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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Das Protokoll ergänzt das Europäische Rahmenübereinkommen vom 21. Mai 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden und die dazu gehörigen Zusatzprotokolle von 1995 über die rechtlichen Aspekte und von 1998 über die interterritoriale Zusammenarbeit. Alle diese multilateralen Instrumente wurden von der Schweiz unterzeichnet und ratifiziert und werden heute angewandt.
Auf der Grundlage des Protokolls können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der verschiedenen europäischen Länder, die dem Protokoll beigetreten sind, eine Einrichtung für die grenzüberschreitende oder interterritoriale Zusammenarbeit in Form eines «Verbunds für euroregionale Zusammenarbeit» errichten.
Die Schweiz ist im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sehr aktiv. Entlang der Grenze ist namentlich auf Initiative der Kantone ein enges Netzwerk entstanden. Mit dem Beitritt können die Aktivitäten auf diesem Gebiet weiter ausgebaut werden, da ein zusätzliches Rechtsinstrument zur Verfügung steht. Die im Protokoll vorgesehene Rechtsform eines solchen Verbunds könnte beispielsweise schon bald für ein Projekt in der französisch-waadtländisch-genferischen Region verabschiedet werden.
Die Konferenz der Kantonsregierungen, die zum Postulat konsultiert wurde, hat bekannt gegeben, dass sich alle Kantone, die dazu Stellung nahmen, positiv äusserten. Das Protokoll tritt nach seiner Ratifikation in Kraft.
Für weitere Informationen:
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