Internationaler Strafgerichtshof
Die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ist ein Meilenstein in der Geschichte. Seine Grundlage ist das Römer Statut von 1998, das am 1.7.2002 in Kraft trat. Die internationale Gemeinschaft verfügt damit über eine ständige und allen Staaten zugängliche Gerichtsbehörde. Sie ist zuständig für die Beurteilung der schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren und das Gewissen der Menschheit zutiefst erschüttern:
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Kriegsverbrechen
- Verbrechen der Aggression
Der ICC wird nur dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht in der Lage oder nicht willens sind, diese Verbrechen zu verfolgen. Niemand kann sich unter Berufung auf seine Immunität einer Strafverfolgung entziehen. Dies gilt selbst für Staats- oder Regierungschefs.
Die Schweiz betrachtet die Aufarbeitung von Gewaltkonflikten als zentrale Voraussetzung für die Versöhnung und den nachhaltigen Frieden. Dazu gehört, den Opfern durch eine strafrechtliche Aufarbeitung Gerechtigkeit zu verschaffen. Die Schweiz wirkte darum bei der Schaffung des ICC mit und ratifizierte das Römer Statut im Jahr 2001. Sie engagiert sich seither dafür, dass weitere Staaten das Römer Statut des ICC ratifizieren und der Schutz der Opfer so verbessert wird. Bei den Verhandlungen zur Ergänzung des Römer Statuts um das sogenannte Verbrechen der Aggression spielte sie eine wichtige Rolle. Sie unterstützt den ICC dabei, sein Mandat effizient und wirksam zu verrichten.
Diese Aktivitäten sollen der Schweiz erlauben, die Zukunft des Gerichtshofs mitzugestalten und die internationale Strafgerichtsbarkeit sowie die Bekämpfung der Straflosigkeit zu stärken.
Weitere internationale Strafgerichte
Die Schweiz unterstützt weitere internationale Strafgerichte, welche Verbrechen verfolgen, die während eines bestimmten Zeitraums in einem bestimmten Gebiet begangen wurden (Ad-hoc-Gerichte). Seit den 1990er-Jahren hat die Staatengemeinschaft bereits mehrere solcher Gerichtshöfe eingesetzt:
- Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (1993)
- Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (1994)
- Sondergerichtshof für Sierra Leone (2000)
- Ausserordentliche Kammern in den Gerichten Kambodschas (ECCC) zur Verfolgung der in der Zeit des Demokratischen Kamputschea begangenen Verbrechen (2004)
- Sondergerichtshof für Libanon (2007)
- Mechanismus für Internationale Strafgerichtshöfe (2010)
- Ausserordentliche Afrikanische Kammern zur Verfolgung von Verbrechen in Tschad zwischen 1982 und 1990 (2012)
Zusammenarbeit der Schweiz mit den internationalen Strafgerichten
Da internationale Strafgerichte keine eigene Polizeikräfte haben, sind sie auf die Zusammenarbeit mit Staaten angewiesen. Die Schweiz hat gesetzliche Bestimmungen erlassen, welche die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und weiteren internationalen Strafgerichten ermöglicht und regelt.
Innerstaatliche Verfolgung der schwersten internationalen Verbrechen
Unter gewissen Umständen bietet das schweizerische Strafrecht die Möglichkeit, die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auf nationaler Ebene zu verfolgen, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keine Person mit schweizerischer Staatsbürgerschaft Täter oder Opfer des Verbrechens ist (sogenanntes Weltrechtsprinzip). Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung liegt bei der Bundesanwaltschaft. In Ausnahmefällen ist die Militärjustiz zuständig.