Die Schweiz unterstützt Initiativen, die die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch alle Konfliktparteien, inklusive bewaffnete Gruppen, und den humanitären Dialog mit diesen Gruppen fördern, sowie Organisationen, die einen Beitrag zur besseren Einhaltung des humanitären Völkerrechts leisten. Sie ist eine glaubwürdige Dialogpartnerin, einerseits als Vertragsstaat der Genfer Konventionen, andererseits aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich humanitärer Verhandlungen. 

Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, die an bewaffneten Konflikten beteiligt sind, haben die Pflicht, sich an das humanitäre Völkerrecht zu halten. Dieser Verpflichtung kommen sie in unterschiedlichem Masse nach, wie übrigens auch die Staaten. 

 

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

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