Der Sprachdienst EDA erbringt seine Dienstleistungen für das gesamte Departement und verfügt über ein breites Netz an freischaffenden Übersetzerinnen und Übersetzern, die in die Amtssprachen oder in Drittsprachen übersetzen. Es steht auch neuen und gut qualifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern offen. Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu richten: freelance.translation@eda.admin.ch
Bei Interesse und Bedarf werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Übersetzungstest eingeladen. Nach bestandener Prüfung werden sie ins externe Netzwerk des Sprachdiensts EDA aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit dem EDA wird durch einen Rahmenvertrag geregelt.
Externe Übersetzerinnen und Übersetzer müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Übersetzerdiplom oder gleichwertiger Hochschulabschluss
- Mehrjährige Übersetzungserfahrung
- Vertrautheit mit den üblichen Informatikanwendungen und der computerunterstützten Übersetzung
- Breites Allgemeinwissen, reges Interesse an den internationalen Aspekten der Schweizer Politik und den Themenbereichen des EDA.