Europarat

Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Die Schweiz ist am 6. Mai 1963 als 17. Mitglied beigetreten.

Foto des Europapalasts in Strassburg
Der Europapalast in Strassburg.

Der Europarat mit Sitz in Strassburg wurde 1949 gegründet und ist die älteste und mitgliederstärkste zwischenstaatliche Organisation Europas. Seine Kernthemen sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. Er zählt heute 46 Mitgliedstaaten. 

Von den über 200 Übereinkommen des Europarats hat die Schweiz bisher mehr als die Hälfte ratifiziert. Die Konventionen bilden die Grundlage für Gesetzesänderungen und -harmonisierungen in den Mitgliedländern.

Eines der wichtigsten Übereinkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie ermöglicht Einzelpersonen, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Beschwerde einzulegen. Opfer einer Verletzung der in der Konvention oder einem ihrer Protokolle dargelegten Rechte und Sicherheiten können beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde einreichen. Die Rechtsverletzung muss von einem an die Konvention gebundenen Staat begangen worden sein.

Neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfügt der Europarat über folgende Organe:

  • das Ministerkomitee, bestehend aus den Aussenministern der 46 Mitgliedstaaten
  • die Parlamentarische Versammlung, deren Mitglieder von den nationalen Parlamenten bestimmt werden
  • den Kongress der Gemeinden und Regionen, der sich aus Vertretern der Gemeinden und Regionen der Mitgliedländer zusammensetzt
  • die Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen, welche sich aus Delegierten jener Organisationen zusammensetzt, die den Akkreditierungskriterien des Europarates entsprechen

Die Schweiz ist in der Parlamentarischen Versammlung mit 6 Parlamentariern und ihren Stellvertretern präsent, beim Kongress der Gemeinden und Regionen mit 6 Gemeinde- und Städtevertretern sowie 6 Kantonsvertretern. Zudem stellt sie, wie jedes Land, einen Richter am Menschenrechtsgerichtshof. Die Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat pflegt Kontakte, beobachtet die Vorgänge in Strassburg und erstattet regelmässig Bericht über die aktuellen Entwicklungen.

Letzte Aktualisierung 26.08.2022

Kontakt

Abteilung Eurasien

Sektion Europarat und OSZE

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon

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