Besuche von Staatsvertretern dienen der effizienten Pflege und Vertiefung der bilateralen Beziehungen. In der Schweiz werden sechs Arten von Besuchen unterschieden: vom feierlichen Staatsbesuch bis zum informellen Höflichkeitsbesuch. Organisiert werden sie alle von der Sektion Besuche und Zeremonien des Protokolls des EDA.

  • Staatsbesuch
    Der Staatsbesuch ist die höchste protokollarische Visite in der Schweiz. Er erfolgt auf Einladung des Bundesrats an ein ausländisches Staatsoberhaupt. Der Gesamtbundesrat und der Bundeskanzler empfangen den Staatsgast mit militärischen Ehren und den Nationalhymnen auf dem Bundesplatz in Bern.

Grundlagen des Bundespräsidiums, Der Bundesrat

  • Offizieller Besuch eines Staatsoberhaupts
    Der Besuch des ausländischen Staatschefs findet ebenfalls auf Einladung des Bundesrats statt, dieser wird aber durch den Bundespräsidenten vertreten. Er beschränkt sich in der Regel auf offizielle Gespräche mit einer Delegation des Bundesrats. Dem Gast werden die militärischen Ehren mit Abspielen der Nationalhymnen auf dem Landsitz Lohn in Kehrsatz erwiesen.
  • Offizieller Besuch eines Regierungschefs
    Der offizielle Besuch eines Regierungschefs in der Schweiz findet ebenfalls auf Einladung des Bundesrats statt. Er umfasst offizielle Gespräche mit einer Delegation des Bundesrats.
  • Offizieller Besuch eines Regierungsmitglieds
    Der offizielle Besuch eines Regierungsmitglieds findet auf Einladung seines bundesrätlichen Amtskollegen statt. Diese Art von Besuch findet am häufigsten statt und ist auf offizielle Gespräche beschränkt.
  • Offizieller Arbeitsbesuch
    Für den offiziellen Arbeitsbesuch eines Staatschefs, eines Regierungschefs oder eines Regierungsmitglieds gilt im Vergleich zu einem offiziellen Besuch im eigentlichen Sinne ein vereinfachtes Protokoll.
  • Höflichkeitsbesuch
    Ein Staatschef, ein Regierungschef oder ein Regierungsmitglied kann dem Bundespräsidenten oder einem anderen Mitglied des Bundesrats einen Höflichkeitsbesuch abstatten. Ein solches Treffen ist in der Regel auf 20 bis 30 Minuten beschränkt. Es gilt ein vereinfachtes Protokoll.

Weitere Aufgaben

Die Sektion Besuche und Zeremonien des Protokolls EDA organisiert ausserdem das Agrément für neue Missionschefs, die Überreichung von Beglaubigungsschreiben an den Bundespräsidenten sowie den Neujahrsempfang.

Weitere Aufgaben sind die Vorbereitung und Durchführung von Empfängen für das beim Bundesrat akkreditierte diplomatische Korps, die Festlegung der Kriterien für die Rangfolge im EDA und beim Bund sowie den VIP-Service an den Schweizer Flughäfen.

Letzte Aktualisierung 05.02.2024

Kontakt

Protokoll EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

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