Medienmitteilung, 08.12.2023

Das Potential von Daten soll in der Schweiz besser ausgeschöpft werden. Daten sollen auf vertrauenswürdige Art und Weise zugunsten der Gesellschaft, der Forschung und der Wirtschaft genutzt werden können. Eine bessere Mehrfachnutzung von Daten soll auch die Reaktionsfähigkeit der Schweiz in Krisen stärken. Darum soll ein sogenanntes Schweizer Datenökosystem entstehen. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 ein entsprechendes Massnahmenpaket verabschiedet und Aufträge erteilt.

Die Verknüpfung von Daten bietet ein grosses Potential für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltungen. Eine unkontrollierte Verknüpfung würde aber Missbräuche ermöglichen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gefährden. Der Bundesrat will deshalb Datenräume für verschiedene Sektoren schaffen (wie z.B. Gesundheit, Energie, Mobilität, Aussenpolitik, Landwirtschaft, Tourismus) und Regeln definieren, wie die Daten genutzt werden dürfen.

Zu diesem Zweck will der Bundesrat ein Schweizer Datenökosystem schaffen und dieses nachhaltig fördern. Das Datenökosystem Schweiz besteht aus vertrauenswürdigen Datenräumen, die in diesem System nach klaren Regeln miteinander vernetzt werden können. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Dezember eine entsprechende Gesamtsicht für ein Datenökosystem Schweiz zur Kenntnis genommen.

Interoperable Datenräume statt geschlossene Datensilos

Mit dem Datenökosystem will der Bund sogenannte Silostrukturen verhindern, bei denen Daten in einem Bereich gebunden sind. Daten erzeugen am meisten Wert, wenn man sie für verschiedenste Anwendungsfälle nutzen und kombinieren kann. Datenräume müssen darum zugänglich gebaut werden, sprich: interoperabel. Das bedeutet, dass eine effiziente Zusammenarbeit über mehrere Themengebiete und Sektoren möglich wird. So könnten beispielsweise zur Umsetzung von Massnahmen für den Fachkräftemangel im Gastgewerbe mit Daten aus den Datenräumen Bildung, Tourismus und Migration relevante Erkenntnise gewonnen werden.

Digitale Selbstbestimmung als Grundvoraussetzung

Datenräume ermöglichen Menschen, Unternehmen und Organisationen einen besseren Zugang zu Daten. Damit solche Datenräume entstehen, braucht es vertrauensstiftende Prinzipien. Die digitale Selbstbestimmung ist dabei eine Grundvoraussetzung. Nutzerinnen und Nutzer sollen einem Datenraum vertrauen können, indem sie die Kontrolle über ihre Daten behalten und selbst bestimmen können, welche Daten sie mit wem zu welchem Zweck und wie lange teilen.

Bundesrat beschliesst mehrere Massnahmen

Zur Förderung eines Schweizer Datenökosystems hat der Bundesrat mehrere Massnahmen beschlossen. Im Wesentlichen sind die Massnahmen:

  • Umsetzung der Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten». Das Eidgenösssiche Justiz- und Polizeidepartement wird rechtliche Grundlagen für die Sekundärnutzung von Daten erarbeiten. Die Vernehmlassungsvorlage ist per Ende 2026 dem Bundesrat zu unterbreiten.
  • Verhaltenskodex für vertrauenswürdige Datenräume. Der Bundesrat hat den Verhaltenskodex gutgeheissen. Dieser gilt als Empfehlung für die Bundesverwaltung, ist aber rechtlich nicht verbindlich. Er dient weiteren Akteuren aus Privatwirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft als Orientierung und steht diesen zur Unterzeichnung offen. Die Einhaltung des Verhaltenskodex trägt dazu bei, Datenräume vertrauenswürdig auszugestalten und zu betreiben.
  • Aufbau einer zentralen Anlaufstelle Datenökosystem Schweiz. Diese Anlaufstelle koordiniert den Aufbau von sektoriellen Datenräumen (bspw. Gesundheit, Landwirtschaft, etc.), ergreift Massnahmen zur Sicherstellung der Interoperabilität und Vertrauenswürdigkeit und konzipiert zentrale Infrastrukturkomponenten. Die Anlaufstelle wird bei der Bundeskanzlei angesiedelt und soll voraussichtlich per Ende 2024 ihren Betrieb aufnehmen. Der Betrieb wird voraussichtlich rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr kosten.


Weiterführende Informationen

Verhaltenskodex für vertrauenswürdige Datenräume
Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten»


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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