Krieg gegen die Ukraine – Massnahmen des Bundes seit dem 24.02.2022

Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine militärisch angegriffen und damit das Völkerrecht verletzt. Als Reaktion darauf beschloss der Bundesrat, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Zudem leistete der Bund humanitäre Unterstützung für die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine und in Nachbarstaaten. Zum Jahrestag des Beginns der Militäraggression bekundet der Bundesrat sein Mitgefühl mit der vom Krieg betroffenen Bevölkerung und beantragt die sofortige Freigabe eines neuen Hilfspakets in der Höhe von 140 Millionen Franken.

 An der offenen Tür eines Güterwagens stehen Männer in roten Jacken und laden Schachteln ein.
Angehörige des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH) bereiten eine Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine vor. © EDA

Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine militärisch angegriffen. Der Bundesrat verurteilte das Vorgehen Russlands umgehend als schwere Völkerrechtsverletzung. Insbesondere hat Russland gegen das völkerrechtlich verankerte Gewaltverbot und das Prinzip der territorialen Integrität der Staaten verstossen. Gleichzeitig drückte der Bundesrat seine Sorge um die Menschen in der Ukraine aus und betonte die Solidarität mit der Bevölkerung.

Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine setzt der Bund deshalb in verschiedenen Bereichen Massnahmen um, um den vom Krieg betroffenen Menschen zu helfen.

Am 22. Februar 2023 hat der Bundesrat ausserdem ein neues Nothilfepaket beantragt. Der Aktionsplan 2023 im Umfang von 140 Mio. CHF ist für die Ukraine und Moldau bestimmt. 

Aktionsplan für die Ukraine und die Region - Übersicht der Massnahmen (PDF, 3 Seiten, 218.5 kB, Deutsch)

Die in diesem Nothilfepaket vorgesehene Hilfe baut auf dem Engagement der Schweiz in der Ukraine und der Republik Moldau auf. Sie antwortet konkret auf Bedürfnisse und Anfragen der beiden Länder in Bereichen, in denen die Schweiz über spezifische Expertise verfügt.

Im Rahmen der nächsten IZA-Strategieperiode 2025–2028 hat der Bundesrat Mittel in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken zugunsten der Ukraine reserviert. Zusammen mit den für 2023–2024 vorgesehenen rund 300 Millionen Franken ergibt gibt das einen geschätzten Gesamtbetrag von rund 1,8 Milliarden Franken.

Eine Grafik zeigt verschiedene Aspekte der Schweizer Unterstützung für die Ukraine: Prinzipien von Lugano, Schwerpunkte der Schweiz beim Wiederaufbau in der Ukraine und den Betrag 1,8 Milliarden Franken, mit dem die Schweiz in den nächsten Jahren die Ukraine unterstützen wird.
Die Schweiz hilft den die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine und unterstützt den Wiederaufbauprozess. © EDA

Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Bund in folgenden Bereichen die Ukraine und die vom Krieg betroffene Bevölkerung unterstützt.

Humanitäre Hilfe

Unmittelbar nach Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben Mitglieder des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Polen und Moldau die Bedürfnisse abgeklärt und in enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Botschaft in Kyjiw (Kiew) Hubs für die konkrete Unterstützung der vom Krieg betroffenen Menschen eingerichtet. Von dort aus wurden die Lieferungen von Hilfsgütern koordiniert. Bislang hat die Humanitäre Hilfe des Bundes über 1000 Tonnen Hilfsgüter aus der Schweiz in die Ukraine transportiert und in der Ukraine über 4765 Tonnen lebenswichtiger Nahrungsmittel zur Unterstützung der Bevölkerung gekauft.

Im Rahmen des Aktionsplans Winterhilfe unterstützte der Bund ausserdem Projekte zur dringlichen Instandstellung zerstörter ziviler Infrastruktur (z.B. Notreparaturen im Energie-, Strassen- und Gesundheitsbereich). Verschiedene Projekte der Humanitären Hilfe konnten in Bereichen ansetzen, in denen die Entwicklungszusammenarbeit bereits tätig ist und starke Partnerschaften bestehen.

Seit Februar 2022 wurden über 70 Expertinnen und Experten des SKH in der Ukraine und in Moldau eingesetzt, um dort die Schweizer Vertretungen zu verstärken und die humanitären Organisationen vor Ort (IKRK, UNO, NGO) zu unterstützen.

Im Rahmen der nächsten IZA-Strategieperiode 2025–2028 hat der Bundesrat Mittel in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken zugunsten der Ukraine reserviert. Zusammen mit den für 2023–2024 vorgesehenen rund 300 Millionen Franken ergibt gibt das einen geschätzten Gesamtbetrag von rund 1,8 Milliarden Franken.

Entwicklungszusammenarbeit

Die Internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist in der Ukraine seit den 1990er-Jahren präsent. Das aktuelle Engagement beruht auf dem Kooperationsprogramm 2020–2023. Dieses umfasst die folgenden Schwerpunkte:

  • Stärkung demokratischer Institutionen,
  • Verbesserung der Gesundheit (Verbesserung der Grundversorgung)
  • nachhaltige Stadtentwicklung (z.B. Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität),
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (landwirtschaftliche KMU, Zugang zu Finanzdienstleistungen).

Dieses Engagement erweist sich als sehr relevant und wird mit den notwendigen Anpassungen fortgesetzt. Angepasst wurde im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zum Beispiel ein Projekt zur Rehabilitation von Kriegstraumata. Ein anderes Projekt liefert Chemikalien und   Hygieneartikel für die Milchproduktion in verschiedene Regionen. Dies soll ermöglichen, dass der Milchsektor finanziell überleben kann.  

Ukraine (Internationale Zusammenarbeit)

Finanzhilfe und multilaterale Unterstützung

Bei der Finanzhilfe nutzt der Bund Instrumente internationaler Organisationen wie der Weltbank oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Diese haben Fonds eingerichtet, um die Beiträge verschiedener Länder an die Ukraine zu bündeln.

Weil wegen des Krieges die Steuereinnahmen in der Ukraine eingebrochen sind, sorgt der Peace Fund der Weltbank dafür, dass der beispielsweise Angestellte des öffentlichen Dienstes – etwa Lehrer oder Polizistinnen – weiterhin einen Lohn erhalten. Die Schweiz unterstützte den Fonds 2022 mit 10 Mio. CHF und plant im 2023 eine weitere Unterstützung des ukrainischen Staatshaushaltes von 20 Mio. CHF. Über den Ukraine Relief, Recovery, Reconstruction and Reform Trust Fund (URTF) hilft die Schweiz bei der dringlichen Instandsetzung zerstörter Energie-Infrastruktur.

Über die EBRD setzt sich die Schweiz vor allem für die Privatwirtschaft in der Ukraine ein. Der Small Business Impact Fund hilft, Rahmenbedingungen für KMU zu verbessern. Dies erfolgt durch Beratung, Stärkung von Lieferketten, Zugang zu Finanzierungen oder die Einrichtung von Industrieparks. Über IFC (Internationale Finanz-Korporation) unterstützt die Schweiz ein Mischfinanzierungsinstrument mit 10 Mio. CHF, über das Kredite an Bauern und Landwirtschaftsunternehmen vergeben werden können. Über den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) investiert die Schweiz in den Horizon Capital Growth Fund, der Start-Ups im IT- und Exportbereich unterstützt.

Ukraine (SECO)

Frieden, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht

Ohne Gerechtigkeit wird ein dauerhafter Friede in der Ukraine nicht wiederhergestellt werden können. Daher unterstützt die Schweiz Mechanismen und Prozesse zur strafrechtlichen Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, wie etwa Kriegsverbrechen oder das Verbrechen der Aggression. So überwies die Schweiz z.B. mit 42 weiteren Staaten die Situation in der Ukraine an den Internationalen Strafgerichtshof. Das war die Voraussetzung dafür, dass der Chefankläger sofort mit der Untersuchung beginnen konnte.

Angesichts des Ausmasses an Verbrechen im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands, wird es allerdings unmöglich sein, alle Fälle strafrechtlich zu verfolgen. Daher unterstützt die Schweiz die Ukraine darin, die strafrechtliche Rechenschaftspflicht durch weitere Mechanismen und Aktivitäten zu ergänzen. In dieser Hinsicht unterstützt die Schweiz z.B. ukrainische Behörden in der Suche und der Identifizierung nach vermissten Personen. Auch Aktivitäten im Bereich der humanitären Entminung werden unterstützt, um die rasche Rückkehr von Zivilisten in ihr Zuhause und zu ihrem Eigentum zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt die Schweiz Untersuchungsmechanismen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der UNO.

Humanitäres Völkerrecht

Menschenrechtsdiplomatie

Frieden

Gute Dienste

Die Schweiz hat den beiden Parteien zu Beginn des Krieges ihre Guten Dienste angeboten. Dazu gehörten:

  • die Rolle als Gastgeberin für Gespräche und Treffen. Dazu bietet sie mit dem internationalen Genf eine etablierte Plattform. Als europäischer Sitz der Vereinten Nationen bietet Genf einen grossen Mehrwert für Friedensprozesse. Genf vereint Kontinuität, Expertise, Infrastruktur und relevante Akteure;
  • die inhaltliche Unterstützung von und Expertise bei möglichen Verhandlungen; 
  • Schutzmachtmandate. Die Ukraine hat gewünscht, dass die Schweiz ein Schutzmachtmandat für sie in Russland übernimmt. Damit das Schutzmachtmandat in Kraft treten kann, müsste Russland sein Einverständnis geben. Denn Schutzmachtmandate setzen nach Wiener Übereinkommen das Einverständnis aller drei beteiligen Staaten voraus. Wenn das Einverständnis Russlands eintrifft, kann die Schweiz im Rahmen einer Interessensektion innerhalb der Schweizer Botschaft in Moskau vor allem konsularische Dienstleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Russland leisten.

Gute Dienste

Wiederaufbauprozess

Anfang Juli 2022 hat der damalige Bundespräsident Ignazio Cassis gemeinsam mit dem ukrainischen Premierminister Denys Schmyhal erstmals alle wichtigen Partner (EU, internationale Organisationen) an einen Tisch gebracht, um den politischen Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine voranzubringen. Mit der «Lugano-Deklaration» wurde der politische Rahmen vorgestellt. Die Erklärung hält fest, dass die Ukraine den Prozess steuert, dass aber parallel dazu die Reformen weitergehen müssen. Die «Lugano-Prinzipien» als Teil der Erklärung umfassen gemeinsame Richtwerte für die Zukunft. An der Konferenz in Lugano waren 59 Staaten und Organisationen mit Delegationen vertreten.

Die «Lugano-Prinzipien» wurden an den Konferenzen von Berlin (Oktober 2022) und Paris (Dezember 2022), bei denen es jeweils um die Unterstützung der Ukraine und die Weiterführung des Wiederaufbauprozesses ging, aufgegriffen. Das Folgetreffen zur Ukraine Recovery Conference von Lugano fand im Juni 2023 in London statt. Dort war die Einbindung des Privatsektors in den Wiederaufbauprozess eines der Hauptthemen.

Unterstützung der Prinzipien von Lugano

Dossier URC2022

Unterstützung künftiger Massnahmen

Im Rahmen der nächsten IZA-Strategieperiode 2025–2028 hat der Bundesrat Mittel in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken zugunsten der Ukraine reserviert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 5-10% des gesamten IZA-Budgets, die für Unterstützungsaktionen (humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit) zugunsten der Ukraine und der Region eingesetzt werden, plus das Ausgabenwachstum in dieser Strategieperiode, das vorsorglich für den Wiederaufbau in der Ukraine reserviert wird (rund 650 Millionen Franken). 

Zusammen mit den für 2023–2024 vorgesehenen rund 300 Millionen Franken ergibt gibt das einen geschätzten Gesamtbetrag von rund 1,8 Milliarden Franken.

Internationale Organisationen

Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands wurde die Situation in der Ukraine in verschiedenen Organisationen immer wieder thematisiert. So hat sich der UNO-Sicherheitsrat regelmässig mit der Ukraine befasst.

Die Schweiz hat in ihren Stellungnahmen sowohl vor der UNO-Generalversammlung als auch im UNO-Sicherheitsrat, dem sie seit Anfang 2023 als nichtständiges Mitglied angehört, die russische Militäraggression scharf verurteilt und sich stets für die Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt.

Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf setzte - auch mit Unterstützung der Schweiz - eine Untersuchungskommission ein, die im Zusammenhang mit dem Konflikt Informationen über Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sammeln soll.

Auch bei den Debatten im Europarat und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über die Situation in der Ukraine hat die Schweiz jedes Mal Stellung bezogen.

Newsticker UNO-Sicherheitsrat

OSZE

«Mittelfristig ist es sehr wichtig, alle am Tisch zu haben»

Europarat

«Der Schock war gross, aber er hat den Europarat nicht geschwächt, im Gegenteil»

Forschung und Erhalt Kulturgüter

Über den Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung wurde ein Kredit für wissenschaftliche Solidarität zugunsten ukrainischer Forscherinnen und Forscher in der Schweiz in Höhe von 9 Millionen Franken eingerichtet.

Der Bund setzte sich für den Schutz des reichhaltigen ukrainischen Kulturerbes ein, indem er Projekte von Akteuren der Schweizer Zivilgesellschaft finanzierte sowie internationale Organisationen wie die UNESCO oder die OSZE finanziell unterstützte. Um die Zerstörung und den illegalen Transfer ukrainischer Kulturgüter zu verhindern, wurden Gelder beispielsweise für verstärkte Grenzkontrollen und die Einrichtung einer Online-Plattform zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Ländern bereitgestellt.

An über fünfzig Museen in den Regionen Odessa und Charkiw wurde Schutz- und Verpackungsmaterial geliefert, das in der Ukraine nicht mehr erhältlich ist. Darüber hinaus wurden mehrere einzigartige Werke aus der Sammlung des Nationalen Kunstmuseums in Kiew in die Schweiz gebracht, um sie zu erhalten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Seit Dezember 2022 sind sie im Kunstmuseum Basel zu sehen. In öffentlichen Bibliotheken der Schweiz wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundes eine Sammlung von Büchern in ukrainischer Sprache aufgebaut.

Krieg in der Ukraine: Massnahmen für Forschende (Schweizerischer Nationalfonds)

Sanktionen

Am 28. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz die Sanktionen der EU gegen Russland und Belarus übernimmt und somit deren Wirkung verstärkt. Auch den folgenden Sanktionspaketen der EU hat sich die Schweiz binnen kürzester Frist angeschlossen..

Die Sanktionen umfassen unter anderem gezielte Massnahmen gegen über 1450 Personen und 206 Organisationen (Vermögenssperre und Reiseverbote), zahlreiche Massnahmen im Finanzbereich, Handelsverbote für bestimmte Güter sowie das Verbot, bestimmte Dienstleistungen für die russische Regierung oder russische Unternehmen zu erbringen. Zudem beteiligt sich die Schweiz an den Preisobergrenzen für russisches Rohöl und Erdölprodukte (oil price cap). Die Schweiz achtet darauf, dass die Sanktionen Ausnahmen enthalten, um humanitäre Aktivitäten nicht zu behindern.

An der Neutralität der Schweiz ändert sich mit der Übernahme der EU-Sanktionen nichts. Die Schweiz befolgt die Neutralität im engeren Sinne, also das Neutralitätsrecht, nach wie vor uneingeschränkt. Sie begünstigt keine Kriegspartei militärisch. Der Bundesrat hat aber den Gestaltungsraum genutzt, den die Neutralitätspolitik zulässt: Bei der Entscheidung, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen, hat er der Tatsache Rechnung getragen, dass die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine eine schwerwiegende Verletzung elementarer Völkerrechtsnormen darstellt.

Die effektive und lückenlose Umsetzung der erlassenen Sanktionen ist für den Bundesrat prioritär. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren internationalen Partnern funktioniert in diesem Bereich auf technischer Ebene reibungslos. Die zuständigen Expertinnen und Experten tauschen sich täglich mit Sanktionsbehörden verschiedenster Länder aus. Der Informationsaustausch ist auf Grundlage des Embargogesetzes möglich und wird von den Schweizer Behörden aktiv praktiziert. Die Schweiz ist entschlossen, die gute Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern konstruktiv und an gemeinsamen Werten und Zielen orientiert fortzuführen und wo notwendig zu intensivieren.

Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SECO)

Fragen und Antworten zur Neutralität der Schweiz

Migration

Im März 2022 entschied der Bundesrat erstmals, den Schutzstatus S zu aktivieren. Dieser Status gewährt Schutzsuchenden aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Im November 2022 gab der Bundesrat bekannt, den Schutzstatus S bis März 2024 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Die Schweiz gewährte bis Ende April 2023 über 80’000 Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S. Davon waren per Ende April 2023 über 65'600 Status S aktiv. 

Die Schweiz hat sich im Rahmen der «Solidarity-Platform Moldova» ausserdem bereit erklärt, ein Kontingent (500 Personen) von ukrainischen Schutzsuchenden aufzunehmen, die sich in Moldau aufhalten. Weiter hat die Schweiz Zivilpersonen aus der Ukraine zur Behandlung akuter körperlicher Krankheiten aufgenommen. Darüber hinaus haben weitere besonders schutzbedürftige Gruppen wie Waisen- oder Pflegekinder in der Schweiz Zuflucht gefunden.

Informationen zur Ukraine-Krise (SEM)

Finanzielle Unterstützung des Bundes seit dem 24.02.2022

Bis zum 30. September 2023 hat der Bund die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung in der Schweiz oder dem Ausland seit Beginn des Konflikts mit insgesamt 2,3 Milliarden Franken unterstützt.

320 Millionen Franken (14%) davon stammen von den drei für die internationale Zusammenarbeit (IZA) zuständigen Einheiten (DEZA, SECO und AFM) für humanitäre Hilfe sowie Massnahmen der Entwicklungs- und wirtschaftlichen Zusammenarbeit: Dabei handelt es sich beispielsweise um die Lieferung von über 1200 Tonnen Hilfsgütern, die Unterstützung der Gesundheitssysteme, der Dezentralisierung und der Digitalisierung, der Berufsbildung und von KMU oder die Stärkung des Agrarsektors. Einige Projekte und multilaterale Fonds sind länderübergreifend aufgestellt. So kamen mehr als 45 Millionen Franken der IZA-Ausgaben der vom Krieg betroffenen Bevölkerung in Ländern der Region, insbesondere in Moldova, zu Gute. 

Rund 33 Millionen Franken (1%) stammen vom VBS und bestanden mehrheitlich aus Materialspenden, die in die Ukraine geliefert wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Löschfahrzeuge, Gesundheitsmaterial oder Winterkleider.

1,95 Milliarden Franken (84%) stammten vom Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Aufnahme und Unterstützung von Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Dies beinhaltet beispielsweise die Unterstützung des Bundes an die Kantone für die Sozialhilfe, die Verwaltungskosten oder verschiedene kantonale Unterstützungsprogramme.

Auch andere Bundesämter beteiligten sich mit rund 26 Millionen Franken (1%) an der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung, beispielsweise durch den Schutz von Kulturgütern, durch die Unterstützung ukrainischer Forschender in der Schweiz oder in der Organisation der Ukraine Recovery Conference in Lugano.

Engagement der Schweiz vor 2022

Die Schweiz und die Ukraine pflegen seit der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 gute und vielfältige diplomatische Beziehungen. Der Bund kann sich bei der Unterstützung der Ukraine auf ein enges Netz von Kontakten und Partnern stützen.

Internationale Zusammenarbeit

Nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine von 2014 beschloss die Schweiz 2015 eine deutliche Erhöhung ihres Engagements in der Ukraine. Das Budget der internationalen Zusammenarbeit wurde für die Kooperationsstrategie 2015-2018 nahezu verdoppelt und seither weiter ausgebaut. Zudem wurde der Einsatz von DEZA und SECO durch die Abteilung Frieden und Menschenrechte (damals Abteilung Menschliche Sicherheit) und die humanitäre Hilfe des Bundes verstärkt. 2015 erreichten mehrere Konvois aus der Schweiz die Separatistengebiete in der Ostukraine, wo sie der Bevölkerung Chemikalien zur Aufbereitung von Trinkwasser und Medikamente zur Verfügung stellten. Die Schweiz war damit der erste Drittstaat, der in diesem Umfang Hilfsgüter auf beide Seiten der sogenannten Kontaktlinie lieferte. Insgesamt hat die Schweiz von 2014 bis 2021 in der Ukraine bilaterale internationale Zusammenarbeit im Umfang von CHF 250 Mio. geleistet, davon CHF 41,5 Mio. humanitäre Hilfe.

Ukraine (Internationale Zusammenarbeit)

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

2014 hatte die Schweiz den Vorsitz der OSZE inne. In dieser Funktion war sie massgeblich beteiligt an den internationalen Efforts zur Deeskalation der Lage in der Ukraine. Angesichts der Massendemonstrationen in Kyjiw sowie weiteren ukrainischen Städten im Winter 2013/14, welche aufgrund der scharfen Reaktion der Sicherheitskräfte zu vielen zivilen Opfern führten, entschied der Ständige Rat der OSZE am 21. März, eine zivile Sonderbeobachtungsmission in die Ukraine zu entsenden. Diese Mission berichtete fortan regelmässig über die Sicherheitslage sowie zu weiteren Themen und leistete auch Mediationsunterstützung. Mit dem Schweizer Alexander Hug stellte die Schweiz über mehrere Jahre den stv. Missionschef (2014-18). Als Reaktion auf den Konflikt in der Ostukraine wurde von der OSZE die Trilaterale Kontaktgruppe (TKG) ins Leben gerufen und bei hochrangigen Verhandlungen in Minsk – gemeinsam mit den Normandie-Vier (die Staats-und Regierungschefs von FR, DE, UA und RU) die Vereinbarungen als Grundlage für den weiteren Verhandlungsprozess festgelegt. Die vom CH-Vorsitz ernannte Sondergesandte für die Ukraine und die TKG, CH-Diplomatin Heidi Tagliavini, war damals vor Ort. Im Rahmen der Verhandlungen der TKG übernahm die Schweiz verschiedene Schlüsselrollen: nebst Tagliavini stellte sie weiteres Personal zur Verfügung, so Heidi Grau als Sondergesandte (2020-2021) und Toni Frisch als Koordinator der humanitären Arbeitsgruppe der TKG (2015-21). Die damalige Krise in und um die Ukraine hat eine tieferliegende Krise der europäischen Sicherheit offengelegt. Im Rahmen des OSZE-Vorsitzes 2014 wurde in enger Zusammenarbeit mit Serbien (Vorsitz 2015) und Deutschland (Vorsitz 2016) ein Experten-Gremium ins Leben gerufen, mit dem Auftrag, einen Bericht und Vorschläge zu erarbeiten (Panel of Eminent Persons on European Security as a Common Project).

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Letzte Aktualisierung 16.10.2023

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