Das EDA akkreditiert Medienschaffende, die für ausländische Medien tätig sind.
Voraussetzung / Anspruchsberechtigung
Als Vertreter ausländischer Medien gelten Journalisten oder Fotografen, die hauptberuflich für ein oder mehrere im Ausland produzierte Medien arbeiten. Als Vertreter gelten auch sogenannte "free lance" Journalisten oder Fotografen, die nachweisen können, dass sie regelmässig und hauptberuflich für ausländische Medien journalistisch tätig sind.
Für die Akkreditierung sind folgende Dokumente und Formulare an Kommunikation EDA (kommunikation@eda.admin.ch) einzureichen:
Die Akkreditierung ist 1 Jahr gültig
Die Akkreditierung für den Zugang zum Bundeshaus wird von der Bundeskanzlei ausgestellt.