Familienzusammenführung

Für den Familiennachzug (Visa für Ehepartner und Kinder) nach Hongkong gibt es verschiedene Möglichkeiten, sofern ein Elternteil Permanent Resident ist oder über ein Arbeits- oder Studienvisum verfügt. Angaben dazu finden Sie im Kapitel «Nichterwerbstätigkeit».

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften sind seit 1991 in Hongkong zwar erlaubt, werden aber nicht staatlich anerkannt.

Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften, welche in einem Land geschlossen wurden, in dem die Partnerschaft gesetzlich anerkannt ist, haben in Hongkong den Status einer zivilen Partnerschaft. Das Eingehen und die Auflösung der Beziehung werden durch die Gesetzgebung des Ortes, an dem sie eingegangen wird, ausserhalb von Hongkong geregelt. 

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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