In den letzten zwanzig Jahren hat das allgemeine Bewusstsein zugenommen, dass die Korruption Staat, Gesellschaft und Wirtschaft schwer schädigt und deshalb umfassend bekämpft werden muss. Aus dieser Erkenntnis heraus wurden um die Jahrhundertwende drei internationale Übereinkommen abgeschlossen, deren Umsetzung durch Länderexamen überprüft wird. Das Ziel «Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren» ist auch ein Element der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Von der internationalen Ebene gehen also wichtige Anregungen für die Korruptionsprävention und -bekämpfung auch auf nationaler Ebene aus; gleichzeitig lässt die Schweiz ihre Erfahrungen aus der Praxis einfliessen in die Weiterentwicklung internationaler Standards.

Internationale Übereinkommen

Länderexamen in der Korruptionskämpfung

Im Rahmen der internationalen Antikorruptions-Konventionen der UNO, des Europarats und der OECD kontrollieren die Vertragsstaaten gegenseitig den nationalen Vollzug. Dadurch entsteht ein politischer Druck, dass alle Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen gleichmässig nachkommen.

Die Schweiz beteiligt sich wie alle anderen Vertragsstaaten an den Überprüfungsmechanismen, das heisst: Sie unterzieht sich regelmässigen Examen durch jeweils zwei andere, zufällig ausgeloste Staaten, und sie prüft ihrerseits andere Staaten.

Die Überprüfungsmechanismen folgen unterschiedlichen Regeln. Gemeinsam ist ihnen, dass am Ende jeweils ein Bericht publiziert wird, der auch Empfehlungen enthalten kann. Die Länderberichte der Schweiz sind auf den Websites der federführenden internationalen Organisationen abrufbar:

UNO – UNCAC

Europarat - GRECO

OECD 

Korruptionsbekämpfung in der Schweiz

Die Umsetzung der internationalen Vertragsverpflichtungen und die Behandlung der Empfehlungen ist in der Schweiz – ebenso wie die Korruptionsbekämpfung insgesamt – eine Querschnittaufgabe, an der verschiedene Bundesämter und Behörden auf allen Ebenen beteiligt sind. Zwecks Übersicht und Koordination hat der Bundesrat am 19. Dezember 2008 eine Interdepartementale Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung eingesetzt. Das EDA hat den Vorsitz und führt das Sekretariat der IDAG Korruptionsbekämpfung.

EDA: Interdepartementale Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung

Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die «Strategie des Bundesrates gegen die Korruption (2021-2024)» verabschiedet. Diese definiert Ziele von der Prävention über die Strafverfolgung bis zur internationalen Zusammenarbeit. Sie zeigt Massnahmen auf, die sich direkt an die Bundesverwaltung richten und von dieser umgesetzt werden sollen. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) Korruptionsbekämpfung zeichnet für das Monitoring verantwortlich und fördert die Umsetzung der Massnahmen, indem sie den Informationsaustausch über die erzielten Fortschritte organi­siert und das Zusammenwirken der zuständigen Bundes­ämter anregt.

Strategie des Bundesrates gegen die Korruption (2021-2024) (PDF, 16 Seiten, 2.6 MB, Deutsch)

Letzte Aktualisierung 12.09.2022

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