Bern, Medienmitteilung, 03.11.2014

Das dritte Treffen des Arabischen Forums für die Rückführung von Vermögenswerten (Arab Forum on Asset Recovery, AFAR III) ging am Montag, 3. November 2014, in Genf zu Ende. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums, das die Schweiz zusammen mit Ägypten und Tunesien präsidierte, kamen überein, dass die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung der arabischen Transitionsländer in ihren Bemühungen zur Wiedererlangung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte fortgesetzt und intensiviert werden muss.

Valentin Zellweger, Direktor der Direktion für Völkerrecht, moderiert die Eröffnung des arabischen Forums. Zouhri – Etat de Genève

Auf Ersuchen der G-7 war die Schweiz Gastgeberin des dritten Treffens des Arab Forum on Asset Recovery (AFAR III) vom 1. bis 3. November 2014 in Genf. Die Gründung des Forums war 2012 von den USA im Rahmen ihres G-8-Vorsitzes angeregt worden. Übergeordnetes Ziel ist es, die arabischen Transitionsländer bei ihren Bemühungen zur Wiedererlangung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte zu begleiten. Am Forum, das am 1. November 2014 von Bundespräsident Didier Burkhalter eröffnet wurde, nahmen rund 250 Fachpersonen aus 40 Ländern teil. Zahlreiche substanzielle, thematische Diskussionen und bilaterale Treffen zwischen den Delegationen charakterisierten die diesjährige Ausgabe

Die am 3. November 2014 veröffentlichte Schlusserklärung der drei Vorsitzstaaten des Forums – Schweiz, Ägypten und Tunesien – enthält die wichtigsten Schlussfolgerungen der Konferenz. So wird die gemeinsame Verantwortung aller Staaten zur Rückerstattung illegaler Vermögenswerte zugunsten der Bevölkerung in den betroffenen Ländern betont. Die Rückerstattung sogenannter Potentatengelder ist zentral für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtstaat und für die Entwicklung der betroffenen Länder. Es wurde aber auch anerkannt, dass die dazu notwendigen Verfahren komplex und zeitintensiv sind. Das Chair Statement zählt wichtige Faktoren einer erfolgreichen Zusammenarbeit auf.

In seiner Eröffnungsrede am 1. November 2014 wies Bundespräsident Didier Burkhalter darauf hin, dass sich die Schweiz seit mehr als 20 Jahren in der Frage der Potentatengelder engagiert. Bis heute hat sie insgesamt 1,8 Milliarden US-Dollar zurückerstattet; das ist mehr als jeder andere Finanzplatz. Die Schweiz setzt sich entschlossen dafür ein, dass keine unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte politisch exponierter Personen (PEP) auf ihr Hoheitsgebiet gelangen, was von den betroffenen Staaten, allen voran Ägypten und Tunesien, explizit anerkannt und begrüsst wurde.

Nach dem ersten Fall im Zusammenhang mit Potentatengeldern – dem Fall Marcos in den 80er-Jahren – entwickelte die Schweiz einen griffigen rechtlichen Rahmen. Die jüngste Entwicklung ist der Entwurf zum Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, welcher nach der Verlängerung der Vermögenssperre zu Ägypten und Tunesien im Dezember 2013 notwendig wurde. Die Gesetzesvorlage wird im Jahr 2015 im Parlament beraten.

Auch im Kontext der arabischen Transitionen kann die Schweiz erste Erfolge vorweisen. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden verfügte die Bundesanwaltschaft (BA) im April 2014 die vorzeitige Rückerstattung von rund 40 Millionen US-Dollar an Tunesien. Dieser Entscheid ist gegenwärtig vor dem Bundesstrafgericht hängig.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Herkunftsstaaten und den Finanzzentren ist der wesentliche Schlüssel zum Erfolg für die Rückführung von Potentatengeldern. Das arabische Forum – weltweit die erste Plattform für den konkreten Austausch über die Rückführung von Vermögenswerten – leistet einen wesentlichen Beitrag dazu.

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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