Bern, Medienmitteilung, 25.06.2010

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2010 beschlossen, dem Parlament eine Botschaft zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2015 zu unterbreiten.

Laut der vorgesehenen Botschaft betragen die zusätzlichen Zahlungsmittel für die Jahre 2011 und 2012 insgesamt 404 Millionen Schweizer Franken. Sie sollen sowohl für die bilaterale als auch für die multilaterale Zusammenarbeit eingesetzt werden.  

Die zusätzlichen bilateralen Mittel sollen für Massnahmen in den Bereichen Wasser und Klima verwendet werden. Die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern umfassen die Mittel, die die Schweiz im Rahmen des „Kopenhagen Accord“ in Aussicht gestellt hat. Die zusätzlichen multilateralen Gelder sollen für die 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AFDF), die Fortführung der Entschuldungsinitiative (Multilateral Debt Reduction Initiative) sowie für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) eingesetzt werden.  

Der Bundesrat wird die Botschaft dem Parlament rasch unterbreiten. Die parlamentarische Beratung ist für die Wintersession vorgesehen.  

2009 gab die Schweiz 0,47 % des BNE für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aus. Die Schweiz liegt damit unter dem Durchschnitt der OECD-Länder im Ausschuss für Entwicklungshilfe (0.48%).


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