Die Schweiz engagiert sich dafür, dass die Menschenwürde auch in bewaffneten Konflikten geschützt wird, und dass die Regeln des internationalen Rechts auch im Krieg eingehalten werden. Im Speziellen das Humanitäre Völkerrecht setzt der Art und Weise, wie Kriege geführt werden, Schranken, und verpflichtet die Konfliktparteien zu Massnahmen für den Schutz der Zivilbevölkerung und von Personen, die nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, wie z.B. gefangene Kämpfer. Die Menschenrechte, das Flüchtlingsrecht, das internationale Strafrecht sowie verschiedene regionale und nationale Gesetzgebungen vervollständigen den Schutz.

Als Vertragspartei der Genfer Konventionen setzt sich die Schweiz für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten ein. Dies mit folgenden Schwerpunkten: 

  • Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien, z.B. auch durch nicht-staatliche bewaffnete Gruppen
  • Konkrete Engagements für die Zivilbevölkerung, z.B. durch den Schutz von Patienten, Spitälern, medizinischem Personal und medizinischen Transporten
  • Durchführung von Forschungsarbeiten und Entwicklung von Leitlinien als Reaktion auf die jüngsten Herausforderungen für den Schutz der Zivilbevölkerung (mit Partnern wie dem Harvard Law School Program on International Law and Armed Conflict, der Universität der Vereinten Nationen, dem IKRK, CIVIC und dem Norwegischen Flüchtlingsrat), die zu Diskussionen und Debatten über diese Themen mit Regierungen und anderen Akteuren beitragen
  • Gestaltung der Rahmenbedingungen für humanitäre Aktivitäten, wie sie vom humanitären Völkerrecht vorgesehen sind, z.B. durch Debatten in der UNO Generalversammlung und dem Sicherheitsrat (die Schweiz führt die entsprechende UNO Freundesgruppe von Staaten an)
  • Leitung der Group of Friends für den Schutz der Zivilbevölkerung mit mehr als 25 UN-Mitgliedstaaten, die dem Sicherheitsrat konstruktiv-kritische Ratschläge erteilen, die Erklärungen der Gruppe vor dem Sicherheitsrat koordinieren und eine Themenwoche organisieren, in der verschiedene Nebenveranstaltungen zu den jährlichen Debatten des Sicherheitsrats vorgeschlagen werden

Schutz der medizinischen Mission und Terrorismusbekämpfung / Sanktionen

Während die medizinische Hilfe für Verletzte und Kranke, auch des militärischen Gegners, ein Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts ist, kriminalisieren gewisse Massnahmen der Terrorismusbekämpfung, diese medizinische Hilfe als Unterstützung von Terrorismus. Zum Beispiel können Krankenpfleger strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie verwundete Kämpfer, die als Terroristen gelten, pflegen.

Die Schweiz setzt sich deshalb dafür ein, dass dieser Zwiespalt und mögliche Lösungsansätze zwischen Staaten, aber auch zwischen humanitären Organisationen und Akteuren der Terrorismusbekämpfung diskutiert werden. Unabhängige Forschung und konkrete Massnahmen, wie zum Beispiel Ausnahmeklauseln für unparteiliche humanitäre Engagements, werden in internationalen Fora diskutiert.

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

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