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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Ein zentrales Anliegen des humanitären Völkerrechts gilt dem Schutz von Personen, die nicht an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen. Heute werden bewaffnete Konflikte immer mehr zwischen militärisch ungleichen Gegnern ausgetragen. Damit sind besorgniserregende Entwicklungen verbunden: Die Kampfzonen verlagern sich zum Beispiel oft mitten unter die Zivilbevölkerung.
Das geltende Recht wird diesen Trends weitgehend gerecht, wobei neues Gewohnheitsrecht gewisse Entwicklungen auffängt. Die Schweiz führt zahlreiche Projekte durch, die auf eine inhaltliche Bekräftigung oder Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts abzielen. Reformbedarf besteht vor allem bei den Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen. Die Schweiz hat sich deshalb grundsätzlich bereit erklärt, ein zweites periodisches Treffen der Vertragsstaaten der Genfer Konventionen durchzuführen, das den Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen im humanitären Völkerrecht gewidmet sein könnte.
Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (08.3445 vom 20. August 2008).
Für weitere Auskünfte:
Viktor Vavricka, Chef Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht EDA, Mobile +41 79 703 76 28.
Adresse für Rückfragen:
Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch