Reisehinweise für Eritrea

Gültig am:

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Publiziert am: 25.07.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Spezifische regionale Risiken (Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal)
Verkehr und Infrastruktur (Internet- und Telefonverbindungen).

Grundsätzliche Einschätzung

Die Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sind angespannt; von Reisen in die Grenzregionen wird abgeraten.

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Dies gilt auch für das schweizerische diplomatische und konsularische Personal. Aus diesem Grund hat die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation überhaupt keine - Möglichkeit zur Hilfeleistung in Notfällen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eritrea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Minen: Noch sind nicht alle Minen aus dem Bürgerkrieg (1962 - 1993) entschärft worden. Besonders im Norden und entlang der Grenze zu Sudan besteht weiterhin eine ernsthafte Gefahr. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Grenzgebiet zu Äthiopien:
Von Reisen ins eritreisch-äthiopische Grenzgebiet wird abgeraten. Die Lage im Grenzgebiet zu Äthiopien bleibt trotz vordergründiger Beruhigung angespannt. Die Grenzübergänge zwischen Eritrea und Äthiopien sind geschlossen. Die Kampfzonen aus dem ehemaligen Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien sind stark vermint. 

Grenzgebiet zu Dschibuti:
Von Reisen in die dschibutische Grenzregion wird abgeraten. 
Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Eritrea und Dschibuti bleibt die Lage weiterhin angespannt.

Grenzgebiet zum Sudan:
Von Reisen in das Grenzgebiet zum Sudan, das weiträumig zu meiden ist, wird abgeraten.
Im Sudan kommt es seit dem 15. April 2023 landesweit zu schweren Kampfhandlungen, die zahlreiche zivile Todesopfer und Verletze fordern. Die Kämpfe führen zu Flüchtlingsströmen, auch nach Eritrea. Im Grenzgebiet zum Sudan sind Schmuggelorganisationen aktiv (Menschen- und Warenschmuggel). Die Lage ist sehr angespannt.

Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal:
In der Region rund um das Rote Meer und den Suezkanal sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.

Kriminalität

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.

Im Golf von Aden und in den eritreischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausser in einigen Städten gibt es für Reisende keine Infrastruktur (Unterkünfte, Restaurants).

Der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien sowie auch die Telefonverbindungen sind stark eingeschränkt und häufig unterbrochen.

Das unberechenbare Verhalten im Strassenverkehr bildet ein erhöhtes Unfallrisiko, ebenso wie die Anwesenheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Vieh auf den Fahrbahnen. Besonders auf den kurvenreichen Bergstrassen ist grösste Vorsicht geboten. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen;
  • Das Fotografieren von öffentlichen Bauten wie Brücken, Flughäfen sowie militärischen Anlagen oder uniformierten Personen;
  • Regierungskritische Äusserungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär; die inhaftierten Personen müssen in der Regel von Verwandten versorgt werden.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den Gepflogenheiten der teils muslimischen, teils christlich-orthodoxen Bevölkerung an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
 

Naturbedingte Risiken

Eritrea liegt in einem Erdbebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Ministry of Information Eritrea

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Asmara nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft von Eritrea in Genf.
Botschaft von Eritrea in Genf

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kenia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 25.07.2024

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