Schweiz organisiert im Juni 2024 auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine

Medienmitteilung, 10.04.2024

An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat die Ergebnisse der exploratorischen Phase zur hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Die Voraussetzungen, damit die Konferenz einen Friedenprozess anstossen kann, sind in genügendem Masse gegeben. In einem ersten Schritt soll ein gemeinsames Verständnis der teilnehmenden Staaten entwickelt werden, im Hinblick auf einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Die Konferenz wird voraussichtlich im Juni 2024 auf dem Bürgenstock durchgeführt.

Eine Grafik mit einem blauen und einem gelben Kreis, die ineinander übergehen. Darunter stehen – ergänzt durch ein Schweizerkreuz – die Angaben «Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine», der Ort «Bürgenstock – Lake Lucerne» und das Datum «15.-16. Juni 2024».
Das Logo der hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine. © EDA

Bundespräsidentin Viola Amherd empfing im Januar 2024 den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zu Gesprächen in Bern. Sie sicherte Präsident Selenskyj damals die Unterstützung zu, eine hochrangige Friedenskonferenz in der Schweiz zu organisieren. Der Bund hat seither in direkten Kontakten mit zahlreichen Staaten die Möglichkeiten und die Wege eines Friedenprozesses geprüft. Während der ersten exploratorischen Phase führte die Schweiz Gespräche mit Mitgliedern der G7-Staaten, mit der EU wie auch mit Vertretern des Globalen Südens wie China, Indien, Südafrika, Brasilien, Äthiopien und Saudi-Arabien. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat von den bisherigen Ergebnissen Kenntnis genommen und die nächsten Schritte diskutiert. Eine hochrangige Konferenz als Start eines solchen Prozesses findet derzeit international genügend Zustimmung: Diese wird somit im Juni 2024 auf dem Bürgenstock geplant, auf Einladung von Bundespräsidentin Viola Amherd.

Die Konferenz soll eine Plattform für einen hochrangigen Dialog über Wege zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine auf der Grundlage des Völkerrechts und der UNO-Charta bieten. Sie soll ein gemeinsames Verständnis des Rahmens schaffen, der diesem Ziel förderlich ist, sowie einen konkreten Fahrplan für den Friedensprozess.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bis Juni noch einige Unbekannte gibt, sieht es aber aufgrund der langen diplomatischen Tradition der Schweiz sowie der ermutigenden Rückmeldungen während der exploratorischen Phase als seine Verantwortung an, einen Beitrag zum Friedensprozess in der Ukraine zu leisten. Damit ist die exploratorische Phase beendet und die Umsetzungsphase gestartet.

Für die Vorbereitung des Anlasses sind eine Task Force des EDA unter der Leitung von Botschafter Gabriel Lüchinger und eine interdepartementale Steuerungsgruppe (EDA, VBS, EJPD und WBF) unter der Leitung von Bundesrat Ignazio Cassis zuständig. Die Task Force arbeitet ebenfalls an den notwendigen sicherheitspolitischen wie logistischen Aspekten im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden des Bundes und der Armee sowie mit den Kantonen Nidwalden, Luzern und Zürich.


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Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Medienmitteilung, 10.04.2024

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 setzt sich der Bund für die humanitären Bedürfnisse der Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung und den längerfristigen Wiederaufbau des Landes ein. Diese Unterstützung baut auf der bestehenden Zusammenarbeit mit der Ukraine auf und soll in den nächsten zwölf Jahren intensiviert werden, wie der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 entschieden hat. Er sieht vor, hierfür bis 2036 insgesamt 5 Milliarden Franken aufzuwenden. In einem ersten Schritt sollen bis 2028 rund 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) beantragt werden. Mit dem Betrag setzt die Schweiz ein starkes Zeichen der Solidarität mit den vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen und trägt zu mehr Stabilität auf dem europäischen Kontinent bei.

Auf 486 Milliarden US-Dollar (rund 440 Milliarden Franken) werden die Mittel geschätzt, die für den Wiederaufbau in der Ukraine benötigt werden. Den Betrag hat die Weltbank in einer von der Schweiz mitfinanzierten Analyse der Schäden und des Bedarfs berechnet. Der Bund unterstützt bereits jetzt Projekte in der Ukraine, um dort zerstörte zivile Infrastruktur im Energie-, Strassen- und Gesundheitsbereich wieder instand zu stellen. Zudem hat die Schweiz gemeinsam mit der Ukraine im Juli 2022 an der Ukraine Recovery Conference in Lugano den politischen Wiederaufbauprozess auf breiter Ebene lanciert: 59 Delegationen von Staaten und internationalen Organisationen haben sich dort auf die Prinzipien von Lugano verständigt und die Eckpunkte des politischen Wiederaufbauprozesses gesetzt.

Für diese und weitere Massnahmen zugunsten der vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen hat der Bund bislang rund 3 Milliarden Franken aufgewendet. Davon stammen rund 425 Millionen Franken aus dem Budget der IZA, etwa 2,5 Milliarden Franken hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Aufnahme und Unterstützung von Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz eingesetzt.

Mit den bisherigen und den geplanten Massnahmen vor Ort trägt der Bund auch zur Stabilität in Europa und zur Minderung von Migrationsströmen bei und stärkt indirekt auch die Sicherheit, den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz.

In den kommenden zwölf Jahren will der Bundesrat die Unterstützung des Wiederaufbaus in der Ukraine verstärken sowie die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor fördern. Er sieht dafür 5 Milliarden Franken bis 2036 vor. Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Bundes schlägt der Bundesrat ein Vorgehen in Etappen vor: Bis 2028 soll die Ukraine mit 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der IZA unterstützt werden. Dies wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Strategie der IZA beantragen. Für die Phase 2029-2036 beabsichtigt der Bundesrat, auch weitere Finanzierungswege (über die IZA hinaus) zu prüfen, um die restlichen 3,5 Milliarden Franken zu finanzieren.  

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zudem das EDA und das WBF beauftragt, ein gemeinsames «Länderprogramm Ukraine» mit entsprechenden Kontrollmechanismen auszuarbeiten. Dieses soll eine zielgerichtete und wirksame Unterstützung sicherstellen und sich an den sieben Lugano-Prinzipien orientieren: Partnerschaftlichkeit, Reformen, Transparenz/Rechenschaftspflicht/Rechtsstaatlichkeit, Demokratische Mitwirkung, Einbezug mehrerer Stakeholder, Gleichstellung/Eingliederung, Nachhaltigkeit.

Darüber hinaus hat der Bundesrat dem EDA den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug aller interessierten Departemente eine Projektorganisation für die strategische Führung des «Länderprogramms Ukraine» festzulegen. Konkret soll eine interdepartementalen Steuerungsgruppe unter der Leitung einer oder eines «Delegierten des Bundesrates für die Ukraine» ausgearbeitet und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden.


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Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung