Schweizerische Staatsangehörige haben auch im Ausland die Möglichkeit, ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Sie können sich aktiv und passiv an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratswahlen beteiligen (Ständeratswahlen sind kantonal geregelt). Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland sowie die Anmeldung als stimmberechtigte Person bei der dafür zuständigen Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat.
Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, wird regelmässig über bevorstehende eidgenössische Abstimmungen informiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von ch.ch und vom EDA.