Foto des Flughafens Zürich
Ein bilaterales Luftverkehrsabkommen erlaubt Schweizer Fluggesellschaften den freien Zugang zum liberalisierten europäischen Markt.

Das EDA ist in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das für die Luftfahrtentwicklung und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz zuständig ist. Das EDA nimmt an wichtigen Luftverkehrsverhandlungen mit anderen Staaten teil und unterstützt das BAZL bei internationalen Treffen zu Luftverkehrsthemen mit einer aussenpolitischen Dimension.

Internationale Zusammenarbeit

Die internationalen Vorschriften haben erhebliche Auswirkungen auf den Luftverkehr, der naturgemäss auf das Ausland ausgerichtet ist. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen ist daher unverzichtbar.

Die Schweiz ist Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), einer UNO-Sonderorganisation mit Sitz in Montreal. Die ICAO erarbeitet Normen, die eine sichere, wirtschaftlich nachhaltige und ökologisch verantwortungsvolle Entwicklung des internationalen Luftverkehrs ermöglichen sollen. Die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) setzt diese Massnahmen auf europäischer Ebene um. Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Zivilluftfahrt spielt neben der ECAC auch die Europäische Union (EU) eine wichtige Rolle. Die EU gründete die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), in der auch die Schweiz mitwirkt.

Luftverkehrsabkommen

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen. Dieses ermöglicht Schweizer Fluggesellschaften den Zugang zum liberalisierten europäischen Markt. Neben diesem Abkommen hat die Schweiz über 140 bilaterale Luftverkehrsabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen. Diese braucht es, damit Schweizer Fluggesellschaften internationale Flugverbindungen betreiben können. Sie regeln die Vergabe von Verkehrsrechten zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Staat.

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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