Green Channel
Folgen Sie am Zoll dem grünen Wegweiser (Green Channel), wird davon ausgegangen, dass Sie nichts zu deklarieren haben bzw. Sie keine zollpflichtigen oder kontrollierten Waren mit sich führen oder die zollpflichtigen Güter die erlaubten Höchstmengen nicht überschreiten.
So beispielsweise:
- 1 Liter Alkohol mit über 30 ‰ pro Person ab 18 Jahren
- 19 Zigaretten
- 1 Zigarre oder 25 Gramm Tabak
Red Channel
Folgen Sie dem roten Wegweiser (Red Channel), wird davon ausgegangen, dass Sie etwas zu deklarieren haben bzw. Sie kontrollierte Gegenstände mit sich führen oder die erlaubten Höchstmengen (siehe «Green Channel») überschreiten. Informationen zu den deklarationspflichtigen Gütern finden Sie auf der Website der Zollbehörde unter «Controlled Imports».
Der Import folgender Güter ist verboten:
- Drogen und psychotrope Substanzen
- Bestimmte Chemikalien und Antibiotika
- Waffen, Munition und Feuerwerk (siehe Abschnitt «Waffen»)
- Bestimmte Rohstoffe und Rohdiamanten
- Bestimmte Tiere, Pflanzen, gefährdete Arten
- Bestimmte Telekommunikationsmittel z.B. Funkgeräte
- Wild-/Fleisch und Geflügel
- Milchpulver (Verbot gilt auch für Ausfuhr)
- E-Zigaretten und ähnliche Produkte
Achtung
Halten Sie sich unbedingt an die Vorschriften der Zollbehörden! Der Import verbotener Güter kann je nach Schweregrad mit mehreren Jahren Haft sowie Geldbussen bis zu 60‘000 Franken bestraft werden! Klären Sie Fragen vor Einreise direkt mit den zuständigen Zollbehörden oder mit der zuständigen Botschaft/Konsulat in der Schweiz (siehe «Einreise- und Visabestimmungen»)!