Medienmitteilung, 20.11.2023

Im Auftrag des EDA und WBF ziehen zwei externe Studien Bilanz über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte 2020−2023 (NAP) sowie von Sorgfaltsprüfungsverfahren zur verantwortungsvollen Unternehmensführung durch Schweizer Unternehmen. Das EDA und WBF werden gestützt auf die Erkenntnisse der Studien den NAP für die nächsten vier Jahre aktualisieren. Mit der Förderung von Menschenrechten in wirtschaftlichen Tätigkeiten leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.

Das EDA und WBF koordinieren gemeinsam den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2020−2023. Dieser hat zum Ziel, die Menschenrechte in wirtschaftlichen Aktivitäten des Bundes und des Privatsektors zu schützen. Mit dem NAP unterstützt der Bund die Unternehmen mit Schulungen, Sensibilisierungsveranstaltungen und praktischen Hilfsmitteln bei der Durchführung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung.

Leistungsausweis für Bund und Unternehmen

Um Rechenschaft über die bisherige Umsetzung des NAP abzulegen und Optimierungspotenzial für das künftige Vorgehen zu identifizieren, beauftragten das EDA und WBF ein Konsortium mit der Evaluation des NAP. Dieses setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Menschenrechtszentrums der Universität Zürich, der Good Rechtsanwälte GmbH sowie der Business-Development-Beratung engageability. Der Evaluationsbericht bekräftigt die Relevanz des NAP als Instrument zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und veranschaulicht, dass die geplanten Massnahmen weitgehend umgesetzt wurden. Zudem zeigen die Empfehlungen der Evaluation auf, wie der NAP weiterentwickelt und seine Wirkung verbessert werden könnte.

Das EDA und WBF haben zudem die Umsetzung der Sorgfaltsprüfungsverfahren zur verantwortungsvollen Unternehmensführung durch Schweizer Unternehmen von der Beratungsfirma ECOFACT AG und dem Soziologischen Institut der Universität Zürich analysieren lassen. Der Bericht veranschaulicht, dass Schweizer Unternehmen gewisse Sorgfaltsprüfungsmassnahmen umsetzen und unterstreicht den Bedarf einer systematischen Anwendung dieser Massnahmen im Einklang mit den internationalen Standards. Konkrete Empfehlungen zuhanden des Bundes zeigen auf, wie weitere Fortschritte erzielt werden können.

Aktualisierung des Nationalen Aktionsplans «Wirtschaft und Menschenrechte»
Die Förderung der Menschenrechte und der verantwortungsvollen Unternehmensführung sind wichtige Pfeiler der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik. Der Bundesrat hat am 15. November 2023 das EDA und WBF mit der Aktualisierung des NAP für die nächste Legislaturperiode 2024–2027 beauftragt. Die beiden Departemente werden sich dabei auf die Erkenntnisse der beiden Studien stützen und erneut Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft miteinbeziehen.

 

 

Link /Dokumente

Verlinkung zu NAP-Website https://www.nap-bhr.admin.ch/napbhr/de/home.html :

-   Bericht «Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023»

-   Stellungnahme des EDA und WBF zum Bericht «Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023»

-     Bericht «Studie zur Umsetzung der Instrumente zur Sorgfaltsprüfung für die verantwortungsvolle Unternehmensführung bei Schweizer Unternehmen»

-     Stellungnahme des EDA und WBF zum Bericht «Studie zur Umsetzung der Instrumente zur Sorgfaltsprüfung für die verantwortungsvolle Unternehmensführung bei Schweizer Unternehmen»

 


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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