Europapolitik der Schweiz

In Anbetracht der intensiven Beziehungen, welche die Schweiz mit ihren europäischen Nachbarn pflegt, ist es für sie von entscheidender Bedeutung, eine konzertierte und zielgerichtete Interessenpolitik gegenüber der Europäischen Union (EU) zu verfolgen. Dies tut die Schweiz auf bilateralem Weg: Die konkreten Modalitäten der Zusammenarbeit werden durch bilaterale sektorielle Abkommen in klar umgrenzten Bereichen geregelt.

Foto eines Händedrucks vor einer Europaflagge
Händedruck als Symbol für die Beziehungen zwischen der Schweiz und ihren europäischen Nachbarn. © European Commission

Seit dem Freihandelsabkommen von 1972 hat sich das Netzwerk von Abkommen kontinuierlich weiterentwickelt, insbesondere im Zuge der beiden Vertragspakete der bilateralen Abkommen I (1999) und II (2004). Diese Abkommen schaffen einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für eine enge Kooperation in politischen Bereichen wie Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur. Dieser bilaterale Ansatz ermöglicht der Schweiz eine Politik der Offenheit und Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn.

Seit dem Freihandelsabkommen von 1972 hat sich das Netzwerk von Abkommen kontinuierlich weiterentwickelt, insbesondere im Zuge der beiden Vertragspakete der bilateralen Abkommen I (1999) und II (2004). Diese Abkommen schaffen einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für eine enge Kooperation in politischen Bereichen wie Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur. Dieser bilaterale Ansatz ermöglicht der Schweiz eine Politik der Offenheit und Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn.

Letzte Aktualisierung 08.06.2022

Kontakt

Abteilung Europa

Bundeshaus Ost
3003 Bern

Kontakt

Telefon

+41 58 462 22 22

Zum Anfang