Personalpolitik im EDA – Diverse Artikel von CH Media

In den letzten Tagen haben die Zeitungen der CH-Media-Gruppe wiederholt über die Personalpolitik im Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) berichtet. Die Artikel enthielten falsche Aussagen. Das EDA hält fest, dass die Personalpolitik korrekt und transparent ist.

12.01.2021
EDA
Schild auf welchem «Schweizerische Botschaft» auf Deutsch, Englisch und Arabisch steht.

Das EDA hält fest, dass die Personalpolitik korrekt und transparent ist. © EDA

Das EDA möchte insbesondere folgende Punkte klarstellen:

Diplomatinnen und Diplomaten in internationalen Organisationen

Es ist ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik, sich im multilateralen Rahmen zu engagieren und die Präsenz der Schweiz in internationalen Organisationen zu erhöhen. Dies ist auch in der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates festgehalten. Das EDA hat hier das Interesse, dass die Schweiz auf multilateraler Ebene auch personell gut vernetzt und in strategisch wichtigen Gremien und Positionen vertreten ist.

Dazu versucht man bewusst Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten in internationalen Organisationen zu platzieren, um die Interessen der Schweiz zu wahren. Diese Posten sind attraktiv und prestigeträchtig. Das EDA unterstützt die Entsendung von Schweizerinnen und Schweizern in internationale Organisationen und führt teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Departementen entsprechende Kampagnen, um Schweizerinnen und Schweizer in Kaderfunktionen zu portieren.

Das EDA misst der Frauenförderung zudem einen hohen Stellenwert zu. Die Departementsleitung umfasst heute mehr Frauen als Männer. Verschiedene Missionsposten wurden in den letzten Jahren mit Frauen besetzt.

Versetzung von Diplomaten

Für die Mitarbeitenden des diplomatischen Dienstes bildet die Versetzungsdisziplin einen integralen Bestandteil ihres Arbeitsvertrages. Die Mitarbeitenden werden somit wechselnd im Ausland und in der Schweiz eingesetzt. Es kann sein, dass nicht immer die gewünschte Destination beschlossen wird. Das EDA muss eine Gesamtsicht wahren und ist dafür besorgt, dass die Zentrale in Bern und das gesamte Aussennetz optimal mit dem Personal des EDA besetzt wird. Mehr dazu im Interview mit Tania Cavassini, Direktorin der Direktion für Ressourcen.

Einzelfälle können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht kommentiert werden. Es ist allerdings festzuhalten, dass auch in der jüngsten Versetzungsrunde für gewisse Posten sehr viele Bewerbungen eingegangen sind. Ebenfalls wurde und wird versucht, auch jenen Einzelfällen gerecht zu werden, die familiäre und andere Bedürfnisse geltend machen. Befriedigende Ergebnisse werden in der Regel dann erzielt, wenn alle Seiten konstruktiv an einer Lösung arbeiten.

Das Aussennetz des EDA umfasst rund 170 Vertretungen (Botschaften, Ständige Missionen, Generalkonsulate, Kooperationsbüros). Insgesamt arbeiten rund 380 Diplomatinnen und Diplomaten für die Schweiz im EDA – in der Zentrale in Bern, im Aussennetz und in internationalen Organisationen.

Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber

Für die Übernahme von Topkaderfunktionen, wie beispielsweise der Funktion der Missionschefin bzw. des Missionschefs, der Chefin bzw. des Chefs Internationale Zusammenarbeit (IZA und der Postenchefin bzw. des Postenchefs ist Voraussetzung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber das Assessment Topkader bestanden hat. Dieses Assessment muss aufzeigen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um eine entsprechende Funktion übernehmen zu können. Analog wird auch bei der Besetzung von Kaderfunktionen in anderen Departementen sowie in der Privatwirtschaft vorgegangen. 2020 wurde dieser Auftrag zur Durchführung der Assessments im EDA im Rahmen einer Welthandelsorganisation (WTO)-Ausschreibung erneut vergeben.

Zudem organisiert die Personalabteilung des EDA für diese Topkader-Positionen seit ein paar Jahren Hearings (vgl. auch unter «Entscheidkompetenz»), an welchem die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Motivation und ihre Qualifikation mündlich vor dem zuständigen Selektions-Komitee darlegen.

2020 hat das EDA Juni und Oktober 300 Posten ausgeschrieben, 40 davon für Topkader. Rund 100 Personen haben sich für die 40 Top-Kader-Stellen beworben, darunter ungefähr ein Drittel, die noch nie eine Topkader-Position ausgeübt haben und über kein Assessment verfügen. Das EDA verfügt über viele Kandidatinnen und Kandidaten, die kompetent sind und viele Erfahrungen mitbringen. Das hat zur Folge, dass die Entscheidung, welcher Kandidat oder welche Kandidatin auf welchen Posten versetzt wird, nicht einfach ist. Es hat nie nur eine einzige Person, die mit ihrem Profil für einen Posten in Frage kommt.

Dieses System wurde bereits 2017 unter Bundesrat Didier Burkhalter eingeführt. Damit hat das EDA Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) umgesetzt.

Entscheidkompetenz

Die Entscheidkompetenzen für Versetzungen sind in Artikel 6 der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung festgelegt. Über die Versetzung von versetzungspflichtigen Mitarbeitenden des EDA entscheiden:

  • Der Bundesrat für Missionschefinnen und -chefs;
  • Das EDA für die übrigen Angestellten der Lohnklassen 32-38, die stellvertretenden Missionschefinnen und -chefs sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Staatssekretärinnen und -sekretäre, Amtsdirektorinnen und -direktoren und Generalsekretärinnen und -sekretäre; Chefs und Chefinnen von Kooperationsbüros der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)
  • Die Staatssekretärin oder der Staatssekretär für Geschäftsträgerinnen und -träger sowie die Chefinnen und Chefs von konsularischen Vertretungen;
  • Die Direktion für Ressourcen für alle übrigen Mitarbeitenden.

Gemäss Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten plant, koordiniert, kontrolliert und initiiert das Generalsekretariat die Departementsgeschäfte. Der Generalsekretär überwacht beispielsweise die ordnungsgemässe Vorbereitung der Unterlagen für die Bundesratssitzungen. In diesem Rahmen ist der Generalsekretär in die Vorbereitung der Bundesratsanträge zur Ernennung von neuen Missionschefinnen und -chefs involviert.

Die federführende und antragstellende Direktion für Ressourcen (DR) organisiert jeweils die Hearings für die Kandidaten. Diese laufen standardisiert ab. In der Regel werden sie von der Staatssekretärin geführt. Weitere Teilnehmende sind: Direktorin DR, Generalsekretär EDA, wo betroffen Direktorin DEZA und Direktor KD sowie die zuständigen Abteilungschefs. Die DR stellt anschliessend die Anträge zuhanden des Departementschefs EDA. Über den Antrag an den Bundesrat entscheidet der Departementschef.

Fluktuation

Die Zahl der Austritte von versetzbarem Personal hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Folgende Austritte (Pensionierungen, Austritt aus Karriere, Kündigung) aus den verschiedenen Kategorien haben in den letzten vier Jahren stattgefunden.

Kategorie

Kategorie

Kategorie

2017

2018

2019

2020

Karriere Internationale Zusammenarbeit

20

20

12

9

Allgemeindienstliches Personal, versetzbar

9

3

7

7

Karriere Diplomatie

 

7

16

11

12

Karriere Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen

19

23

10

12

 

TOTAL

55

62

40

40

Die Durchlässigkeit mit anderen Departementen und dem Privatsektor wird vom EDA begrüsst und gefördert. Dadurch erreicht das EDA für die Mitarbeitenden eine Bereicherung ihrer Kompetenzen und Laufbahnen, die auch dem Departement zu Gute kommt und die Vertretung der Schweizer Interessen insgesamt stärkt.

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