Reisehinweise für Jamaika

Gültig am:

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Publiziert am: 24.08.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land hat eine sehr hohe Kriminalitätsrate - vor allem in der Hauptstadt Kingston und in Montego Bay. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Demonstrationen mit Ausschreitungen sind möglich, vor allem in Kingston und Spanish Town.

In gewissen Gebieten gilt ein Ausnahmezustand und/oder eine Ausgangssperre. Die Behörden verhängen diese Massnahmen oft kurzfristig auf lokaler Ebene, beispielsweise bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
The Ministry of National Security

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur über die aktuelle Lage. Lassen Sie generell grosse Vorsicht walten, und meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Jamaika nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist sehr hoch. Es kommt immer wieder zu Diebstählen, Überfällen, Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen. Dabei wird oft wird Gewalt angewendet. In den wichtigsten Touristenorten steht den Reisenden eine Touristenpolizei (Tourist Police) bei.
Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtquartiere, besonders in Kingston, und informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und ob es noch andere Quartiere gibt, die Sie meiden sollten.
  • In den Stadtzentren ist besondere Vorsicht geboten.
  • Von nächtlichen Spaziergängen wird generell abgeraten.
  • Spezielle Vorsicht ist geboten, wenn Sie in privaten Unterkünften, kleinen Hotels oder Gasthäusern logieren.
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle Taxis, die Sie an der Bezeichnung JUTA (Jamaican United Travel Association) oder den rot-weissen Nummernschildern erkennen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch! Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Frauen wird empfohlen nicht alleine zu reisen.
  • Es kommt vor, dass Kriminelle versuchen, ahnungslose Touristinnen und Touristen als Drogenkuriere zu missbrauchen. Schenken Sie Ihrem Gepäck grösste Aufmerksamkeit, transportieren Sie ausschliesslichen Ihre persönlichen Dinge, kümmern Sie sich nicht um Gepäckstücke anderer Personen und kaufen Sie bei Bedarf neue Koffer und Taschen ausschliesslich in Fachgeschäften.

Verkehr und Infrastruktur

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Im Landesinnern sind die Strassen oft schmal, kurvenreich und in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmender und streunende Tiere bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Die öffentlichen Busse sind schlecht unterhalten, und es besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstählen.
Bei Unfällen ist es ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Die Bevölkerung reagiert häufig feindselig auf Personen, die sich als homosexuell zu erkennen geben.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, werden mit hohen Bussen und/oder mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Jamaika liegt in einer Erdbebenzone. Vulkanausbrüche auf anderen Inseln in der Karibik und Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Juni bis November muss mit heftigen Wirbelstürmen (Hurrikanen) gerechnet werden. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Office of Disaster Preparedness and Emergency Management of Jamaica

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

In Kingston, Mandeville und Montego Bay ist die medizinische Versorgung beschränkt, ausserhalb dieser drei Städte ist sie nicht gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (USA oder Europa) behandelt. Krankenhäuser verlangen vor planbaren Behandlungen und Operationen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 119
Notruf Ambulanz und Feuer: 110
Hurrikanwarnungen: 116

Zollvorschriften: Jamaica Customs Agency
Sicherheitsempfehlungen der jamaikanischen Behörden: Jamaica Information Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Havanna, Kuba

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 24.08.2023

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