Der Paketansatz des Bundesrats
Die Schweiz strebt eine Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU an. Der Bundesrat hat deshalb im Februar 2022 neue Lösungsvorschläge in Form des Paketansatzes entwickelt und beschlossen:
- Statt die institutionellen Fragen in einem Abkommen zu regeln, das den Rahmen für andere Abkommen gibt (horizontaler Ansatz), sollen diese Fragen in jedem Abkommen einzeln gelöst werden (sektorieller Ansatz);
- statt eines Abkommens soll ein ganzes Abkommenspaket zur Diskussion kommen, das insgesamt ausgewogener ist. Dies ermöglicht einen breiten Interessenausgleich und erhöht die Erfolgsaussichten allfälliger Verhandlungen.
Die Schweiz möchte sich an EU-Programmen beteiligen und neue Abkommen abschliessen können, beispielsweise ein Stromabkommen, ein Abkommen zur Lebensmittelsicherheit sowie ein Gesundheitsabkommen.
In einzelnen Abkommen braucht die Schweiz Ausnahmen und Schutzklauseln, um ihre essentielle Interessen schützen zu können. Es ist wichtig, bei der Personenfreizügigkeit sicherzustellen, dass Weiterentwicklungen des EU-Rechts nicht zu einer Zuwanderung ins Sozialsystem führen, keine Unterminierung von Lohn- und Arbeitsbedingungen erfolgt und die Verfassungsmässigkeit sichergestellt ist.
Die Forderung von Ausnahmen rührt daher, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und daher weder die gleichen Rechte fordert, noch die gleichen Pflichten hat wie ein EU-Mitgliedstaat. Die Schweiz strebt – unter Wahrung ihrer politischen Eigenständigkeit – eine weitgehende Beteiligung am EU-Binnenmarkt an.