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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Die Herausforderungen beim Wiederaufbau der Ukraine sind gross. Sie erfordern Massnahmen, die auch den Privatsektor einbeziehen. Der Bundesrat schafft durch das Abkommen eine rechtliche Grundlage für die verstärkte Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die noch nicht in der Ukraine tätig sind. Das Abkommen ermöglicht die Finanzierung von Gütern und Dienstleistungen von Schweizer Firmen für den Wiederaufbau der Ukraine.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 12. November 2025. Danach wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens vorlegen. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.
Privatsektor im Fokus
Die Einbindung der Schweizer Privatwirtschaft beim Wiederaufbau ist einer der Schwerpunkte des Länderprogramms Ukraine 2025-2028 der Schweiz. Mit dem neuen Abkommen sollen Schweizer Expertise und Innovationen stärker genutzt, private Investitionen mobilisiert und so ein Beitrag zu einer modernisierten Infrastruktur und Wirtschaft geleistet werden. Gleichzeitig sollen sich die Schweizer Firmen mittelfristig auf dem lokalen Markt etablieren, investieren und so die Ukraine entwickeln helfen.
Bedarfsgerechte Unterstützung
Das Abkommen sieht eine nicht-rückzahlbare Schweizer Finanzhilfe vor. Diese ermöglicht es der Ukraine, Güter und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen für Wiederaufbauprojekte zu erwerben. Dies in Sektoren, die für die Ukraine prioritär sind, in denen die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz in der Ukraine bereits tätig ist und in denen die Schweiz wettbewerbsfähig ist. Die Ukraine definiert Güter und Dienstleistungen für den Wiederaufbau, die sie aus der Schweiz beziehen möchte. Diese werden anschliessend von der Schweiz gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht (unter Ausschluss ausländischer Anbieter) beschafft.
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation GS-WBF +41 58 462 20 07 info@gs-wbf.admin.ch
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung