Bern, Medienmitteilung, 17.09.2010

Der Bundesrat hat einen Bericht über das humanitäre Völkerrecht und die heutigen bewaffneten Konflikte verabschiedet. Er kommt darin zum Schluss, dass die grösste Herausforderung in der effektiven Durchsetzung der bestehenden Regeln liegt. Die Schweiz verfolgt verschiedene Initiativen im Hinblick auf eine Klärung und Stärkung sowie auf eine Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.

Ein zentrales Anliegen des humanitären Völkerrechts gilt dem Schutz von Personen, die nicht an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen. Heute werden bewaffnete Konflikte immer mehr zwischen militärisch ungleichen Gegnern ausgetragen. Damit sind besorgniserregende Entwicklungen verbunden: Die Kampfzonen verlagern sich zum Beispiel oft mitten unter die Zivilbevölkerung.  

Das geltende Recht wird diesen Trends weitgehend gerecht, wobei neues Gewohnheitsrecht gewisse Entwicklungen auffängt. Die Schweiz führt zahlreiche Projekte durch, die auf eine inhaltliche Bekräftigung oder Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts abzielen. Reformbedarf besteht vor allem bei den Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen. Die Schweiz hat sich deshalb grundsätzlich bereit erklärt, ein zweites periodisches Treffen der Vertragsstaaten der Genfer Konventionen durchzuführen, das den Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen im humanitären Völkerrecht gewidmet sein könnte. 

Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (08.3445 vom 20. August 2008). 

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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