenzen mehr zu kennen.»

Bundesrat Ignazio Cassis spricht im UNO-Sicherheitsrat.
Bundesrat Ignazio Cassis an der ministeriellen Nahost-Debatte im UNO-Sicherheitsrat. © EDA

Bundesrat Cassis äusserte sich in New York auch zum Engagement des UNO-Sicherheitsrats zum Nahostkonflikt. Dieser hat kürzlich wichtige Resolutionen verabschiedet, die jedoch nur sehr schleppend umgesetzt werden. Nur ein Teil der Geiseln wurde freigelassen, Zivilisten werden täglich Opfer der Kämpfe und das humanitäre Völkerrecht wird kontinuierlich verletzt. «Wir dürfen uns nicht der Frustration hingeben. Wir dürfen uns nicht entmutigen lassen», sagte Ignazio Cassis vor dem Sicherheitsrat. Er betonte die Notwendigkeit eines umfassenden Lösungsansatzes, der insbesondere die Staaten der Region einbezieht. Denn «ohne einen regionalen politischen Konsens ist ein dauerhafter Frieden im Nahen Osten nicht möglich», stellte der EDA-Vorsteher klar. Auf diplomatischer Ebene haben die letzten Jahre gezeigt, dass es Spielraum gebe für eine politische Verständigung und gemeinsame Interessen zwischen Israel und den Staaten der Region. Dieser Spielraum muss genutzt werden, um auf einen dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, der über die Zwei-Staaten-Lösung erreicht werden kann. «Dies ist die einzige Lösung, die sowohl Israelis als auch Palästinensern die Aussicht auf ein Leben in Frieden und Sicherheit gibt», betonte Bundesrat Cassis.

Der Vorsteher des EDA rief die Konfliktparteien, die Staaten der Region und die Mitglieder des Sicherheitsrats zum Handeln auf, um die Grundlage für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten und eine politische Lösung der Krise zu schaffen. Dies erfordert die sofortige Freilassung der Geiseln, einen humanitären Waffenstillstand, den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza und die uneingeschränkte Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Die Schweiz ist bereit, diese Bemühungen in Zusammenarbeit mit Israel, der palästinensischen Autonomiebehörde und den Staaten der Region zu unterstützen.

Rede von Bundesrat Ignazio Cassis zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 23.01.2024

Was  macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat?

12.01.2024 – Naher Osten: Schweiz fordert vollständige Umsetzung der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats

Im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung beschäftigte sich der UNO-Sicherheitsrat heute erneut mit der Situation im Nahen Osten, insbesondere mit der Zwangsvertreibung der palästinensischen Bevölkerung. Die Schweiz zeigte sich besorgt über die stetige Zunahme der Gewalt und des Leidens der Zivilbevölkerung. Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage in Gaza rief sie dazu auf, den humanitären Zugang in den Gazastreifen zu erleichtern und die Freilassung der dort verbliebenen Geiseln zu ermöglichen. Um dies zu erreichen unterstrich die Schweiz die Notwendigkeit eines dauerhaften humanitären Waffenstillstands. Die Schweiz verurteilte im Sicherheitsrat erneut die Terrorangriffe der Hamas des 7. Oktobers und insbesondere auch die sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen.

Um das Leid der Zivilbevölkerung abzufedern, ist es zentral, dass die beiden im November und Dezember verabschiedeten Nahost-Resolutionen des Sicherheitsrats vollständig umgesetzt werden. Die Resolutionen fordern insbesondere die Aufstockung der humanitären Hilfe in den Gazastreifen, indem ein schneller, sicherer und ungehinderter Zugang in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht gewährleistet wird. Es droht eine schwerwiegende Hungersnot, von der bereits rund eine halbe Millionen Menschen in Gaza betroffen sind.

Die Schweiz betonte ausserdem in New York, dass die Genfer Konventionen Zwangsumsiedlungen von Menschen verbieten und solche Umsiedlungen ein Kriegsverbrechen darstellen können. Sie lehnt Aufrufe zur Vertreibung von Zivilisten aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschliesslich Gaza, ab und rief die Führung aller Parteien auf, sich provokativer Äusserungen zu enthalten. Zudem müssen alle Verletzungen des Völkerrechts, die in Israel und im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet begangen wurden, untersucht und die Täter vor den entsprechenden Instanzen zur Rechenschaft gezogen werden. Zu diesem Zweck führt der Internationale Strafgerichtshof (ICC) derzeit eine Untersuchung der Lage im besetzten palästinensischen Gebiet durch, die sowohl die Ereignisse vom 7. Oktober als auch die laufenden Ereignisse in Gaza und im Westjordanland umfasst.

Die Suche nach einer politischen Lösung ist dringend. In diesem Sinne unterstützt die Schweiz weiterhin die Zwei-Staaten-Lösung, damit Gaza als Teil eines zukünftigen palästinensischen Staats wiederaufgebaut werden kann, der Seite an Seite mit Israel in Frieden und innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen existieren kann.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 12.01.2024

29.12.2023 – 19.30 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Die Schweiz betont die Notwendigkeit einer dauerhaften politischen Lösung im Nahen Osten

Auf Antrag der Vereinigten Arabischen Emirate fand am Freitag, den 29. Dezember, eine Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats zur aktuellen Lage im Nahen Osten statt. Die anhaltenden Feindseligkeiten in Gaza und die zunehmende Gewalt im Westjordanland sind besorgniserregend und verstärken die Gefahr einer regionalen Ausweitung des Konflikts. Diese Entwicklungen gefährden die politische Perspektive der Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung, wie sie von der Schweiz unterstützt wird.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen hat die Schweiz erneut betont, dass die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, der Schutz der Zivilbevölkerung und die Freilassung der Geiseln weiterhin eine Priorität des Sicherheitsrats bleiben müssen. Die Schweiz betonte zudem die Notwendigkeit einer dauerhaften politischen Lösung im Nahen Osten.

Im Namen der Schweiz und Brasiliens als informelle Anlaufstellen für das Thema "Konflikt und Hunger" im Sicherheitsrat wurde auch eine Erklärung zur akuten Ernährungsunsicherheit im Gazastreifen abgegeben, von der über 90% der Bevölkerung betroffen sind.

Erklärung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat, 29.12.2023 (fr, en)

Gemeinsame Erklärung der Schweiz und Brasiliens, UNO-Sicherheitsrat, 29.12.2023  (PDF, 1 Seite, 107.0 kB, Englisch)

22.12.2023 – 18.30 Uhr

UNO-Sicherheitsrat verabschiedet Resolution für Aufstockung der humanitären Hilfe in den Gazastreifen

Angesichts der sich drastisch verschlimmernden Lage im Gazastreifen hat der UNO-Sicherheitsrat heute eine Resolution verabschiedet, die das Ziel hat die humanitäre Hilfe in den Gazastreifen aufzustocken. Die Resolution geht auf die dringenden humanitären Bedürfnisse der Zivilbevölkerung ein, bedauert alle Attacken auf Zivilisten, inkl. Terrorakte – welche diejenigen der Hamas seit dem 7. Oktober miteinschliesst – und fordert folgendes:

  • Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien
  • Raschen und ungehinderten Zugang für Beschleunigung humanitärer Lieferungen in genügendem Umfang, inkl. Mechanismus der UNO für die humanitäre Hilfe und Öffnung verschiedener Grenzübergänge
  • Sofortige und bedingungslose Freilassung aller verbliebenen Geiseln
  • Schutz der Zivilbevölkerung durch beide Konfliktparteien
  • Notwendigkeit einer Zwei-Staaten-Lösung
  • Aufruf zur Schaffung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten

Die Schweiz unterstützte die Resolution, die dem Rat von den Vereinigten Arabischen Emiraten vorgelegt wurde, weil sie dazu beiträgt die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen zu lindern und verschiedene Aspekte der Schweizer Position zum aktuellen Konflikt aufgenommen wurden. Dazu zählen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien, die Freilassung aller Geiseln, die Gewährleistung eines sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs in den Gazastreifen und die Notwendigkeit einer Zwei-Staaten-Lösung.

Mit dem Ziel, einen schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zu ermöglichen, unterstreicht die heute verabschiedete Resolution die dringende Notwendigkeit Schritte ins Auge zu fassen, um die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten zu schaffen. Dies beeinträchtigt das Recht Israels auf Sicherstellung seiner Verteidigung und Sicherheit nicht, sondern soll vielmehr den humanitären Zugang erleichtern und die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln ermöglichen. In ihrer Erklärung nach der Abstimmung begrüsste die Schweiz den Ratsentscheid und unterstrich, dass die heutige Resolution komplementär zum humanitären Völkerrecht sein muss, demzufolge alle Konfliktparteien und andere Staaten verpflichtet sind, Hilfsmassnahmen für die notleidende Bevölkerung zuzulassen und zu erleichtern.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 22.12.2023

12.12.2023 – 22.30 Uhr

UNO-Generalversammlung verabschiedet Resolution für humanitäre Waffenruhe

Die UNO-Generalversammlung hat heute eine Resolution für eine humanitäre Waffenruhe und die Aufstockung der humanitären Hilfe an Gaza verabschiedet. Vergangenen Freitag war eine inhaltlich weitgehend identische Resolution im UNO-Sicherheitsrat an einem Veto der USA gescheitert. Die Resolution, die den 193 UNO-Mitgliedstaaten in der Generalversammlung von Ägypten im Namen der arabischen Staaten vorgelegt wurde, fordert:

  • Eine sofortige humanitäre Waffenruhe
  • Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts von beiden Konfliktparteien
  • Den Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung
  • Die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln

Während den Verhandlungen zum Resolutionsentwurf, der dem UNO-Sicherheitsrat vergangenen Freitag von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Abstimmung vorgelegt wurde, konnte die Schweiz erreichen, dass die Forderung nach dem Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten auf beiden Seiten und die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln im Textentwurf verankert wurden.

Die Resolution geht auf das dringendste Bedürfnis im Nahen Osten ein: Den Schutz der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten. Nach der Abstimmung unterstrich die Schweiz ihre Unterstützung für die Resolution und forderte ihre Umsetzung. Sie erklärte zudem, dass sie unter einer humanitären Waffenruhe eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause versteht, die das Recht Israels auf Verteidigung und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Schliesslich erinnerte die Schweiz daran, dass die Konfliktparteien ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht nachkommen und die Menschenrechte einhalten müssen. Der Bundesrat befasste sich mit dem Resolutionsentwurf des Sicherheitsrats an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023.

Die Generalversammlung stimmte heute ebenfalls über zwei Änderungsanträge von Österreich und den USA ab. Der österreichische Antrag verlangte die Präzisierung, dass die Geiseln von der Hamas und anderen Gruppen festgehalten werden, derjenige der USA die Verurteilung der Terrorhandlungen der Hamas seit dem 7. Oktober. Beide Anträge scheiterten an einer fehlenden Mehrheit. Die Schweiz unterstützte auch diese beiden Anträge.

Im Gegensatz zu Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats sind Resolutionen der Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend. Vor diesem Hintergrund hat die heute verabschiedete Resolution vor allem eine Signalwirkung. Sie ist als Empfehlung einer Mehrheit der Staatengemeinschaft einzuschätzen. Damit die Generalversammlung Beschlüsse im Bereich Frieden und Sicherheit verabschieden kann, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die heute verabschiedete Resolution hat einen humanitären Fokus und nimmt Bezug auf das Schreiben von UNO-Generalsekretär Guterres vom 6. Dezember, in welchem er den Sicherheitsrat aufforderte, Massnahmen zu ergreifen, um die humanitäre Notlage im Gazastreifen zu lindern.

Erklärung der Schweiz nach der Abstimmung

08.12.2023 – 21.30 Uhr

Resolution für humanitäre Waffenruhe scheitert im UNO-Sicherheitsrat an Veto

UNO-Generalsekretär António Guterres appellierte am 6. Dezember schriftlich an den UNO-Sicherheitsrat, um aufgrund der unhaltbaren Lage im Gazastreifen eine humanitäre Waffenruhe zu fordern. Vor diesem Hintergrund hatten die Vereinigten Arabischen Emirate im Sicherheitsrat eine Resolution eingebracht, die eine sofortige humanitäre Waffenruhe, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung von beiden Konfliktparteien sowie die sofortige Freilassung aller verbliebenen Geiseln fordert. Die Schweiz hatte die Resolution unterstützt. Sie scheiterte jedoch an einem Veto der USA. Während den Verhandlungen hatte sich die Schweiz erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten auf beiden Seiten sowie die Freilassung der Geiseln im Resolutionstext verankert ist.

Die Resolution hätte einen humanitären Fokus gehabt, der auf die Verbesserung der katastrophalen Lage für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen abzielte. Nach der Abstimmung machte die Schweiz deutlich, dass die in der Resolution geforderte humanitäre Waffenruhe als eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause verstanden wird, die das Recht Israels auf Verteidigung und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Der Bundesrat befasste sich mit dem Resolutionsentwurf an seiner heutigen Sitzung.

Die Schweiz bedauert den heutigen Ratsentscheid. Sie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Sicherheitsrat auf Schritte einigt, die über die humanitäre Hilfe hinausgehen. Diese ist überlebensnotwenig, doch wird sie den Konflikt nicht lösen. Eine durch beide Seiten verhandelte Zwei-Staaten-Lösung bietet die Grundlage für Frieden und Stabilität im Nahen Osten.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung (en)

Statement der Schweiz, Briefing zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 08.12.2023 (en)

04.12.2023 – Vierköpfige Familie konnte den Gazastreifen verlassen

Am Montag, 4. Dezember, konnte eine vierköpfige Familie den Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah verlassen. Die Familie wurde auf der ägyptischen Seite von Mitarbeitenden der Schweizer Botschaft in Kairo in Empfang genommen und betreut. Damit konnten alle Schweizer Staatsangehörigen, von denen das EDA Kenntnis hatte, Gaza verlassen. Bereits am 2. und 16. November konnten insgesamt acht Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft den Gazastreifen verlassen.

29.11.2023 – 18.00 Uhr

Die Schweiz begrüsst im UNO-Sicherheitsrat die Freilassung der Geiseln

Der UNO-Sicherheitsrat beschäftigte sich heute in Anwesenheit verschiedener Ministerinnen und Minister mit der nach wie vor dringlichen Lage im Nahen Osten. Botschafter Thomas Gürber, Chef der UNO-Abteilung des EDA, hat die Schweiz vertreten. Zu Beginn der Debatte wandte sich UNO-Generalsekretär António Guterres mit einem Appell an den Sicherheitsrat: der Trend der sich zunehmend verschlechternden Situation müsse umgekehrt werden.

Botschafter Thomas Gürber spricht am hufeisenförmigen Tisch des UNO-Sicherheitsrats in New York.
Botschafter Thomas Gürber bekräftigte im UNO-Sicherheitsrat die Position der Schweiz zum aktuellen Konflikt im Nahen Osten. © UN Photo

Thomas Gürber verwies auf die am 15. November verabschiedete Sicherheitsratsresolution zum Schutz von Kindern, die einen wichtigen ersten Schritt des Rats im aktuellen Konflikt darstellt und alle Parteien auffordert ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht nachzukommen, besonders im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung.

Die Schweiz begrüsst die Freilassung von Geiseln und dankt den beteiligten Staaten für ihre Vermittlungsbemühungen sowie dem IKRK für dessen Rolle bei der Umsetzung der Geiselfreilassung. Botschafter Gürber rief in Erinnerung, dass die Schweiz die Freilassung aller Geiseln fordert. Damit dies gelingt sind humanitäre Pausen wichtig, wie sie der Rat in seiner Resolution fordert. Thomas Gürber unterstrich, dass die humanitären Pausen zu diesem Zweck und zur humanitären Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen verlängert werden müssen.

Die humanitäre Hilfe ist lebensnotwendig, doch ist sie keine nachhaltige Lösung für den Konflikt. Die Schweiz wird sich im Sicherheitsrat weiterhin für die Konsensförderung und eine politische Lösung des Konflikts einsetzen. Die Zwei-Staaten-Lösung, in welcher die israelische und palästinensische Bevölkerung Seite an Seite in Frieden, Sicherheit und Würde leben können, ist die einzige Grundlage für Frieden und Stabilität im Nahen Osten.

Darüber hinaus bekräftigte Thomas Gürber im Rat die Position der Schweiz zum aktuellen Konflikt: Sie verurteilt die Terrorhandlungen der Hamas seit dem 7. Oktober aufs Schärfste, anerkennt das Recht Israels seine Sicherheit und Verteidigung sicherzustellen und fordert alle Parteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung einzuhalten und raschen und ungehinderten humanitären Zugang in den Gazastreifen zu ermöglichen.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 29.11.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

22.11.2023 – Bundesrat beschliesst Verbot der Hamas per Bundesgesetz

Am 11. Oktober 2023, das heisst vier Tage nach den Terrorangriffen, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte. Er beauftragte das EDA, die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Er ist der Auffassung, dass diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober 2023 im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren. Mit einem solchen Gesetz erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen. Der Bundesrat hat das EJPD und das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Februar 2024 einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten.

Am 11. Oktober 2023 wurde das EDA ausserdem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzströme im Zusammenhang mit den Partner-NGO des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten 2021–2024 durchzuführen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 wurde der Bundesrat über die Ergebnisse der bisherigen Analysen informiert, die keine Unregelmässigkeiten zeigten, und über die geplanten künftigen Kontrollmassnahmen in Kenntnis gesetzt.

Zudem wurden elf Partner-NGO einer eingehenden Überprüfung unterzogen in Bezug auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA. Bei acht NGO wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen; ihr Vertragsverhältnis mit dem EDA wird daher weitergeführt. Bei drei NGO wurden jedoch Vertragswidrigkeiten festgestellt, die zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.

Medienmitteilung

16.11.2023 – 14.00 Uhr

Schweizer Doppelbürger kann Gazastreifen verlassen

Am Vormittag des 16.11.2023 konnte ein weiterer Schweizer Doppelbürger den Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah verlassen. Der Mann wurde auf der ägyptischen Seite von Mitarbeitenden der Schweizer Botschaft in Kairo in Empfang genommen und betreut. Damit konnten alle Schweizer Doppelbürger Gaza verlassen, die das gewünscht haben. Bereits am 2. November sind sieben Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft ausgereist. Das EDA hat Kenntnis von vier Personen, die weiterhin freiwillig in Gaza bleiben wollen.

15.11.2023 – 22.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat verabschiedet Resolution mit dem Fokus auf den Schutz von Kindern im Nahen Osten

Nach wochenlangem Seilziehen hat der UNO-Sicherheitsrat heute eine Resolution zum Schutz von Kindern im Nahen Osten verabschiedet. Der Resolutionstext, der von Malta als Vorsitzende der Ratsarbeitsgruppe zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten zur Abstimmung vorgelegt wurde, fordert den Schutz von Kindern durch zeitlich begrenzte humanitäre Pausen.

Gemäss der Resolution dienen die Feuerpausen unter anderem zur humanitären Versorgung der Zivilbevölkerung, insbesondere von Kindern, zur Evakuation von kranken und verletzten Kinder aus dem Gazastreifen und zur Bergung vermisster Kindern. Damit dies gewährleistet werden kann, fordert die Resolution während den Gefechtspausen den sicheren und ungehinderten humanitären Zugang für die humanitären Organisationen der UNO, ihrer Partner und dem IKRK.

Der Sicherheitsrat verlangt mit der verabschiedeten Resolution zudem von allen Parteien, dass sie das humanitäre Völkerrecht einhalten und den Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere von Kindern gewährleisten, was einer Priorität der Schweizer Aussenpolitik entspricht. Ebenso fordert der Text die Freilassung aller Geiseln, die von der Hamas seit dem 7. Oktober festgehalten werden.

Die Schweiz unterstützte die Resolution, weil sie der dringlichen humanitären Lage im Gazastreifen Rechnung trägt. Die Resolution reflektiert vier Prioritäten der Schweiz: (1) humanitäre Pausen für einen raschen humanitären Zugang; (2) Respekt des humanitären Völkerrechts; (3) Freilassung der Geiseln und (4) Vermeidung einer Ausbreitung des Konflikts. Im auf die operationellen Bedürfnisse ausgerichteten, konzisen Resolutionstext wurde bewusst auf eine politische Kontextualisierung verzichtet, zumal sich eine solche in den Verhandlungen als nicht konsensfähig erwiesen hat. Als Land mit einer langen humanitären Tradition und als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist der Schweiz insbesondere der Schutz von Kindern in Konflikten ein wichtiges Anliegen. Gemäss dem humanitären Völkerrecht und den Genfer Konventionen müssen Zivilpersonen, zu denen auch Kinder gehören, in Konflikten geschützt werden. In ihrer Stimmerklärung, wiederholte die Schweiz die Position des Bundesrats zum aktuellen Konflikt im Nahen Osten, insbesondere ihre Verurteilung der Terrorakte durch die Hamas und die Anerkennung des Rechts Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen. Das sogenannte «Statement after the Vote» gibt Staaten an der UNO die Möglichkeit, ergänzend zur Stimmabgabe ihre detaillierten Positionen und Einschätzungen darzulegen.

Nach vier gescheiterten Anläufen des Sicherheitsrats seit dem 7. Oktober, eine Resolution zu Nahost zu verabschieden, legte er mit der heutigen Resolution ein Zeugnis seiner Handlungs- und Beschlussfähigkeit dar. Gleichzeitig bedeutet die Resolution ein wichtiges Signal an alle Akteure und die betroffene Zivilbevölkerung vor Ort. Das letzte Mal, als der Sicherheitsrat in der Lage war, eine Resolution zu Nahost zu verabschieden, war 2016. Die Schweiz wird sich auch weiterhin im UNO-Sicherheitsrat dafür einsetzen, dass der Rat Massnahmen ergreift, die über den Schutz der zivilen Bevölkerung hinaus gehen und auf die Gesamtsituation im aktuellen Konflikt im Nahen Osten abzielen – namentlich eine Resolution, welche die Terrorakte der Hamas verurteilt, die Freilassung aller Geiseln fordert, das Recht Israels, seine Sicherheit sicherzustellen, anerkennt sowie einen raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang nach Gaza fordert.

Statement der Schweiz nach der Abstimmung, UNO-Sicherheitsrat, 15.11.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

10.11.2023 – 22.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Humanitäre Akteure müssen ihre Arbeit sicher und effektiv ausführen können

Angesichts der Lage im Nahen Osten traf sich der UNO-Sicherheitsrat heute erneut zu einer Dringlichkeitssitzung. Tedros Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, schilderte dem Rat mit Informationen aus erster Hand die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen.

Die Schweiz verurteilte im Rat gemäss ihrer Position (siehe Aufklappbox zu Beginn des Newstickers) die Terrorakte der Hamas aufs Schärfste, forderte die bedingungslose Freilassung aller Geiseln der Hamas und anerkannte das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen. Darüber hinaus erinnerte sie daran, dass sich alle Parteien an das humanitäre Völkerrecht halten müssen.

Das humanitäre Völkerrecht regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten. Es hat universelle Gültigkeit. Als Land mit einer langen humanitären Tradition und als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist der Schutz der Zivilbevölkerung für die Schweiz ein zentraler Pfeiler ihrer Aussenpolitik und eine Priorität für ihre Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat. Die Schweiz zeigte sich im Rat zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Lage in Gaza. Sie unterstrich, dass die Zivilbevölkerung ohne Wasser, Strom und lebensnotwendige Dienstleistungen dringend auf Hilfe und Schutz angewiesen ist. Das humanitäre Völkerrecht fordert ausserdem, den Schutz von medizinischen Einrichtungen und humanitären Helferinnen und Helfern. Der Vorfall von letzten Dienstag, wobei ein IKRK-Konvoi mit Hilfsgütern für das Al-Quds-Krankenhaus in Gaza unter Beschuss kam, verdeutlicht das unsichere Umfeld, in dem humanitäre Organisationen in Gaza arbeiten.

Im UNO-Sicherheitsrat wird die Schweiz weiterhin aktiv dazu beitragen, dass der Rat dringende Massnahmen ergreift, wie zum Beispiel der Aufruf zu humanitären Pausen oder Waffenruhen, damit ein rascher und ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza gewährleistet werden kann. Dies soll dem IKRK und anderen humanitären Akteuren ermöglichen, mit ihrer Arbeit die sich verschärfende Gesundheitskrise in Gaza abzufedern. An der gestrigen internationalen humanitären Konferenz in Paris bestätigte die Schweiz, dass sie zusätzliche Mittel in der Höhe von 90 Millionen Franken für die humanitäre Nothilfe in der gesamten Region vorsieht.

Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 10.11.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

06.11.2023 – 21.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung zur Situation in Gaza

Im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung des UNO-Sicherheitsrats zeigte sich die Schweiz zutiefst besorgt über die Anzahl ziviler Opfer in Gaza und darüber, dass Krankenhäuser, UNO-Gebäude und andere zivile Einrichtungen im Gazastreifen getroffen wurden. Sie unterstrich, dass die Pflichten des humanitären Völkerrechts eindeutig sind: Die Zivilbevölkerung und zivile Objekte sind geschützt, in Israel sowie im Gazastreifen.

Gleichzeitig verurteilte die Schweiz gemäss ihrer Position (siehe Aufklappbox zu Beginn des Newstickers) erneut unmissverständlich die Terrorakte und den Raketenbeschuss durch die Hamas gegen die israelische Bevölkerung. Sie forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln in Gaza, die von der Hamas gefangen genommen wurden. Die Schweiz anerkennt das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen und erinnert daran, dass alle Parteien verpflichtet sind, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Lage in Gaza, rief sie dazu auf, eine rasche und ungehinderte Versorgung mit grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle bedürftigen Zivilisten sicherzustellen.

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

02.11.2023 – 14.00 Uhr

Sieben Schweizer Staatsangehörige in Ägypten angekommen

Das EDA bestätigt, dass heute sieben Schweizer Staatsangehörige, darunter sechs Doppelbürger, den Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah verlassen konnten. Mitarbeitende der Schweizer Botschaft in Kairo haben die sieben Personen auf der ägyptischen Seite in Empfang genommen und betreuen sie im Rahmen des konsularischen Schutzes. Das EDA hat Kenntnis von einem Palästinenser, der auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt, der aktuell noch auf eine Ausreise wartet. Vier Doppelbürger haben sich entschieden, vorerst im Gazastreifen zu bleiben.

01.11.2023 – 14.00 Uhr

Bundesrat will Mittel für humanitäre Hilfe aufstocken

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Parlament zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe in Israel, im Besetzten Palästinensischen Gebiet und in deren Nachbarländern zu beantragen. Die vorgesehenen 90 Millionen Franken sollen folgenden Organisationen zukommen:

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

15 Millionen

Nationale Rotkreuzgesellschaften (IFRC)

15 Millionen

Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA)

25 Millionen

Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)

10 Millionen

Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP)

10 Millionen

Weltgesundheitsorganisation (WHO), Médecins Sans Frontières, Fondation Terre des Hommes Suisse, Médecins du Monde Suisse

15 Millionen

Von diesen Beträgen im Umfang von 90 Millionen Franken sind 4 Millionen Eigenleistungen des EDA. Der beantragte Nachtragskredit beläuft sich demnach auf 86 Millionen Franken.

30.10.2023 – 21.00 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Dringlichkeitssitzung zur Situation im Nahen Osten

Vor dem Hintergrund der Intensivierung der Feindseligkeiten über das vergangene Wochenende hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Die Schweiz unterstrich dabei, dass der Aufruf an alle Parteien zum Schutz der Zivilbevölkerung eine zentrale Aufgabe des UNO-Sicherheitsrats ist und bleiben muss. Die Zivilbevölkerung muss in Israel, im Gazastreifen und im Westjordanland geschützt werden.

Die Schweiz verurteilt die Terrorhandlungen und die Geiselnahmen der Hamas aufs schärfste, fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln und bringt ihre Solidarität mit der israelischen Bevölkerung zum Ausdruck. Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist drei Wochen nach Beginn der Feindseligkeiten katastrophal. Den Menschen fehlt es an überlebenswichtigen Gütern wie Wasser oder Strom. Angesichts dessen fordert die Schweiz alle Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts wahrzunehmen, und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für die humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen.

Blick in den Saal des UNO-Sicherheitsrats.
Nahost: Vor dem Hintergrund der Intensivierung der Feindseligkeiten über das vergangene Wochenende hat sich der UNO-Sicherheitsrat heute zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. © EDA

Das humanitäre Völkerrecht inklusive der Genfer Konventionen hat universelle Gültigkeit. Es bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten. Die Schweiz erkennt den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit an. Sie erinnert daran, dass das humanitäre Völkerrecht legitime Bedürfnisse wie Sicherheit und militärische Notwendigkeit berücksichtigt und deshalb ausnahmslos eingehalten werden muss. Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte müssen untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Im UNO-Sicherheitsrat und der UNO-Generalversammlung hat sich die Schweiz in den letzten Wochen für Massnahmen wie humanitäre Pausen oder einen humanitären Waffenstillstand eingesetzt. Sie forderte den Sicherheitsrat erneut dazu auf, gemeinsam darauf hinzuarbeiten der Gewalt ein Ende zu setzen. Vier Resolutionen zum Nahen Osten sind in den vergangenen zwei Wochen im Rat gescheitert. Die Schweiz setzt sich weiterhin aktiv für ein gemeinsames Handeln des Sicherheitsrats und eine friedliche Lösung ein.

Statement der Schweiz zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 30.10.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

27.10.2023 – 21.00 Uhr

UNO-Generalversammlung verabschiedet Resolution zur Situation im Nahen Osten

Die humanitäre Situation spitzt sich im Nahen Osten von Tag zu Tag weiter zu, insbesondere in Gaza. Nachdem vier Resolutionen im UNO-Sicherheitsrat scheiterten, hat der Präsident der UNO-Generalversammlung auf Wunsch verschiedener Staaten die dringliche Sondersitzung der UNO-Generalversammlung zum Nahen Osten am 27. Oktober einberufen. Mit einer klaren Mehrheit von 121 Ja- zu 14 Neinstimmen, bei 44 Enthaltungen hat die Generalversammlung eine Resolution zu Nahost (en) verabschiedet. Sie fordert einen sofortigen humanitären Waffenstillstand, den raschen, ungehinderten und sicheren humanitären Zugang zum Gazastreifen und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien. Die Schweiz unterstützte die Resolution. Mit dem Fokus auf den Schutz der Zivilbevölkerung orientiert sich die Resolution am Resolutionsentwurf Brasiliens im UNO-Sicherheitsrat, der vergangene Woche an einem Veto der USA gescheitert ist.

Die Schweiz ergriff das Wort, um die Terroranschläge der Hamas ausdrücklich zu verurteilen und die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln zu fordern. Ein entsprechender Änderungsantrag, der von Kanada eingebracht wurde und für den die Schweiz stimmte, erhielt nicht die erforderlichen Stimmen.

Das humanitäre Völkerrecht inklusive der Genfer Konventionen haben universelle Gültigkeit. Es bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten. Die Schweiz erkennt den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit an. Sie erinnert daran, dass das humanitäre Völkerrecht legitime Bedürfnisse wie Sicherheit und militärische Notwendigkeit berücksichtigt und deshalb ausnahmslos eingehalten werden muss. Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte im Nahen Osten müssen untersucht und die Täter zu Rechenschaft gezogen werden.

Die Schweiz verurteilt die Terrorhandlungen der Hamas aufs Schärfste. Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist drei Wochen nach Beginn der Feindseligkeiten katastrophal. Den Menschen fehlt es an überlebenswichtigen Gütern wie Wasser oder Strom. Angesichts dessen fordert die Schweiz alle Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts wahrzunehmen, die Zivilbevölkerung zu schützen, und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen.

Erklärung zur Abstimmung (fr, en)

Resolution, UNO-Generalversammlung 27.10.2023 (en)

25.10.2023 – 22.30 Uhr

UNO-Sicherheitsrat: Erneut keine Einigung über Resolution zur Lage im Nahen Osten

Der UNO-Sicherheitsrat stimmte am 25. Oktober 2023 über einen Resolutionsentwurf der USA zur Situation im Nahen Osten ab. Die Verabschiedung der Resolution scheiterte an einem Veto Russlands und Chinas. Die Schweiz unterstützte die Resolution, weil sie einen Schritt des Sicherheitsrats dargestellt hätte, die Zivilbevölkerung im Nahen Osten zu schützen und humanitäre Pausen als Massnahme für den humanitären Zugang unterstrich. Die Schweiz brachte sich im Vorfeld der Abstimmung aktiv in die Verhandlungen ein, damit das humanitäre Völkerrecht und humanitäre Pausen im Resolutionstext verankert sind.

Ebenfalls stimmte der Rat über einen russischen Resolutionsentwurf ab, der keine Mehrheit gefunden hat. Die Schweiz enthielt sich ihrer Stimme. Der russische Vorschlag forderte einen humanitären Waffenstillstand, was die Schweiz grundsätzlich unterstützt, im Resolutionstext, der unter den Ratsmitgliedern nicht vorgängig konsultiert worden war, verblieben jedoch Elemente, die nicht der Schweizer Haltung und Einschätzungen entsprechen.

Der UNO-Sicherheitsrat tage in New York.
Der UNO-Sicherheitsrat stimmte am 25. Oktober 2023 über einen Resolutionsentwurf zur Situation im Nahen Osten ab. © UN Photo

Tags zuvor verurteilte die Schweiz an einer offenen Debatte im UNO-Sicherheitsrat erneut die Terrorhandlungen, den wahllosen Raketenbeschuss gegen die israelische Bevölkerung und die Geiselnahmen durch die Hamas. Zudem unterstrich sie den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit und forderte alle Parteien dazu auf, das Völkerrecht und insbesondere das humanitäre Völkerrecht zu respektieren sowie Massnahmen zur Deeskalation zu ergreifen. Darüber hinaus rief die Schweiz alle Akteure dazu auf, Hindernisse für die rasche, sichere und ungehinderte Lieferung von Hilfsgütern nach Gaza aus dem Weg zu räumen.

Der Schutz der Zivilbevölkerung steht für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen an oberster Stelle und ist eine Priorität für ihre Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. «Die Zivilbevölkerung in Israel und in Gaza muss unbedingt geschützt werden. Wir setzen uns für einen Sicherheitsrat ein, der vor allem in dringenden Fällen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zur Priorität macht», sagte die Schweizer Botschafterin Maya Tissafi, Chefin der Abteilung Mittlerer Osten und Nordafrika (MENA) und Leiterin der Taskforce Naher Osten, in New York.

In ihrer Wortmeldung unterstrich die Schweiz ihren Einsatz seit vergangener Woche, damit der Rat per Resolution humanitäre Pausen und einen raschen, sicheren und ungehinderten Zugang für Hilfsgüter nach Gaza ermöglichen kann. Bereits letzte Woche scheiterten zwei Resolutionstexte an der notwendigen Stimmenzahl beziehungsweise an einem Veto der USA.

Die Schweiz bleibt überzeugt, dass humanitäre Pausen dringend notwendig sind, damit die Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern versorgt werden kann und humanitäre Organisationen Zugang zum Gazastreifen erhalten im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht. Damit dies erreicht werden kann, muss der Sicherheitsrat eine Lösung finden. Die Schweiz setzt sich weiterhin dafür ein.

Die Schweiz forderte den UNO-Sicherheitsrat auf, seine Bemühungen zu verstärken, damit er seiner Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung nachkommt. Humanitäre Notmassnahmen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Eskalation des Konflikts wichtig. Das Ziel eines nachhaltigen Friedens im Nahen Osten auf Basis einer Zwei-Staaten-Lösung darf nicht aus den Augen verloren werden.

Erklärung nach der Abstimmung: Situation im Nahen Osten, 25.10.2023 (en) 

Statement der Schweiz zur Situation im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 24.10.2023 (en)

Newsticker: Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

25.10.2023 – 13.00 Uhr

Das EDA setzt seine finanzielle Unterstützung für elf palästinensische und israelische NGOs aus

Aufgrund der neuen Situation seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober und dem Wiederaufflammen der Feindseligkeiten im Nahen Osten hat das EDA beschlossen, seine finanzielle Unterstützung für elf lokale NGOs (sechs palästinensische und fünf israelische) auszusetzen. Diese Organisationen sind hauptsächlich im Bereich der Menschenrechte tätig und werden im Rahmen der Kooperationsprogramme des Departements im Nahen Osten unterstützt. Dieser Beschluss ermöglicht eine eingehende Analyse der Übereinstimmung der Kommunikation dieser Organisationen mit dem Verhaltenskodex und der Antidiskriminierungsklausel des EDA, denen die externen Partner unterliegen. Die Kooperationsaktivitäten des EDA im Nahen Osten müssen sich dem neuen Kontext anpassen, der seit der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten herrscht. Die Relevanz und Durchführbarkeit der Programme müssen daher generell analysiert werden.

Das EDA legt grossen Wert darauf, dass seine finanzielle Unterstützung zweckmässig eingesetzt wird. Das EDA führt systematisch eine strenge Kontrolle all seiner Partner durch, z.B. durch Besuche vor Ort oder durch den Austausch mit Dritten. Die vom Bundesrat eingesetzte Taskforce wurde zudem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzflüsse im Zusammenhang mit dem Kooperationsprogramm im Nahen Osten durchzuführen (siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 11.10.2023). 

24.10.2023 – 10.00 Uhr

Die Schweizer Spezialisten für Forensik und Gerichtsmedizin des Disaster Victim Identification Teams DVI CH, des nationalen Teams zur Identifizierung von Katastrophenopfern, sind wieder in der Schweiz. Die fünf Experten unterstützten die israelischen Behörden bei der Identifizierung von Personen, die beim Terroranschlag der Hamas ums Leben gekommen waren.

Die fünftägige Mission in Israel diente dazu, die forensischen Arbeiten voranzubringen. Sie folgte einem offiziellen Ersuchen der israelischen Behörden.

22.10.2023 – 16.00 Uhr

Am 21. Oktober 2023 hat ein erster Konvoi mit mehreren Lastwagen dringend benötigte humanitäre Hilfe in den Gazastreifen geliefert. Der Konvoi überquerte am Samstagvormittag den Grenzübergang Rafah. Das EDA begrüsste in einer Stellungnahme die Öffnung des Grenzübergangs für humanitäre Hilfslieferungen. Es unterstrich, dass Wasser, Medikamente und Nahrungsmittel regelmässig geliefert werden müssen, um den Menschen im Gazastreifen zu helfen.

Mittlerweile hat ein nächster Konvoi mit humanitären Gütern den Grenzübergang Rafah auf der ägyptischen Seite erreicht und soll in den Gazastreifen weiterfahren. Das EDA unterstreicht, dass neben den Hilfslieferungen auch humanitäre Pausen wichtig sind, um der Bevölkerung die dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Es dankt Ägypten, der UNO und allen Akteuren, die beteiligt waren, um die bisherigen Hilfslieferungen möglich zu machen.

18.10.2023 – 17.00 Uhr

Die Zivilbevölkerung in Israel und dem Gazastreifen ist das erste Opfer des erneuten Konfliktausbruchs im Nahost. Tausende von Zivilistinnen und Zivilisten in Israel und Gaza, darunter Hunderte von Kindern haben bereits ihr Leben verloren. Vor diesem Hintergrund stimmte der UNO-Sicherheitsrat am 18. Oktober 2023 über eine von Brasilien eingebrachte Resolution ab, welche die Attacken der Hamas verurteilt und die Parteien auffordert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, die Zivilbevölkerung zu schützen und die humanitäre Hilfe nach Gaza zu ermöglichen. Die Schweiz hat die Resolution unterstützt. Aufgrund eines Vetos der USA scheiterte die Verabschiedung der Resolution. Der von Brasilien eingebrachte Resolutionsentwurf zielte auf einen Konsens im Sicherheitsrat ab und enthielt aus Sicht der Schweiz wichtige Elemente. Aus diesem Grund bedauert die Schweiz, dass diese wichtige Resolution heute nicht verabschiedet wurde.

Am Montagabend war ein von Russland vorgelegter Resolutionstext an einer fehlenden Mehrheit gescheitert. Dieser Text enthielt keine klare Referenz zum humanitären Völkerrecht – einer der Prioritäten der Schweiz im Sicherheitsrat. Die Schweiz hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Schweiz setzt sich im Sicherheitsrat weiterhin für Lösungsansätze ein, damit der Rat seiner Verantwortung zum Schutz der Zivilbevölkerung im Nahost nachkommt. Sie bleibt aber auch ausserhalb des Sicherheitsrats auf multilateraler und bilateraler Ebene aktiv, um die humanitäre Situation im Nahost zu verbessern.

Dringlichkeitssitzung: Explosion im Al-Ahli Spital in Gaza

Direkt nach der Abstimmung zur Resolution befasste sich der UNO-Sicherheitsrat im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung mit der Explosion im Al-Ahli Spital in Gaza. Gemäss UNO wurden dabei Hunderte von Menschen getötet und zahlreiche verletzt. Die Schweiz erinnert daran, dass Spitäler und Zivilisten gemäss dem humanitären Völkerrecht immer geschützt werden müssen. Es muss eine genaue Untersuchung durchgeführt werden.

Schweiz setzt sich im Sicherheitsrat für Verbesserung der Lage im Nahost ein

Die Schweiz hat in den letzten Tagen im UNO-Sicherheitsrat in verschiedenen geschlossenen Sitzungen Position zur eskalierenden Lage im Nahost bezogen. Vergangenen Freitag verurteilte sie erneut die Terrorhandlungen der Hamas und anerkannte den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit. Sie hat beide Parteien dazu aufgerufen, das Völkerrecht zu respektieren, und unterstrichen, dass humanitäre und medizinische Hilfe schnell und ungehindert geliefert werden muss. In den Verhandlungen zur Resolution hat sich die Schweiz für diese zwei Ziele eingesetzt: Einerseits die Verurteilung der Terrorhandlungen und den Schutz der Zivilbevölkerung, anderseits die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.

Die Schweiz bleibt überzeugt, dass eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur mit friedlichen Mitteln erreicht werden kann. Dies auf Basis einer durch beide Seiten verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats.

Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

17.10.2023 – 22 Uhr

Bei der Explosion in einem Spital in Gaza sind vermutlich Hunderte Menschen ums Leben gekommen. Das EDA fordert in einer Stellungnahme eine genaue Untersuchung des Vorfalls und erinnert daran, dass Spitäler und Zivilisten gemäss dem humanitären Völkerrecht immer geschützt werden müssen.

17.10.2023 – 18.00 Uhr

Fünf Schweizer Spezialisten für Forensik und Gerichtsmedizin sind am Dienstag, den 17. Oktober 2023, in Israel eingetroffen. Sie werden die zuständigen Behörden bei der Identifizierung der Opfer unterstützen, die nach dem Terroranschlag der Hamas verstorben sind. Die Dauer des Einsatzes der Experten wird von den Bedürfnissen der israelischen Behörden abhängen.

Im Rahmen der humanitären Hilfe ersuchte Israel die Schweiz um Unterstützung bei der Identifizierung der Opfer, die nach dem am 7. Oktober ausgelösten Angriff gestorben waren. Die Schweiz stimmte diesem Ersuchen zu und das EDA beauftragte fedpol zusammen mit Disaster Victim Identification DVI CH – dem nationalen Team zur Identifizierung von Katastrophenopfern – mit der Umsetzung des Ersuchens. Die Hauptaufgabe der Schweizer Spezialisten wird darin bestehen, die Verstorbenen nach internationalen Standards und mit Hilfe von einzigartigen Merkmalen wie DNA und Fingerabdrücken zu identifizieren.

Wie bei jedem Auslandeinsatz liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Spezialisten bei den Gastgeberbehörden in Absprache mit fedpol und dem Krisenmanagementzentrum (KMZ) des EDA. Um die Sicherheit der Schweizer Spezialisten und den reibungslosen Ablauf ihres Einsatzes zu gewährleisten, werden weitere Details zu diesem Thema derzeit nicht bekannt gegeben.

17.10.2023 – 17.00 Uhr

Auf Travel Admin sind rund 250 Personen als Reisende in Israel registriert. Die Anrufe an die Helpline EDA im Zusammenhang mit Unterstützungsanfragen zur Ausreise sind deutlich zurückgegangen.

16.10.2023 – 18.00 Uhr

Bei Luftschlägen sind Familienangehörige eines Palästinensers ums Leben gekommen, der im Gaza-Streifen als EDA-Lokalmitarbeiter angestellt ist. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.

Das EDA hat Kenntnis von neun Palästinenserinnen und Palästinensern, die auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen und sich zurzeit im Gazastreifen aufhalten. Das EDA steht mit den Betroffenen oder ihren Angehörigen in Kontakt und unterstützt sie nach Möglichkeit bei einer allfälligen Ausreise.

Das EDA hat ebenfalls Kenntnis von drei Palästinenserinnen und Palästinensern, die auch die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen, welche selbständig aus dem Westjordanland ausreisen konnten.

15.10.2023 – 13.00 Uhr

Die Anrufe an die EDA Helpline gehen weiterhin markant zurück. Die Zahl der auf Travel Admin registrierten Personen hat sich auf rund 280 reduziert. Das EDA steht mit den Schweizer Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Kommerzielle Flüge aus Israel sind nach Kenntnis des EDA weiterhin buchbar. SWISS plant im Moment keine weiteren Sonderflüge. Das EDA sieht keine vom Bund organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor und empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen deshalb, andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollen. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und deren Angehörige im Falle einer Krisensituation und leisten ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu beachten.

Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für die Länder in der Region sind aktuell und entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft.

14.10.2023 – 12.00 Uhr

In Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft SWISS wurden bis Freitag, 13. Oktober vier Sonderflüge Zürich – Tel Aviv – Zürich durchgeführt. Gemäss Angaben von SWISS konnten mit diesen vier Sonderflügen rund 880 Personen in die Schweiz zurückkehren. Mitarbeitende der Botschaft Tel Aviv standen den ausreisenden Schweizer Staatsangehörigen am Flughafen unterstützend zur Seite. Das EDA hat zudem Kenntnis von Reisenden, die selbständig mit anderen Flügen ausreisen konnten. Über die genaue Anzahl liegen keine gesicherten Informationen vor.

Die zwei für Samstag, 14. Oktober geplanten SWISS Sonderflüge wurden von SWISS aus Sicherheitsgründen kurzfristig annulliert. Aus diesem Grund wurde die Buchungshotline am Freitag vorzeitig geschlossen. Das EDA prüft weitere Möglichkeiten, um Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen. 

Die Anrufe auf die EDA Helpline sind seit Mittwoch deutlich zurückgegangen. Ebenso hat sich die Zahl der auf Travel Admin registrierten Personen auf rund 300 reduziert. Das EDA steht mit den Schweizer Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Das EDA bestätigt, dass bei den terroristischen Anschlägen vom Samstag, 7. Oktober, ein israelischer Staatsangehöriger, welcher auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, getötet wurde.

Das EDA hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen betreffend weiteren Opfern oder verletzten Personen der terroristischen Anschläge mit Schweizer Staatsangehörigkeit.

13.10.2023 – 18.00 Uhr

In Zusammenarbeit mit SWISS konnten bislang drei Sonderflüge durchgeführt werden. Mitarbeitende der Botschaft Tel Aviv standen den ausreisenden Schweizer Staatsangehörigen am Flughafen unterstützend zur Seite. Gemäss Angaben von SWISS konnten mit diesen drei Sonderflügen rund 660 Personen in die Schweiz zurückkehren.

Auf Anfrage des EDA führte SWISS am Freitag, 13.Oktober, einen vierten Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich durch.

Zwei für Samstag, 14. Oktober, geplante SWISS Sonderflüge wurden von SWISS aus Sicherheitsgründen kurzfristig annulliert. Aus diesem Grund wurde die Buchungshotline vorzeitig geschlossen. SWISS kontaktiert jene Kunden direkt, welche bereits eine Buchung getätigt haben. Der Entscheid zur Annullierung der zuvor von SWISS bestätigten Flüge basiert auf einer neuen Lagebeurteilung der SWISS.

Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, auch andere kommerzielle Flugoptionen oder andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen.

Das EDA hat Kenntnis von Reisenden, die selbständig mit anderen Flügen ausreisen konnten. Über die genaue Anzahl liegen keine gesicherten Informationen vor.

Rund 420 Personen sind noch auf Travel Admin registriert. Das EDA steht mit den Schweizer Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

13.10.2023 – 15.00

Im Rahmen der humanitären Hilfe hat Israel die Schweiz um Unterstützung bei der Identifizierung der Opfer gebeten, die nach dem Angriff der Hamas gestorben sind.

Die Schweiz stimmte diesem Ersuchen zu und das EDA hat das fedpol beauftragt, zusammen mit Disaster Victim Identification DVI CH - dem nationalen Team zur Identifizierung von Katastrophenopfern – das Anliegen umzusetzen.

fedpol unterstützt und koordiniert die Einsatzleitung von DVI CH im Ausland. Aus diesem Grund hat fedpol das DVI CH um Unterstützung gebeten. Dieses steht derzeit in Kontakt mit den Kantonspolizeien, um den geforderten Einsatz vorzubereiten und sicherzustellen.

In den nächsten Tagen könnten zwischen 10 und 20 Spezialisten nach Israel entsandt werden. Die Hauptaufgabe der Schweizer Spezialisten wird darin bestehen, die verstorbenen Personen nach internationalen Standards und mit Hilfe von eindeutigen Merkmalen wie DNA und Fingerabdrücken zu identifizieren.

13.10.2023 – 14.00 Uhr

Der Bundesrat und Vorsteher des EDA hatte am Rande des GESDA-Gipfels (Geneva Science and Diplomacy Antipation) in Genf eine Pressekonferenz zu den Entwicklungen im Nahen Osten abgehalten.


13.10.2023 – 14.00 Uhr

Das EDA bestätigt, dass bei den terroristischen Anschlägen vom Samstag, 7. Oktober, ein israelischer Staatsangehöriger, welcher auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, getötet wurde. Der Mann lebte seit 2004 in Israel. Bundesrat Ignazio Cassis spricht den Angehörigen sein tiefstes Beileid aus. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.

12.10.2023 – 15.00 Uhr

In Zusammenarbeit mit SWISS konnten bislang zwei Sonderflüge durchgeführt werden. Mitarbeitende der Botschaft Tel Aviv standen den ausreisenden Schweizer Staatsangehörigen am Flughafen unterstützend zur Seite. Gemäss Angaben von SWISS konnten mit diesen beiden Sonderflügen rund 430 Personen in die Schweiz zurückkehren.

Auf Anfrage des EDA führt SWISS heute Donnerstag, 12. und morgen Freitag, 13. Oktober weitere Sonderflüge Zürich – Tel Aviv – Zürich durch.

Rund 550 Personen, die eine Verbindung zur Schweiz haben, sind noch auf Travel Admin registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Das EDA hat Kenntnis von Reisenden, die selbständig mit anderen Flügen ausreisen konnten. Über die genaue Anzahl liegen keine gesicherten Informationen vor.

Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, auch andere kommerzielle Flugoptionen oder andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um Schweizer Staatsangehörige in Israel subsidiär bei der Ausreise zu unterstützen. Sobald weitere Ausreisemöglichkeiten bestehen, wird das EDA wieder informieren. Das EDA sieht keine vom Bund organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor.

Das EDA prüft derzeit Hinweise auf möglicherweise vermisste oder verstorbene israelische Staatsangehörige, die auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen und steht dazu mit den lokalen Behörden in Kontakt.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollen. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und deren Angehörige im Falle einer Krisensituation und leisten ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu beachten. Der Entscheid, eine Krisenregion zu verlassen, erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person. Der Bund kann sich an Such- und Rettungsmassnahmen des Empfangsstaates oder anderer Staaten beteiligen.

Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel, für das Besetzte Palästinensische Gebiet und für Libanon entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft.

11.10.2023 – 16.00 Uhr

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2023 mit den jüngsten schockierenden Angriffen befasst, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden. Er verurteilt diese terroristischen Anschläge auf das Schärfste und fordert die sofortige Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Angesichts dieser Ereignisse muss die Schweiz wirksam und koordiniert handeln können. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eingesetzte Taskforce zu einer Taskforce des Bundesrates zu erweitern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte.

Medienmitteilung: Der Bundesrat verurteilt die Terroranschläge der Hamas gegen Israel und stärkt seine Handlungsfähigkeit

11.10.2023 – 13.00 Uhr

Auf Anfrage des EDA führt SWISS heute Mittwoch, 11. Oktober, einen zweiten Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich und am Donnerstag, 12. Oktober einen dritten Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich für je rund 215 Personen durch. Am 10. Oktober hatte SWISS bereits insgesamt 218 Personen in die Schweiz zurückgeflogen.

Das EDA empfiehlt den Schweizer Staatsangehörigen, auch andere kommerzielle Flugoptionen sowie andere Ausreisemöglichkeiten zu prüfen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um subsidiär Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen. Das EDA ist auch in Kontakt mit Partnerländern wegen Ausreisemöglichkeiten. Sobald weitere Ausreisemöglichkeiten bestehen, wird das EDA wieder kommunizieren. Das EDA sieht keine organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor.

Das EDA prüft derzeit Hinweise auf möglicherweise vermisste oder verstobene israelische Staatsangehörige, die auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen und steht dazu mit den lokalen Behörden in Kontakt.

Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft.

10.10.2023

Auf Anfrage des EDA führt die SWISS heute Dienstag, 10. Oktober, einen Sonderflug zugunsten von Schweizer Staatsangehörigen durch. Die Buchung und Bezahlung dieses Sonderflugs erfolgte über ein Callcenter der SWISS. Mit diesem Flug können rund 220 Schweizerinnen und Schweizer von Tel Aviv nach Zürich fliegen.

Auf Anfrage des EDA führt Swiss am Mittwoch, 11. Oktober, einen weiteren Sonderflug Zürich – Tel Aviv – Zürich für rund 220 Personen durch. In Zusammenarbeit mit Drittstaaten werden weitere Optionen geprüft, um Schweizerinnen und Schweizer, die ausreisen wollen, dabei zu unterstützen.

Der Flughafen von Tel Aviv ist aktuell in Betrieb, kann aber aus Sicherheitsgründen jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Das EDA sieht keine organisierte Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus Israel vor.

Das EDA empfiehlt den Schweizer Staatsangehörigen auch andere kommerzielle Flugmöglichkeiten zu prüfen und zu buchen. Das EDA prüft seinerseits weitere Möglichkeiten, um subsidiär Schweizer Staatsangehörige in Israel bei der Ausreise zu unterstützen. Sobald weitere Ausreisemöglichkeiten bestehen, wird das EDA wieder kommunizieren.

Dem EDA liegen derzeit keine Informationen über Schweizer Opfer vor. Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Einschätzung der Lage. Sie werden laufend überprüft. Das EDA hat Kenntnis von einem Video, in dem Schweizer Entführungsopfer erwähnt werden. Das EDA klärt den Sachverhalt mit den zuständigen Behörden ab. Das EDA verfügt aktuell über keine offiziellen Informationen zu möglichen Schweizer Geiseln.

Derzeit sind etwa 28’000 Schweizer Staatsangehörige und ihre Familien offiziell in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet angemeldet, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Etwa 600 Personen, die eine Verbindung zur Schweiz haben, sind auf Travel Admin registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und leistet ihnen im Rahmen des Möglichen Beistand.

Die Helpline des EDA hat bislang rund 750 Anrufe zur Lage in Israel erhalten. Die Anfragen kamen von Personen, die sich derzeit vor Ort befinden, von besorgten Angehörigen oder von Personen, die in naher Zukunft eine Reise nach Israel geplant haben.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollen. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und deren Angehörige im Falle einer Krisensituation und leisten ihnen im Rahmend es Möglichen Beistand. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu beachten. Der Entscheid, eine Krisenregion zu verlassen, erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.  Der Bund kann sich an Such- und Rettungsmassnahmen des Empfangsstaates oder anderer Staaten beteiligen.

09.10.2023

Dem EDA liegen weiterhin keine Informationen über Schweizer Opfer oder Schweizer Staatsangehörige vor, die entführt wurden. Die im Internet publizierten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung. Sie werden laufend überprüft.

Derzeit sind rund 28'000 Schweizer Staatsangehörige und ihre Familien offiziell in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet registriert, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Rund 430 Personen mit Bezug zur Schweiz sind in der Anwendung Travel Admin registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und unterstützt sie, wo immer es möglich ist.

Die Helpline des EDA hat bislang rund 500 Anrufe zur Situation in Israel erhalten. Diese Anfragen stammen von Personen, die sich derzeit vor Ort befinden, von besorgten Angehörigen oder von Personen, die in nächster Zeit eine Reise nach Israel geplant haben.

Der Flughafen Tel Aviv ist betriebsbereit, kann aber aus Sicherheitsgründen zeitweise geschlossen werden. Das EDA führt selbst keine organisierten Ausreisen aus Israel durch. Auf Anfrage des EDA plant SWISS am Dienstag, 10. Oktober, einen Sonderflug von Tel Aviv nach Zürich, der in erster Linie für Buchungen von Schweizer Staatsangehörigen vor Ort bestimmt ist. Aufgrund technischer Probleme im Buchungsverfahren von SWISS für diesen Flug konnten die Buchungen nicht wie ursprünglich vom EDA angekündigt online vorgenommen werden; die Probleme konnten in der Zwischenzeit behoben werden und Buchungen sind über ein Call Center von SWISS möglich.

Personen, die das Land verlassen möchten, sind selbst dafür verantwortlich, Flugverbindungen oder andere Ausreisemöglichkeiten zu finden. Weitere Informationen folgen, wenn das EDA Kenntnis von Ausreisen hat, die von Partnerländern organisiert werden und von denen Schweizer Staatsangehörige profitieren können.

Medienmitteilung: Lage in Israel und im Besetzten Palästinensischen Gebiet: EDA bildet Taskforce, 09.10.2023

08.10.2023 – 23.00 Uhr

Der Sicherheitsrat hat sich heute in geschlossenen Konsultationen zur Lage im Nahen Osten getroffen. Die Schweiz verurteilte die schockierenden Angriffe, einschliesslich der Terrorhandlungen und Raketenangriffe der Hamas auf Israel. Sie forderte die sofortige Freilassung der als Geiseln genommenen Personen, die derzeit in Gaza festgehalten werden. Zudem bedauerte sie alle zivilen Opfer und rief alle Parteien auf, die Zivilbevölkerung zu schützen und die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts zu respektieren. Die Schweiz unterstrich, dass die Deeskalation die Priorität darstellt. Sie appellierte an die Verantwortlichen, alles zu tun, um einen Waffenstillstand herbeizuführen und eine regionale Eskalation zu vermeiden. Diesen Aufruf richtete sie auch an diejenigen Staaten, die Einfluss auf die Parteien ausüben können.

08.10.2023 – 15.00 Uhr

Die Schweiz verurteilt den Raketenbeschuss durch die Hamas und die Angriffe auf Israel, einschliesslich auf zahlreiche Zivilisten, aus dem Gazastreifen. Die Schweiz fordert die sofortige Freilassung der Personen, die als Geiseln genommen wurden und derzeit in Gaza festgehalten werden.

Die Zivilbevölkerung muss geschützt und das Völkerrecht zu jeder Zeit respektiert werden. Wir fordern ein sofortiges Ende der Gewalt, um eine weitere Eskalation, auch auf regionaler Ebene, zu verhindern.

Das EDA verfolgt die Situation in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet genau. Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv und das Vertretungsbüro in Ramallah sind einsatzbereit und beantworten die Anfragen von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen auch an diesem Wochenende. Sie stehen auch in Kontakt mit den zuständigen Behörden vor Ort.

Dem EDA liegen derzeit keine Informationen über Schweizer Opfer vor. Die im Internet veröffentlichten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung und werden laufend überprüft. Sie werden laufend überprüft.

Derzeit sind rund 28.000 Schweizer Staatsangehörige und ihre Familien offiziell in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet registriert, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Etwa 310 Personen, die eine Verbindung zur Schweiz haben, sind in der Travel Admin App registriert. Das EDA steht mit diesen Staatsangehörigen vor Ort in Kontakt und unterstützt sie, wo immer es möglich ist.

Die Helpline des EDA hat bislang rund 230 Anrufe zur Lage in Israel erhalten. Die Anfragen kamen von Personen, die sich derzeit vor Ort befinden, von besorgten Angehörigen oder von Personen, die eine Reise nach Israel in nächster Zeit geplant haben.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Bürger vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen sollten. Gemäss dem Auslandschweizergesetz informieren das EDA und die Vertretungen natürliche Personen und ihre Angehörigen im Falle einer Krisensituation und unterstützen sie nach Möglichkeit. Die Sicherheitsempfehlungen des EDA sind zu befolgen. Die Entscheidung, eine Krisenregion zu verlassen, erfolgt freiwillig und auf Risiko und Kosten der Person, die die Region verlässt. Der Bund kann sich an Such- und Rettungsmassnahmen des Gastlandes oder anderer Staaten beteiligen. 

Der Flughafen von Tel Aviv ist derzeit geöffnet, das Angebot an kommerziellen Flügen ist jedoch eingeschränkt. Das EDA führt selbst keine organisierten Ausreisen aus Israel durch. Wenn das EDA Kenntnis von organisierten Ausreisen aus Partnerländern hat, von denen Schweizer Staatsangehörige profitieren können, werden alle bei der Schweizer Botschaft in Tel Aviv und auf Travel admin registrierten Personen darüber informiert.

07.10.2023

Die Schweiz verurteilt den heutigen Abschuss von Raketen durch die Hamas und die Angriffe aus dem Gazastreifen auf Israel. Die Zivilbevölkerung muss geschützt und das Völkerrecht jederzeit respektiert werden. Wir fordern ein sofortiges Ende der Gewalt, um eine weitere Eskalation zu vermeiden.

Das EDA verfolgt die Lage im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen in Israel aufmerksam. Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv ist operationell und steht in Kontakt mit den zuständigen Behörden, und weitere Abklärungen sind im Gang. Dem EDA liegen zurzeit keine Informationen über Schweizer Opfer vor. Die im Internet publizierten Reisehinweise des EDA für Israel entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung. Die Reisehinweise werden laufend überprüft und wurden heute aktualisiert.

Derzeit sind rund 28'000 Schweizer Staatsangehörige offiziell in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten registriert, wo sie leben und ihren Wohnsitz haben. Rund 140 Personen mit Bezug zur Schweiz sind in der Travel Admin App registriert.

Das EDA erinnert daran, dass Schweizer Staatsangehörige vor Ort den Anweisungen der lokalen Behörden folgen müssen. In Krisensituationen sind Schweizer Staatsangehörige im Ausland gehalten, sich selbst über die aktuelle Lage informieren, insbesondere über die Medien und die Mitteilungen der lokalen Behörden. Die Entscheidung, ob eine Reise durchgeführt oder abgebrochen wird, liegt im Ermessen und in der Verantwortung der Reisenden selbst. Rückreisen sind individuell oder über ein Reisebüro zu organisieren.

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