Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von den USA zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Das Bild zeigt eine geothermische Quelle, das Symbol des Yellowstone Nationalparks
Yellowstone-Nationalpark ist der älteste Nationalpark der Welt. Weltberühmt für seine geothermalen Quellen, wurde von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt. © Unsplash

Dank des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program «VWP») können schweizerische Staatsangehörige zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (Visitor Visa Purposes) für Aufenthalte bis maximal 90 Tagen in die Vereinigten Staaten reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Reisende unter dem Programm für visumfreies Reisen müssen eine Bewilligung über das elektronische System zur Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorisation «ESTA») beantragen. Für Aufenthalte im Rahmen von Erwerbstätigkeit (auch vorübergehend), Praktika, Weiterbildung, Schulungen (inkl. Sprachschulen), Teilnahme an Austauschprogrammen, Forschung etc. benötigen schweizerische Staatsangehörige ein Visum. Das Verfahren ist zeitaufwendig und beinhaltet meist eine persönliche Befragung auf der US-Botschaft in Bern.


Visa für die USA

Die Einwanderungsbehörde (United States Citizenship and Immigration Services «USCIS») unterscheidet generell zwischen Immigrants (Einwanderern) und Nonimmigrants (Nichteinwanderern). Immigrant Visa werden nur an Personen vergeben, welche die Bedingungen für einen ständigen Aufenthalt in den USA erfüllen. Nonimmigrant Visa werden an Personen erteilt, die sich vorübergehend in den USA aufhalten. 

Global Entry-Programm

Schweizer Bürgerinnen und Bürger im In- und Ausland können sich beim Bundesamt für Polizei (fedpol) für die Zulassung zum Global Entry-Programm anmelden, welches die Einreiseprozedur in die USA beschleunigt, indem eine vorgängige polizeiliche Überprüfung in der Schweiz und in den USA vorgenommen wird. Diese Überprüfungen sind gebührenpflichtig.

Global Entry beschleunigt allein die Einreiseprozedur in die USA, verändert jedoch nicht die Einreisevoraussetzungen. Folglich ersetzt Global Entry kein US-Visum respektive die ESTA-Reisegenehmigung für visabefreite Staaten wie die Schweiz. 

Bitte beachten Sie, dass die von den Immigrationsbehörden bei der Einreise gewährte Aufenthaltsdauer nicht überschritten werden sollten. Sonst verstossen Sie gegen das US-Immigrationsgesetz und machen sich strafbar. Neben finanziellen Strafen können auch Einreiseverbote verhängt werden. 


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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