Europapolitik einfach erklärt
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will der Öffentlichkeit die schweizerische Europapolitik leichter zugänglich machen. In einer ersten Reihe von 60-Sekunden-Videos werden die Schwerpunkte der schweizerischen Aussenpolitik in Bezug auf die EU einfach erklärt.
Im Laufe der Jahre haben die Schweiz und die EU bilaterale Abkommen abgeschlossen, die Teil unseres Alltages geworden sind. © EDA
Die Schweiz liegt im Herzen der Alpen und im Zentrum Europas. Ihre geografische Lage und die kulturellen und sprachlichen Bindungen zu ihren Nachbarländern machen deutlich, wie wichtig die Beziehungen zur Europäischen Union (EU) für die Interessen und die Aussenpolitik der Schweiz sind. Die Beziehungen zur EU sind eng und vielfältig und betreffen zahlreiche Bereiche: von der Wirtschaft über die Forschung, die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen, den Handel, die Kultur bis hin zum Asylwesen.
In all diesen Bereichen haben die Schweiz und die EU bilaterale Abkommen abgeschlossen, die auf unterschiedliche Weise Auswirkungen auf das tägliche Leben der Schweizerinnen und Schweizer haben. 60-Sekunden-Videos auf YouTube und Instagram sollen diese Zusammenhänge veranschaulichen und der Öffentlichkeit die Schweizer Europapolitik näherbringen, namentlich die verschiedenen Aspekte der Beziehungen Schweiz–EU.
Dieses Projekt steht im Einklang mit der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 des Bundesrates, die der Kommunikation eine wichtige Rolle einräumt: Die digitale Kommunikation und das Potenzial der sozialen Medien sollen genutzt werden, um in der Öffentlichkeit das Verständnis für die Aussenpolitik der Schweiz zu fördern.
Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
Die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz–EU sind sehr wichtig. Die Zahlen sprechen für sich: 2019 stammten rund 70% der Schweizer Importe aus der EU und 52% der Schweizer Exporte gingen in die EU. Die Schweiz und die EU-Länder tauschen an einem Arbeitstag Waren im Wert von 1 Milliarde Franken aus. Die EU ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz, wobei insbesondere der Austausch mit den Nachbarstaaten massgeblich zum Wohlstand unseres Landes beiträgt.
Personenfreizügigkeit
Das Personenfreizügigkeitsabkommen berechtigt Staatsangehörige der Schweiz und der EU, ihren Arbeits- und Wohnort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsparteien frei zu wählen. Dies ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft, zum Beispiel den Nachweis eines Arbeitsvertrags. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist Teil des ersten Vertragspakets mit der EU, der Bilateralen I, die hauptsächlich den gegenseitigen Marktzugang betreffen.
Bilaterale Abkommen
Die wichtigsten vom Schweizer Volk angenommenen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sind die Bilateralen I und die Bilateralen II. Sie garantieren der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten den gegenseitigen Marktzugang für die jeweiligen Sektoren. Die Bilateralen I stellen zudem sicher, dass Schweizer Unternehmen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten nicht diskriminiert werden.
Die bilateralen Abkommen I sind rechtlich miteinander verknüpft: Wird ein Abkommen gekündigt, werden die übrigen automatisch ausser Kraft gesetzt (Guillotine-Klausel). Das wichtigste Abkommen der Bilateralen II ist das Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin, das die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung stärkt und ein effizienteres Asylverfahren ermöglicht.
Abkommen Schengen/Dublin
Das Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin ist Teil der Bilateralen II. Dabei geht es um Sicherheit und Asylanträge. Schengen erleichtert die Mobilität zwischen der Schweiz und den Ländern des Schengen-Raums und stärkt die internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung. Dublin vereinfacht das Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen.