Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet die Grundrechte wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf einen gerechten Prozess und auf Achtung des privaten oder Familienlebens, die Meinungsäusserungsfreiheit oder das Verbot der Diskriminierung.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Konvention wurde am 4. November 1950 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegt und ist am 3. September 1953 in Kraft getreten. Die Schweiz hat sie 1974 ratifiziert.

Im Gegensatz zu anderen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte hat die EMRK einen Kontrollmechanismus eingerichtet, der es jeder Einzelperson erlaubt, nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenzugs, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde wegen Verletzung der Konvention oder ihrer Protokolle einzureichen. Bis zum 31.10.1998 wurden die Beschwerden durch die Europäische Kommission für Menschenrechte geprüft. Mit dem Inkrafttreten des 11. Zusatzprotokolls am 1. November 1998 wurde der Schutzmechanismus der EMRK grundlegend umgestaltet. Dies war der Moment, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in ein ständiges Gericht mit hauptberuflichen Richtern umgewandelt wurde und die Europäische Kommission für Menschenrechte ablöste.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Gerichtshof hat die Aufgabe, die Einhaltung der sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergebenden Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Strassburg und setzt sich insgesamt aus ebenso vielen Richterinnen und Richtern zusammen wie die EMRK Vertragsstaaten hat, also 46 (je Vertragsstaat ein Richter bzw. eine Richterin). Seit Januar 2021 amtet Andreas Zünd als Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Schweizer Regierung ist vor dem Gerichtshof durch den Fachbereich internationaler Menschenrechtsschutz des Bundesamts für Justiz vertreten. Formulare für Beschwerden beim Gerichtshof sowie ein Informationsblatt können beim Bundesamt für Justiz oder beim Gerichtshof bezogen werden.

Letzte Aktualisierung 06.06.2023

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