Reisehinweise für Island

Gültig am:

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Publiziert am: 22.11.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Naturbedingte Risiken ist vollständig überarbeitet worden. (Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich).

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. Reisende müssen sich jedoch der verschiedenen naturbedingten Risiken bewusst sein.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Island nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In der Hauptstadt kann diese je nach Stadtteil und Tageszeit stark variieren. Der Einsatz von Stichwaffen kann nicht ausgeschlossen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind oft nicht geteert. Für Fahrten in die Berge sind Geländefahrzeuge von Vorteil. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht und tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung. Beachten Sie die Wettervorhersagen, denn die Witterungsverhältnisse können sehr rasch ändern.
Road conditions and weather

Safetravel: Driving in Iceland

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gutes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Busse, Flugzeuge, Fähren).
Public Transport

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug zu lenken.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.

Die extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten zu lassen.

Der Reiseverkehr kann durch Naturereignisse vorübergehend beeinträchtigt werden.
Safetravel: Official source for safe adventure

Beachten Sie die Vorhersagen des staatlichen Wetterdienstes (Icelandic Met Office) und befolgen Sie generell die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Icelandic Met Office

Civil Protection and Emergency Management in Iceland

Gouvernment of Iceland

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG
Seeking medical assistance

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Revenue and Customs: Travelling to Iceland
Public Services

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Stockholm, Schweden
Schweizer Botschaft in Oslo, Norwegen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 22.11.2023

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