- Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Auslandschweizerregister und Ausweispapieren
- Prüfung und Bearbeitung von Visumanträgen
- Bearbeitung von Zivilstandsangelegenheiten, Gesuchen um Einbürgerung oder Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft
- Hilfeleistung im Rahmen des konsularischen Schutzes und der Sozialhilfe
- Beratung und Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und von Schweizer Staatsangehörigen auf der Durchreise
- Führen der Buchhaltung
- Erledigung verschiedener administrativer Arbeiten, die für den Betrieb der Auslandvertretung erforderlich sind
Häufig gestellte Fragen
- Vielfältige berufliche und persönliche Begegnungen
- Arbeit in einem internationalen Umfeld
- Ständig wechselnde berufliche Herausforderungen
- Regelmässig wechselndes Arbeitsumfeld aufgrund der Versetzungsdisziplin
- Regelmässiger Neuaufbau des sozialen Beziehungsnetzes
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Teilweise schwieriges Arbeitsumfeld / Leben in Ländern mit erhöhten Sicherheitsrisiken
- Leben in Ländern mit schwierigen Sicherheitsbedingungen
- Mangelnde medizinische Versorgung
- Trennungen von Familie und Freunden
- Schulwechsel für die Kinder
- Leben unter extremen klimatischen Bedingungen
Die spannenden Herausforderungen, die das Arbeiten in Ländern rund um den Globus für konsularische Fachspezialistinnen und Fachspezialisten mit sich bringen, stellen sich für die Angehörigen/Begleitpersonen der versetzbaren Mitarbeitenden oft als grosse Hürde heraus. Der Berufsalltag erfordert oft ein persönliches Engagement, welches weit über die normalen Bürozeiten hinausgeht und von Mitarbeitenden einen sehr flexiblen Umgang mit ihrer Freizeit und ihrem Familienleben verlangt. Hinzu kommt die Versetzungsdisziplin, aufgrund welcher sich die Mitarbeitenden sowie deren Familien alle vier Jahre aus dem neu aufgebauten Umfeld verabschieden und in einem anderen, oft unbekannten Land neu starten müssen. Und dies inkl. Herausforderungen wie:
Selbstverständlich ist es aber dennoch möglich, Beruf und Familienleben zu vereinbaren. Es ist aber unverzichtbar, den Partner oder die Partnerin von Beginn weg miteinzubeziehen, intensiv über die kommenden Herausforderungen zu diskutieren und schliesslich den Entscheid für diese Lebensart gemeinsam zu treffen.
- Karriere «Internationale Zusammenarbeit»: ca. 1/3 im Ausland und 2/3 in der Schweiz
- Karriere «Diplomatie»: ca. 2/3 im Ausland und 1/3 in der Schweiz
- Karriere «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen(KBF)»: Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten Mitarbeitende der Karriere KBF während ihrer gesamten Laufbahn beim EDA im Ausland
- Konsularisches Fachpersonal: Konsularisches Fachpersonal arbeitet während der gesamten Laufbahn beim EDA mehrheitlich im Ausland. Ein Einsatz in der Schweiz für einen Zeitraum von 4 Jahren ist möglich.
Im EDA unterstehen Mitarbeitende der Karrieren «Diplomatie», «Internationale Zusammenarbeit» und «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen (KBF)» sowie das konsularische Fachpersonal der Versetzungsdisziplin. Mit anderen Worten, sie werden alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten in der Schweiz oder im Ausland (auch in fragile Kontexte) versetzt. Die Aufteilung zwischen Einsätzen an der Zentrale resp. im Ausland gestaltet sich von Karriere zu Karriere und von Person zu Person unterschiedlich:
Die Rekrutierung des konsularischen Fachpersonals orientiert sich am Personalbedarf des Departements. Links zu den Stelleninseraten für das versetzbare konsularische Fachpersonal werden online auf dem Stellenportal www.stelle.admin.ch publiziert.
Für eine Bewerbung als konsularisches Fachpersonal sollten Sie eine abgeschlossene kaufmännische Grundausbildung (mindestens Profil E) haben.
Besonders geeignet für diese Funktion sind Bewerberinnen und Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in einer öffentlichen Verwaltung, insbesondere einer Gemeinde-, Stadt- oder Kantonsverwaltung. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung sind zudem die Persönlichkeit, der Hintergrund und die Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Dank bilateralen Abkommen ist es für Begleitpersonen in vielen Gastländern möglich, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und, sofern es der lokale Stellenmarkt zulässt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Das EDA ist sich bewusst, wie wichtig die Ausübung eines Berufs für viele Begleitpersonen ist. Aus diesem Grund fördert das Departement die Berufstätigkeit mit einer breiten Palette von Massnahmen. Für Informationen steht Ihnen das Family Office zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2017 dürfen alle der Versetzungspflicht unterstehenden Personen des EDA ihre weiteren Staatsbürgerschaften behalten.
Die bisherige Regelung, wonach versetzbare Personen des EDA nur unbefristet angestellt werden konnten, wenn sie ausschliesslich das schweizerische Bürgerrecht besitzen, wurde aufgehoben.