Reisehinweise für Burundi

Gültig am:

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Publiziert am: 09.02.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Burundi wird abgeraten. Von Reisen in gewisse Landesteile wird generell abgeraten.

Auch nach dem Regierungswechsel von 2020 bleibt die Lage infolge der langjährigen politischen Krise angespannt und volatil.

Gewalttaten mit politischem oder kriminellen Hintergrund fordern im ganzen Land immer wieder Todesopfer und Verletzte; sie können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

  • Granatenexplosionen fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte, insbesondere in Bujumbura und in anderen Städten. Betroffen sind vor allem öffentliche Einrichtungen und Menschenansammlungen wie Märkte, Restaurants, Busbahnhöfe.
  • Im September 2021 wurde der internationale Flughafen in Bujumbura mit Granaten beschossen.
  • Im Juni 2021 forderte ein bewaffneter Angriff auf Fahrzeuge bei Rutegama (Provinz Muramvya) mehrere Todesopfer und Verletzte.
  • Anfang Mai 2021 forderte ein bewaffneter Angriff auf Fahrzeuge in der Provinz Muramwya 12 Todesopfer und mehrere Verletzte.
  • Im September 2020 forderten Zusammenstösse zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppierung im Monge-Wald (Provinz Rumonge) mehrere Todesopfer.
  • Ende August 2020 forderte ein Überfall durch eine bewaffnete Gruppierung in Bugarama (Provinz Rumangoa) mindestens 15 Todesopfer.
  • Im Februar 2020 forderten Zusammenstösse zwischen bewaffneten Angreifern und Sicherheitskräften in der Provinz Bujumbura Rural mehr als 20 Todesopfer.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während dringenden Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage in den zu bereisenden Gebiete. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und reisen Sie ausschliesslich tagsüber. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Während des Bürgerkriegs haben Rebellen und Regierung Minen eingesetzt. In weiten Landesteilen stellen Blindgänger und Minen immer noch eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Halten Sie sich deshalb an die Strassen und häufig benutzten Wege, und informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Ebene des Ruzizi-Flusses und Kibira-Wald: Bewaffnete Gruppierungen aus der Demokratischen Republik Kongo benutzen die Ruzizi-Ebene und den Kibira-Wald als Rückzugsgebiete. Es kommt immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen, besonders in den Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda. Im Dezember 2021 forderte ein Überfall auf Sicherheitskräfte in Gatumba (Provinz Bujumbura Rural, Ruzizi-Ebene) mehrere Todesopfer und Verletzte. Im Februar 2021 ist es im Kibira-Wald (Provinz Cibitoke) auf der burundischen Seite der Grenze zu Zusammenstössen zwischen ruandischen und burundischen Armeeangehörigen gekommen. Von Reisen jeder Art in die Ebene des Ruzizi-Flusses und in den Kibira-Wald wird abgeraten.

Kriminalität

Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Es besteht das Risiko von Diebstählen, bewaffneten Überfällen und Einbrüchen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
  • Benutzen Sie ausschliesslich das Fahrzeug, um sich in und ausserhalb der Hauptstadt fortzubewegen. Verriegeln Sie Autofenster und -türen.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Bereitschaft zur Gewaltanwendung (inkl. Tötung) ist hoch.

Auf die Justiz und die Sicherheitskräfte ist kaum Verlass.

Verkehr und Infrastruktur

Es besteht ein hohes Unfallrisiko aufgrund der teilweise schlechten Strassenverhältnisse, mangelhaft gewarteter Fahrzeuge, des unberechenbaren Verhaltens vieler Verkehrsteilnehmenden und streunender Tiere. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber. Während der Regenzeit (Oktober bis Mai) werden manche Strassen unpassierbar. Beachten Sie die Wettervorhersagen.

Strassensperren durch Militär und Milizen können im ganzen Land vorkommen.

Zeitweise bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, den Flughafen oder militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantieleistung (Vorauszahlung). Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Nairobi, Kenia) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Bujumbura: 17 (in den Regionen: 110, 113, 114)
Zivilschutz: 113
Verkehrspolizei: 118 

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia
Konsularagentur in Bujumbura
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 09.02.2023

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