Bern, Medienmitteilung, 16.04.2010

Die Schweiz verurteilt mit Nachdruck die Hinrichtung von zwei wegen Kollaboration angeklagten palästinensischen Gefangenen, die am 15. April 2010 in einem Gefängnis im Gazastreifen stattfand. Die Hinrichtung erfolgte auf Befehl der Behörden in Gaza.

Das EDA ruft die Behörden in Gaza dazu auf, unverzüglich alle anderen Todesurteile aufzuheben und die Todesstrafe nicht anzuwenden. Sie verlangt, dass alle An­geklagten Anrecht auf ein Untersuchungs- und Gerichtsverfahren erhalten, das den geltenden internationalen Normen entspricht.  

Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehört zu den Prioritäten der Schweiz. Sie fordert die palästinensischen Behörden auf, die Todesstrafe abzuschaffen oder zumindest bis auf weiteres ein sofortiges Moratorium für die Todesstrafe zu erklären.  


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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