Die Schweiz und Neuseeland haben 1980 ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen, das seit 1981 in Kraft ist. Dieses Abkommen ist für in Neuseeland wohnhafte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie (weiterhin) gewisse Einkünfte aus der Schweiz beziehen, wie Einkünfte aus Liegenschaften, Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte in ihrem Besteuerungsrecht ein und/oder verpflichtet Neuseeland zur Anrechnung der Schweizer Steuern an die Einkommensteuern von Neuseeland.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine Liste über die Höhe der unter den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zulässigen Quellensteuersätze auf Dividenden und Zinsen veröffentlicht. Aus dieser Liste geht auch hervor, welches Formular zur Rückerstattung der Verrechnungsteuer zu verwenden ist.