Stellungnahme: Situation im Iran

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verfolgt die politische und gesellschaftliche Situation im Ausland und publiziert spezifische Stellungnahmen. Die Stellungnahmen des EDA orientieren sich an den Zielen und Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik, wie sie z.B. in der Bundesverfassung, der Aussenpolitischen Strategie des Bundesrates sowie in weiteren thematischen und geografischen Strategien enthalten sind.

15.01.2026

© EDA

Die Schweiz verfolgt die Situation im Iran mit grosser Besorgnis und fordert die iranischen Behörden auf, die Gewalt gegen Demonstranten zu beenden sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Protestierenden zu gewährleisten. Anlässlich eines Treffens mit dem iranischen Botschafter in der Schweiz am 15.01.2026 hat Botschafterin Monika Schmutz Kirgöz, Chefin der Abteilung Mittlerer Osten und Nordafrika des EDA, offiziell gegen die exzessive Gewaltanwendung der iranischen Behörden gegen Demonstrierende protestiert.

Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihres Schutzmachtmandates für die Interessenvertretung zwischen den USA und dem Iran ein. Dieser Kommunikationskanal ist offen und wird genutzt. Die Schweiz steht auch als Vermittlerin zur Verfügung, falls dies von den involvierten Parteien gewünscht wird.

Die Schweizer Botschaft im Iran ist geöffnet, erbringt im Moment jedoch keine konsularischen Dienstleistungen und bearbeitet keine Visa-Gesuche weil die kommunikative Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Die Botschaft wird von Botschafter Olivier Bangerter geleitet, der seit Juli 2025 in Teheran ist. Neben dem Botschafter arbeiten aktuell sieben Schweizer Mitarbeitende und 20 Lokalangestellte in der Botschaft. Alle Schweizer Vertretungen im Ausland verfügen über Sicherheits- und Krisendispositive. Diese werden laufend überprüft und angepasst. Die Dispositive beinhalten auch Notfallplanungen.

Im Iran sind rund 180 Schweizer Staatsangehörige angemeldet, wovon eine deutliche Mehrheit auch die iranische Staatsbürgerschaft besitzt. Ausserdem sind rund ein Dutzend Personen auf Travel Admin als Reisende registriert. Die registrierten Schweizer Staatsangehörigen werden vom EDA regelmässig informiert. Die Reisehinweise des EDA raten seit August 2024 von Reisen in den Iran ab. Gemäss Artikel 43 des Auslandschweizergesetzes (ASG) handeln Personen, die sich entgegen den Empfehlungen des EDA im Iran aufhalten, fahrlässig.

Das EDA führt keine organisierte Ausreise für Schweizer Staatsangehörige durch. Schweizer Staatsangehörige vor Ort sind angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen. Ausreisewillige Schweizer Staatsangehörige sollten sich bei den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern über Ausreisemöglichkeiten informieren.

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