Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen der Dominikanischen Republik zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Ausländerinnen und Ausländer, die rechtmässig in die Europäische Union, Grossbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada einreisen dürfen, können einfach gegen Vorlage einer Touristenkarte (Tarjeta de Turista) in die Dominikanische Republik einreisen. Die Touristenkarte ist ab Kaufdatum ein Jahr lang gültig und ist für einen Besuch von bis zu 30 Tagen gültig und kann nur einmal verwendet werden. Es kann an Verkaufsstellen in den Land-, Luft- oder Seehäfen des Landes erworben werden; auch in dominikanischen Botschaften, Konsularbüros im Ausland und über Tourismusunternehmen. Es kann auch online gekauft werden.

Touristen, die über die 30-Tage-Frist hinaus bleiben, müssen je nach Dauer eine Gebühr entrichten, die bei der Generaldirektion für Migration oder bei der Migrationsstelle erfolgen kann, wenn das Land verlassen.

Für die Einreise zur Niederlassung ist ein Aufenthaltsvisum (Visa de Residencia) erforderlich. Dieses muss bei einer dominikanischen Vertretung im Ausland beantragt werden und berechtigt zu einem einmaligen Aufenthalt von 60 Tagen. Während dieser Zeit muss die provisorische Aufenthaltsbewilligung bei der Immigrationsbehörde Generaldirektion für Migration (Dirección General de Migración) beantragt werden. Die provisorische Bewilligung kann nach Ablauf eines Jahres durch eine Daueraufenthaltsbewilligung (Residencia Permanente) ersetzt werden. 

Bevor man in die Dominikanische Republik einreist, muss man ausserdem ein Online-Formular (e-Ticket) ausfüllen. Dabei handelt es sich um ein digitales Formular, das von mehreren Institutionen erfordert wird, um in das Staatsgebiet einzureisen oder es zu verlassen. Für die Zoll- und Einwanderungsbehörde sowie für das Gesundheitsministerium müssen alle Einreisenden die Informationen auf dem elektronischen Ticket gemäss des dominikanischen Gesetzes wahrheitsgemäss vervollständigen.


Visa für die Dominikanische Republik

  


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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