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Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet die Grundrechte wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf einen gerechten Prozess und auf Achtung des privaten oder Familienlebens, die Meinungsäusserungsfreiheit oder das Verbot der Diskriminierung.