Die Schweiz und Kanada haben am 4. Februar 2016 in Ottawa eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Ab 2017 erheben schweizerische Finanzinstitute Informationen zu Konten von in Kanada wohnhaften Steuerzahlenden. Durch die Eidgenössische Steuerverwaltung werden diese Informationen jährlich und automatisch an die kanadischen Steuerbehörden übermittelt. Dasselbe gilt auch in umgekehrter Richtung.
Der AIA betrifft unter anderem Schweizer Staatsangehörige, die ihr Steuerdomizil in Kanada und ein Konto oder Depot bei einem schweizerischen Finanzinstitut haben. Im Rahmen des AIA werden auch Informationen über Konten ausgetauscht, die zum Bezug staatlicher Renten eingerichtet wurden. Sollten nicht deklarierte Vermögenswerte vorliegen, besteht für Schweizer Staatsangehörige in Kanada zwecks reibungslosen Übergangs zum AIA-System die Möglichkeit der freiwilligen Offenlegung (Voluntary Disclosures Program).