Green and Red Channel System

Green Channel

Folgen Sie am Zoll dem grünen Wegweiser (Green Channel), wird davon ausgegangen, dass Sie nichts zu deklarieren haben bzw. Sie keine zollpflichtigen oder kontrollierten Waren mit sich führen oder die zollpflichtigen Güter die erlaubten Höchstmengen nicht überschreiten.

So beispielsweise:

  • 1 Liter Alkohol mit über 30 ‰ pro Person ab 18 Jahren
  • 19 Zigaretten
  • 1 Zigarre oder 25 Gramm Tabak

Red Channel

Folgen Sie dem roten Wegweiser (Red Channel), wird davon ausgegangen, dass Sie etwas zu deklarieren haben bzw. Sie kontrollierte Gegenstände mit sich führen oder die erlaubten Höchstmengen (siehe «Green Channel») überschreiten. Informationen zu den deklarationspflichtigen Gütern finden Sie auf der Website der Zollbehörde unter «Controlled Imports».

Der Import folgender Güter ist verboten:

  • Drogen und psychotrope Substanzen
  • Bestimmte Chemikalien und Antibiotika
  • Waffen, Munition und Feuerwerk (siehe Abschnitt «Waffen»)
  • Bestimmte Rohstoffe und Rohdiamanten
  • Bestimmte Tiere, Pflanzen, gefährdete Arten
  • Bestimmte Telekommunikationsmittel z.B. Funkgeräte
  • Wild-/Fleisch und Geflügel
  • Milchpulver (Verbot gilt auch für Ausfuhr)
  • E-Zigaretten und ähnliche Produkte

Achtung

Halten Sie sich unbedingt an die Vorschriften der Zollbehörden! Der Import verbotener Güter kann je nach Schweregrad mit mehreren Jahren Haft sowie Geldbussen bis zu 60‘000 Franken bestraft werden! Klären Sie Fragen vor Einreise direkt mit den zuständigen Zollbehörden oder mit der zuständigen Botschaft/Konsulat in der Schweiz (siehe «Einreise- und Visabestimmungen»)!

Zollbehörden von Hongkong

   

Auslandschweizerinnen und -schweizer und der Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen

Aktuelle Problematik

Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.

Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!

Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

Zum Anfang