
Informationen zu Einreise und Aufenthalt in der Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Nicht-Angehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration.
Wenn Sie eine Reise in die Schweiz planen, Besuch aus dem Ausland erwarten oder jemanden aus dem Ausland einladen möchten, können die Merkblätter für die Einreise in den Schengen-Raum und das Visaverfahren für Sie nützlich sein. Informationen zur Einreise in die Schweiz (Voraussetzungen, Aufenthaltsberechnung, Visumpflicht etc.) erhalten Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration.
Staatssekretariat für Migration – Einreise in die Schweiz
Europäische Kommission – Liste der anerkannten Reisedokumente (auf der rechten Seite unter „Info“)
Sie haben die Möglichkeit, die Gesamtdauer Ihrer Aufenthalte im Schengenraum, die gesamthaft maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen betragen darf, mit dem Aufenthaltsrechner zu berechnen.
Staatssekretariat für Migration: Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts / Aufenthaltsrechner
Einreise und Aufenthalt in der Schweiz für EU/EFTA-Angehörige
Sie sind EU/EFTA-Angehörige bzw. -Angehöriger und besitzen einen gültigen und anerkannten Ausweis. In diesem Fall benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz.
Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist. Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist mit den erforderlichen Dokumenten direkt in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Innert 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger der EU-25/EFTA bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Staatssekretariat für Migration (SEM)
SEM – Liste der kantonalen Migrationsbehörden
SEM – Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit
Personenfreizügigkeit Schweiz–EU/EFTA
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) informiert Sie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz im Rahmen der Personenfreizügigkeit.
SEM – Zur Personenfreizügigkeit Schweiz–EU/EFTA
SEM – Kurzfristiger Aufenthalt: Einreisevoraussetzungen
SEM – Langfristiger Aufenthalt
SEM – Aufenthaltsbewilligung für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA
Einreise und Aufenthalt in der Schweiz und im Schengenraum für Nicht-EU/EFTA-Angehörige
Sie besitzen weder die Schweizer Staatsangehörigkeit noch die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Lands. Die Einreisebestimmungen in die Schweiz variieren in diesem Fall je nach Staatsangehörigkeit, Einreisegrund und Aufenthaltsdauer.
Auf der Internetseite des Staatssekretariat für Migration SEM können Sie prüfen, ob für Sie eine Visumpflicht besteht und welche Reisedokumente bei der Einreise in die Schweiz anerkannt werden. Visumanträge von Staatsangehörigen mit Visumpflicht sind bei der Vertretung einzureichen, die für den Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers zuständig ist.
SEM – Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit
Links
Staatssekretariat für Migration – Einreise in die Schweiz
Europäische Kommission – Liste der anerkannten Reisedokumente (auf der rechten Seite unter „Info“)
Staatssekretariat für Migration: Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts / Aufenthaltsrechner
Staatssekretariat für Migration (SEM)
SEM – Liste der kantonalen Migrationsbehörden
SEM – Zur Personenfreizügigkeit Schweiz–EU/EFTA
SEM – Kurzfristiger Aufenthalt: Einreisevoraussetzungen
SEM – Langfristiger Aufenthalt
SEM – Aufenthaltsbewilligung für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA