Im Rahmen der internationalen Antikorruptions-Konventionen der UNO, des Europarats und der OECD kontrollieren die Vertragsstaaten gegenseitig den nationalen Vollzug. Dadurch entsteht ein politischer Druck, dass alle Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen gleichmässig nachkommen.
Die Schweiz beteiligt sich wie alle anderen Vertragsstaaten an den Überprüfungsmechanismen, das heisst: Sie unterzieht sich regelmässigen Examen durch jeweils zwei andere, zufällig ausgeloste Staaten, und sie prüft ihrerseits andere Staaten.
Die Überprüfungsmechanismen folgen unterschiedlichen Regeln. Gemeinsam ist ihnen, dass am Ende jeweils ein Bericht publiziert wird, der auch Empfehlungen enthalten kann. Die Länderberichte der Schweiz sind auf den Websites der federführenden internationalen Organisationen abrufbar:
UNO – UNCAC
Europarat - GRECO
OECD