Reisehinweise für Sambia

Gültig am:

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Publiziert am: 05.04.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage wird geprägt durch wirtschaftliche und soziale Spannungen. Politische Demonstrationen und gewalttätige Ausschreitungen kommen vor.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Sambia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo
Meiden Sie das Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo grossräumig. Die angespannte Sicherheitslage in der Demokratischen Republik Kongo wirkt sich auch auf das Grenzgebiet in Sambia aus. Teile der Grenzlinie sind vermint.

Grenzgebiet zu Angola
Meiden Sie das Grenzgebiet zu Angola. Der langjährige Bürgerkrieg in Angola hat die Sicherheitslage auch in den angrenzenden Gebieten destabilisiert. Teile der Grenzlinie zu Angola sind vermint.

Landminen sind auch an der Grenze zu Mosambik und in einigen abgelegenen Gebieten in der Southern und Central Province vorhanden. Halten Sie sich strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Raubüberfälle, Diebstähle und Kleinkriminalität kommen vor allem in den grösseren Städten vor. Gleiches gilt für Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass und andere wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch stets Fotokopien der Ausweise auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten und seien Sie in den Städten nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen wird empfohlen, in Gruppen von mindestens zwei Personen zu reisen.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage bevor Sie Überlandreisen auf der Strecke Livingstone - Lusaka - Copperbelt antreten.

Die Polizei leidet unter Korruption und Überforderung. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr.

Strassen und Fahrzeuge sind oft in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar - auch bei Fahrten in Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Es kommt zu ausgedehnten und lang andauernden Stromausfällen. Auch Engpässe bei der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Treibstoff kommen vor.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Äusserungen oder Handlungen, welche in irgendeiner Form den Präsidenten, die Nationalflagge oder andere nationale Symbole beleidigen oder verunglimpfen (auch in den sozialen Medien);
  • vorsätzliche Beschädigung von Kwacha-Banknoten;
  • Äusserungen gegenüber Zivilpersonen, die als beleidigend empfunden werden. Dies gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Rahmen.
  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, usw.);
  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Rauchen im öffentlichen Raum;
  • Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern, Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten. Es drohen langjährige Haftstrafen und/oder hohe Geldbussen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für gewisse schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (Landesverrat, Raub unter Anwendung von Waffengewalt, Mord, etc.).

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche sanitäre Einrichtungen und medizinische Versorgung, etc.

Naturbedingte Risiken

Von November bis April muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Auch Dürreperioden kommen vor.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Es wird empfohlen, private Krankenhäuser oder Kliniken zu wählen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Zambia Department of Immigration: e-visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 05.04.2024

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