Bern, Medienmitteilung, 09.01.2009

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bedauert zutiefst die katastrophale humanitäre Lage in Gaza. Es begrüsst die Resolution des UNO-Sicherheitsrats, die eine sofortige Einstellung der Feindseligkeiten im Gazastreifen fordert, und ruft alle Parteien zur Einhaltung der Resolution auf. Das EDA ruft zu einer unparteiischen Untersuchung über die Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Angesichts der humanitären Not bewilligt das EDA weitere CHF 3 Mio. für die humanitären Hilfsorganisationen. Ausserdem bereitet es die Entsendung eines humanitären Soforteinsatzteams vor Ort vor.

Die humanitäre Lage in Gaza ist katastrophal. Schon heute sind Hunderte von Toten und Tausende von Verletzten zu beklagen. Die Zivilbevölkerung, darunter viele Kinder, zahlt einen hohen Blutzoll für die Konfrontationen. Die Vereinten Nationen sprechen unter Berufung auf palästinensische Quellen von 758 Toten und 3'100 Verletzten (Quelle: Medienmitteilung der UNO vom 8. Januar 2009). Bei zwei Zwischenfällen am 5. und 6. Januar 2009 sollen mindestens 46 Zivilpersonen, die in vom UNRWA – dem UNO-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge – verwaltete Schulen in Gaza geflüchtet waren, ums Leben gekommen sein. Gemäss offiziellen israelischen Quellen haben die aus Gaza gegen Israel abgeschossenen Raketen seit Beginn der israelischen Militäroperation in Gaza den Tod von 4 Personen gefordert und 176 Zivilisten verletzt (Quelle: Mitteilung des israelischen Aussenministeriums vom 8. Januar 2009). 

Die Phasen humanitärer Waffenruhe müssen unverzüglich ausgedehnt werden, damit ein ständiger humanitärer Korridor eingerichtet werden kann. Die Schweiz hat sich in den letzten Tagen auf diplomatischem Weg dafür eingesetzt, dass das IKRK Zutritt zum Gazastreifen erhält und seinen Auftrag erfüllen kann. Das EDA ist besorgt über die Zerstörung von Ambulanzen und die grossen materiellen Schäden mehrerer Spitäler in Gaza. Alle Konfliktparteien sind verpflichtet, medizinisches Personal, Spitäler und andere sanitäre Einrichtungen zu schützen. Ebenso muss der Schutz der Vertriebenen gewährleistet sein.

Der Zugang der Verletzten zu medizinischer Pflege und der Zugang der humanitären Organisationen zur Zivilbevölkerung sind zentral. Dieser Zugang ist gegenwärtig praktisch unmöglich, was das UNRWA nach israelischen Schüssen auf Konvois, bei denen zwei seiner Angestellten getötet wurden, bewogen hat, seine humanitäre Tätigkeit in Gaza vorübergehend einzustellen. Ein Mitarbeiter des IKRK wurde ebenfalls beschossen. Die Angriffe gegen humanitäre Organisationen verletzen das humanitäre Völkerrecht. Die Schweiz bedauert diese Situation und fordert einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang. Die Hilfsgüter müssen befördert und die Verletzten evakuiert werden können.

Das EDA begrüsst die internationalen Bemühungen, die gegenwärtige Krise zu beenden, insbesondere die Resolution des UNO-Sicherheitsrats vom 8. Januar 2009, die zu einer sofortigen Waffenruhe in Gaza aufruft. Die Schweiz fordert die Konfliktparteien auf, die Waffenruhe einzuhalten und auch die übrigen laufenden Initiativen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ruft die Schweiz zu einer unparteiischen Untersuchung über die Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf, insbesondere was die Angriffe gegen zwei vom UNRWA verwaltete Schulen betrifft.

Die Schweiz hat beschlossen, zusätzlich 3 Millionen Franken zu bewilligen, um den zivilen Opfern des Konflikts im Gazastreifen Hilfe zu leisten. Ausserdem soll die Humanitäre Hilfe des Bundes das Welternährungsprogramm der UNO (WFP) logistisch unterstützen, indem sie Experten des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe bereitstellt. Schliesslich bereitet die Schweiz einen humanitären Soforteinsatz vor. Dieser sieht die Entsendung von Experten aus den Bereichen Medizin, Trinkwasser und Logistik vor, die in den nächsten Tagen vor Ort sein werden. 

Die Schweiz bleibt überzeugt, dass der israelisch-palästinensische Konflikt nicht mit militärischen Mitteln zu lösen ist. Einzig Verhandlungen zur Schaffung eines existenzfähigen palästinensischen Staates, der Seite an Seite mit einem international anerkannten Staat Israel in sicheren Grenzen lebt, können zu einer dauerhaften Lösung in diesem Konflikt führen.

Zur Erinnerung: Der Bund setzt durchschnittlich pro Jahr CHF 12 Mio. für humanitäre Hilfe im Besetzten Palästinensischen Gebiet ein. Dieses Geld steht vor allem dem UNRWA und dem IKRK zur Verfügung. 

Kontaktperson: 

Toni Frisch, Stellvertretender DEZA-Direktor und Delegierter für Humanitäre Hilfe des Bundes  
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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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