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Medienmitteilungen
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19.01.2011
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, allfällige Gelder des früheren tunesischen Präsidenten und seines Umfeldes in der Schweiz mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit will der Bundesrat jegliches Risiko einer Veruntreuung von staatlichem tunesischem Eigentum vermeiden. Tunesiens Behörden haben nun die Möglichkeit, ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen an die Schweiz zu richten.
Letzte Aktualisierung 13.01.2023
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