Besondere rechtliche Bestimmungen
Strafbar sind unter anderem:
- Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)
- unhöfliches Verhalten gegenüber Polizeipersonal sowie abfällige Bemerkungen über das Land oder seinen Präsidenten. Dies kann ein Strafverfahren wegen Beamtenbeleidigung resp. Ehrverletzung zur Folge haben.
- für ausländische Staatsangehörige die Teilnahme an politischen Aktivitäten
- Alkohol am Steuer (0 Promille!)
Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und ‑lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit bis zu 30 Jahren Gefängnis bestraft. Sehr hohe Strafen werden auch bei Sexualdelikten, verhängt.
Je nach Art und Schwere des Vergehens kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel bei Mord, Drogenhandel oder Pädophilie.
Die Haftbedingungen sind nicht mit der Schweiz vergleichbar: Infolge der Wirtschaftskrise sind die medizinische Versorgung und die Ernährung in den Gefängnissen mangelhaft.