Reisehinweise für die Seychellen

Gültig am:

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Publiziert am: 29.02.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind durch ein neues Kapitel Verkehr und Infrastruktur ergänzt worden: Unfallrisiken im Strassenverkehr, Grenzübergänge.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Akten kann auch in den Seychellen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalität nimmt zu. Kleinkriminalität kommt auch an den Stränden vor. Bei Einbrüchen in Privathäuser wurde wiederholt Gewalt gegen die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner angewendet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe.
  • Seien Sie nachts zu Fuss vorzugweise in Gruppen unterwegs.
  • Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.

Im Indischen Ozean, und auch in den seychellischen Gewässern, ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Strassen sind eng und kurvenreich. Es besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Ursachen sind unter anderem das Fahren unter Alkoholeinfluss und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten Gebäude der Armee, der Küstenwache und der Polizei zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen und hohen Geldbussen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Von November bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Seychelles Meteorological Authority

World Meteorological Organization
Zoom Earth: Live Weather Map and Hurricane Tracker 

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Generalkonsulat in Victoria.

Medizinische Versorgung

Auf einzelnen weit abgelegenen Inseln ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Auf den Hauptinseln Mahe, Praslin und La Digue ist die übliche medizinische Versorgung gewährleistet. Normalerweise müssen die Behandlungskosten vor Verlassen des Krankenhauses bezahlt werden. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: (+248) 999
Notruf Ambulanz: (+248) 151
Polizei: (+248) 428 8000

Zollvorschriften: Seychelles Revenue Commission

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Madagaskar
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 29.02.2024

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