Die für die gewerbliche Seeschifffahrt genutzten Schiffe unter Schweizer Flagge sind auf allen Weltmeeren im Einsatz. Sie sind Eigentum von privaten Schweizer Unternehmen und werden von Schweizer Reedereien betrieben. Die 1953 erlassene Gesetzgebung zur gewerblichen Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge ist in verschiedener Hinsicht veraltet. Sie trägt den heutigen Bedürfnissen und Umständen nicht genügend Rechnung, was internationale Wettbewerbsnachteile zur Folge hat. Deshalb führt nur ein sehr kleiner Teil der Schiffe in Schweizer Besitz auch die Schweizer Flagge.
Mit der Revision der Seeschifffahrtsgesetzgebung soll die Schweizer Flagge modernisiert und attraktiver werden. Zu diesem Zweck sollen insbesondere die Registrierungsvoraussetzungen gelockert, das Sanktionsregime flexibler ausgestaltet, die bestehenden Aufsichtsmassnahmen gesetzlich verankert werden, die mindestens den internationalen Anforderungen entsprechen. Neu soll eine attraktive Flagge mit zuverlässigen regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Gleichzeitig sollen auch die Bestimmungen zur internationalen Freizeitschifffahrt sowie die nationalen Bestimmungen für die internationale Rheinschifffahrt überprüft und wo nötig angepasst werden, um insbesondere die Registrierung dieser Art von Schiffen zu erleichtern.