Reisehinweise für Jemen

Gültig am:

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Publiziert am: 12.01.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Lagebeschreibung wurde aktualisiert. Die Empfehlungen bleiben unverändert: Von Reisen nach Jemen, einschließlich der Insel Sokotra sowie von Aufenthalten jeder Art in diesem Land wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Jemen und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten, einschliesslich der Insel Sokotra.

Schweizer Staatsangehörige, die sich trotz der Empfehlungen des EDA im Jemen aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat. 

Das Land ist instabil und von bewaffneten Konflikten geprägt. Es bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

In verschiedenen Landesteilen bekämpfen sich Regierungstruppen (unterstützt durch eine ausländische Koalition) und verschiedene aufständische Gruppierungen. Es finden regelmässig Luftangriffe auf verschiedene Ziele statt. Auch Sana’a und Aden sind immer wieder von bewaffneten Auseinandersetzungen und Angriffen mit Raketen und Drohnen betroffen. Im Land und in den Küstengewässern werden auch Minen eingesetzt. Dieser Konflikt fordert tausende von zivilen Opfern.

Zeitweise werden Blockaden über sämtliche Land-, Flug- und Schiffsverbindungen verhängt, von denen auch die Insel Sokotra betroffen ist. Im ganzen Land kann es zu Stromausfällen kommen.

Bei Demonstrationen und Menschenansammlungen aller Art kann es zu Ausschreitungen und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Im April 2023 wurden bei einem Gedränge in Sana'a mehr als 80 Menschen getötet und 200 verletzt.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Dieses Risiko betrifft sowohl die einheimische Bevölkerung als auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Beispiele:

  • im August 2023 wurden zwei Mitarbeiter einer Hilfsorganisation an der Grenze zwischen Marib und Hadramaut entführt;
  • im März 2023 wurde ein lokaler Unternehmer in der Provinz Al Mahrah entführt;
  • im März 2022 wurden zwei ausländische Mitarbeitende einer Hilfsorganisation im Hadramaut entführt;
  • im Februar 2022 wurden fünf Mitarbeitende der UNO im Gouvernorat Abyan entführt.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von terroristischen Akten gegen in- und ausländische Personen und Einrichtungen, einschliesslich gegen humanitäre Organisationen. Regelmässig fordern Anschläge Todesopfer und Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer häufen sich. Ende November 2023 entführten Rebellen vor der jemenitischen Küste einen Frachter und nahmen mehrere Geiseln. Im Indischen Ozean und auch in den jemenitischen Gewässern ist Piraterie verbreitet, besonders im Golf von Aden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Saudi Arabien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 12.01.2024

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