Humanitäre Diplomatie

Durch ihre Aktivitäten im Bereich der humanitären Diplomatie trägt die Schweiz dazu bei, Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen sowie vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Sie erarbeitet innovative Lösungen für aktuelle humanitäre Herausforderungen und setzt sich auf diplomatischer Ebene für bessere Rahmenbedingungen für humanitäre Akteure ein.

Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung bestehender Normen und die Entwicklung von Instrumenten für einen verstärkten Schutz der Zivilbevölkerung ein.

Dazu pflegt sie einen regelmässigen Dialog mit anderen Staaten, internationalen Organisationen, der Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen. Die Schweiz engagiert sich sowohl multilateral (z.B. in der UNO) als auch direkt in den betroffenen Ländern, denn nur so kann eine nachhaltige Wirkung erzielt werden.

© EDA

Die Schweiz verfolgt vier Hauptstossrichtungen:

  • Schutz der Zivilbevölkerung – für die Sicherheit und uneingeschränkte Achtung der Rechte von Zivilpersonen und nicht mehr an Kampfhandlungen beteiligten Personen 
  • Humanitäre Abrüstung – für das Verbot von Waffen, die gemäss den internationalen Verträgen geächtet sind, für die sachgerechte Bewirtschaftung von Munition und konventionellen Waffen sowie die humanitäre Minenräumung
  • Multilaterale Friedensförderung – für die wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen Humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030.
  • Klimawandel und Umweltzerstörung – Gewährleistung der menschlichen Sicherheit durch die Bewältigung der negativen Folgen des Klimawandels und der Umweltzerstörung.

Auf diese Weise will die humanitäre Diplomatie die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Zivilpersonen/Menschen eingrenzen. Sie trägt dazu bei, dass betroffene Personen ihre Rechte wahrnehmen können und humanitäre Hilfe sie rasch erreicht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen. 

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

  • Sicherheit und Respektierung der Rechte der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, insbesondere von verletzlichen Personen, sind Prioritäten der Schweizerischen Aussenpolitik.

  • Konventionelle Waffen sind nicht-nuklear, nicht-chemisch, nicht-biologisch und nicht-radiologisch; Das humanitäre Völkerrecht beschränkt oder verbietet den Einsatz von konventionellen Waffen

  • Die Förderung des Friedens ist eine der zentralen Aufgaben des EDA. Die Schweiz fördert den Frieden auf bilateraler sowie auf multilateraler Ebene.

Kontakt

Abteilung Frieden und Menschenrechte

Bundesgasse 32
3003 Bern

Telefon

+41 58 462 30 50

Zum Anfang