UNO-Leitprinzipien
2011 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat die Leitprinzipien, welche die Pflichten der Staaten und die Verantwortung der Unternehmen hinsichtlich der menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten festlegen. Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf drei Säulen, welche 31 Prinzipien umfassen. Die erste Säule bezieht sich auf die staatliche Pflicht, die Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen durch private Akteure, wie etwa Unternehmen, zu schützen. Die zweite Säule zieht die Unternehmen zur Verantwortung Menschenrechte zu achten und ihre Sorgfaltsprüfung zu erfüllen. Die dritte Säule umfasst den Zugang zur Wiedergutmachung bei negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte durch wirtschaftliche Tätigkeiten.