Reisehinweise für Gabun

Gültig am:

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Publiziert am: 05.09.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden. Die Lagebeschreibung im Kapitel Grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Am 30. August 2023 ist ein Militärputsch verübt worden und es wurde eine Übergangsregierung eingesetzt. Die Lage bleibt volatil. Politische Kundgebungen können jederzeit vorkommen. Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Eine Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Gabun nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, namentlich in den Städten Libreville und Port-Gentil. Auch bewaffnete Überfälle und Sexualdelikte kommen vor. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Wenn möglich, deponieren Sie Ihre Dokumente an einem sicheren Ort; tragen Sie jedoch immer eine legalisierte Fotokopie Ihres Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel) auf sich, damit Sie sich anlässlich der häufigen Personenkontrollen ausweisen können.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge; an den Stränden sollten Sie sich auch tagsüber nicht alleine aufhalten.
  • Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative).

Im Golf von Guinea kommt es häufig zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Insbesondere ausserhalb der Hauptstadt Libreville sind nur wenige Strassen asphaltiert. Es ist deshalb ratsam, mit Geländefahrzeugen zu reisen.

Wegen der hohen Unfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen nicht europäischen, resp. internationalen Standards.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kann vorkommen, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und Geldbussen bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär (inhaftierte Personen müssen selbst für ihre Ernährung sorgen, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie sich den örtlichen Gepflogenheiten an.

Unterlassen Sie es, Regierung, Vertreterinnen und Vertreter der Regierung sowie Beamtinnen und Beamte öffentlich zu kritisieren oder zu beleidigen.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Von September bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Erdbeben sind möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Libreville ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 05.09.2023

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